5 wichtige Arbeitsrechtentscheidungen 2022

memduh turan

Memduh Turan

21. Februar 2023 • 3 Minuten Lesezeit

Es sind einige wichtige Entwicklungen und Entscheidungen aus 2022 hervorgegangen, die für Arbeitnehmende und Arbeitgebende gleichermaßen von Bedeutung sind. Von Urlaubsverjährung bis hin zu neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die bedeutendsten Arbeitsrecht Entscheidungen des vergangenen Jahres.


Arbeitsrecht Entscheidungen 2022

Arbeitsrecht Entscheidung 1: Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht nach einer Verhandlung in Nordrhein-Westfalen ein neues Urteil bezüglich der Arbeitszeiterfassung gefällt. Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland zur Pflicht. Die Basis dafür wurde mit der EuGH-Vorgabe von 2019 gelegt, die eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung fordert. Spätestens seit letztem Jahr arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung dieser Forderung in deutsches Recht.

Expert:innen sehen die Herausforderung darin, eine progressive Lösung zu finden, die auch Arbeitnehmende mit Vertrauensarbeitszeiten oder im Homeoffice entsprechend berücksichtigt. Um die Schwierigkeit der Arbeitszeiterfassung in diesen Arbeitsmodellen zu überwinden, bietet sich die Verwendung eines Personalmanagementsystems an.

Arbeitsrecht Entscheidung 2: Verjährung von Urlaub nur unter bestimmten Bedingungen

Laut dem letztjährigen Urteil des EuGH darf der Resturlaub der Arbeitnehmenden nicht mehr automatisch verfallen. Die Folge? Der Resturlaub darf nur verfallen, wenn seitens des Unternehmens die Pflicht der rechtzeitigen Hinweisung auf darauf erfüllt wird. Dieser Hinweis muss in Form einer förmlichen Aufforderung an den Arbeitnehmenden erfolgen, die noch bestehenden Resturlaubstage in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich wurde entschieden, dass die Vererbung des Urlaubsanspruchs nun möglich ist. Im Falle des Versterbens eines Arbeitnehmenden können die Erben eine Ausgleichszahlung für den Resturlaub fordern.

Arbeitsrecht Entscheidung 3: Testpflicht einführbar?

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) sind Arbeitgeber dazu berechtigt, auf Basis eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts eine Corona-Testpflicht für die Beschäftigten einzuführen. Eine bei der Bayerischen Staatsoper angestellte Flötistin hatte geklagt, weil sie einen negativen PCR-Test vorlegen sollte. Das BAG lehnte die Klage ab und beurteilte die Testpflicht als rechtmäßig. Als Folge hiervon wurde der Flötistin das Gehalt für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit nicht ausgezahlt.

Arbeitsrecht Entscheidung 4: Angaben für eine Massenentlassungsanzeige

Laut dem Entscheid des BAG führt das Fehlen bestimmter freiwilliger Angaben (Geschlecht, Alter, Beruf, Staatsangehörigkeit) in einer Massenentlassungsanzeige für die Bundesagentur für Arbeit nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige.

Wenn ein Arbeitgebender eine bestimmte Anzahl von Mitarbeiter:innen in einem Monat kündigt, muss er dies der Arbeitsagentur in Form einer Massenentlassungsanzeige mitteilen. In einem bestimmten Fall hatte ein Unternehmen bestimmte Angaben in der Anzeige nicht gemacht, woraufhin eine Mitarbeiterin ihre Kündigung für nichtig hielt und klagte.

Das BAG entschied schließlich, dass das Offenlassen der „Soll-Angaben“ nicht zur Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige führt. Das Urteil des BAG wird als ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Arbeitgebende gesehen, die jetzt den ausdrücklichen Hinweis in dem Anzeigeformular der Arbeitsagentur zur Freiwilligkeit der Soll-Angaben folgen können.

Arbeitsrecht Entscheidung 5: Grenzüberschreitende Arbeitnehmer Versetzung

Ein weiteres Urteil des BAG verkündete, dass eine Versetzung eines Arbeitnehmenden ins Ausland möglich ist, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder konkludent etwas anderes vereinbart wurde. Der Arbeitgebende kann also aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmenden anweisen, an einem Arbeitsort im Ausland zu arbeiten. Die Versetzungsanordnung muss allerdings billigem Ermessen im Sinne des § 106 GewO entsprechen und den berechtigten Interessen des Arbeitnehmenden Rechnung tragen. Ein konkreter Fall betraf einen Piloten, der am Flughafen Nürnberg stationiert war und an den Flughafen Bologna versetzt wurde.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Insgesamt bietet das Dashboard 15 Widgets an. Von einer übersichtlichen Kalenderübersicht, über Zeiterfassung hin zu Geburtstagen, Abwesenheiten oder Urlaubsstatistiken.

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