Digitale Personalakte

HRlab bietet mit seiner digitalen Personalakte eine übersichtliche und transparente Verwaltung aller Mitarbeiterstammdaten und -dokumente. So finden Sie alles gesammelt an einem Ort – für maximale Übersicht. Natürlich basierend auf zugeteilten Zugriffsrechten.

digital Personnel File

Alle Daten an einem Ort

Die digitale Personalakte ist ein zentrales Element für die Digitalisierung im Personalmanagement. Dokumente und Stammdaten werden fehlerfrei und datenkonform an einer Stelle gespeichert, statt Informationen und Unterlagen an verschiedenen Orten abzulegen.

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Übersichtliche Darstellung

Ob An- und Abwesenheiten, der Werdegang von Mitarbeitenden, Vertrags- und Gehaltshistorien oder Zielvereinbarungen - dank gesammelten Information an einem Ort haben Sie garantiert alles im Überblick.

Datenkonforme Zugriffsrechte

Zugriffs-, Lese- und Änderungsrechte werden rollenbezogen vergeben, damit HR nur noch bestätigen muss. Für Änderung und Erfassung von Daten, die mehrere Mitarbeiter:innen betreffen, stehen zudem effiziente Massenerfassungs-Funktionen zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Kommt es zu veränderten Stammdaten können Mitarbeiter:innen diese selbstständig aktualisieren. Das entlastet HR-Manager und beschleunigt Prozesse.

Die Personalakte neuer Mitarbeitenden wird bereits vor Eintritt im Beschäftigungsverhältnis anhand der bereits gesammelten Daten angelegt. Anschließend können neue Mitarbeitende eigenständig ihre Daten eintragen. Dazu werden sie mit ihrer privaten Mail-Adresse und begrenzten Rechten für die Übergangszeit ins System eingeladen und können so alle beschäftigungsrelevanten Daten einpflegen.

Ja. Die digitale Personalakte umfasst alle personalrelevanten Daten sowie Dokumente zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, Zusatzvereinbarungen, Bewerbungsunterlagen und mehr.

Klarer Vorteil der digitalen Verwaltung von Personalunterlagen: Es optimiert den Workflow in der Personalarbeit und ermöglicht Zugriff auf die eigenen Daten je Mitarbeitende. Eine konkrete Pflicht dazu gibt es aber nicht, nur bestimmte Entgeltunterlagen müssen seit Anfang 2022 digitalisiert sein.

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