Neues Urteil: Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland zur Pflicht

Memduh Turan
14. September 2022 • 2 Minuten Lesezeit
Das neue Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeit Erfassung kann weitreichende Folgen für den Arbeitsplatz haben.

Laut einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist dem Arbeitgeber die Pflicht auferlegt, die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dieses Urteil kann weitreichende Folgen mit sich bringen. Betriebsräte in Unternehmen können auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung pochen. Zu diesem Entschluss ist das in Erfurt ansässige Bundesarbeitsgericht gekommen. Über diese Pflicht wird in der Ampelregierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern noch intensiv diskutiert.
Weitreichende Folgen für Vertrauensarbeitszeitmodelle und Homeoffice
Experten gehen davon aus, dass dieses Urteil bezüglich der Arbeitszeiterfassung sich besonders auf Vertrauensarbeitszeitmodelle auswirken wird, die mittlerweile sehr weit verbreitet sind. Es liegt nahe, dass dies mobile Arbeitsweisen und Homeoffice Arbeiter:innen ebenfalls betreffen wird. An dieser Stelle kann eine HR Software, die unabhängig vom Arbeitsplatz die Zeit Erfassung ermöglicht, von großem Nutzen sein.
Das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Bisher mussten laut dem deutschen Arbeitszeitgesetz nur Überstunden und Sonntagsarbeit erfasst werden. Inken Gallner, Präsidentin des Gerichts, begründet die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten mit dem Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Anlass der Änderung des Arbeitszeit Gesetzes
Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil nach einer Verhandlung eines Falles in Nordrhein-Westfalen gefällt. Hierbei konnte der Betriebsrat bei seinem Bestreben für ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssytems keinen Erfolg erzielen. Ein Initiativrecht oder eine betriebliche Mitbestimmung bezüglich der Arbeitszeiterfassung sei ausgeschlossen. Das Bundesarbeitsgericht begründetet dies damit, dass es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiteiterfassung gibt.
Änderungen des Arbeitszeitgesetzes immer noch im Gange
In der Debatte bezüglich der Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes führte das Bundesarbeitsgericht sein Grundsatzurteil hervor. Die Bundesregierung arbeitet immer noch daran, die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umzusetzen. Die Richterin des Ersten Senats hat hervorgehoben, dass laut einem Passus im Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber ein System einführen muss welches die Arbeitszeit der Mitarbeitenden erfasst.