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HR-Lexikon

Elektronische Archivierung von Dokumenten in HR: Anforderungen und Umsetzung

HR-Abteilungen arbeiten täglich mit Dokumenten: Arbeitsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse, Gehaltsabrechnungen, Krankmeldungen. In vielen mittelständischen Unternehmen wandern diese noch immer in Papierordner oder liegen unstrukturiert auf Netzlaufwerken. Das kostet Zeit, schafft Risiken und macht HR-Arbeit unnötig aufwendig. Dieser Artikel zeigt, was elektronische Archivierung im HR-Kontext bedeutet, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und wie die Umsetzung im Mittelstand funktioniert.

Elektronische Archivierung von Dokumenten in HR: Anforderungen und Umsetzung

Das Wichtigste in Kürze

  • Elektronische Archivierung ersetzt die physische Personalakte durch ein revisionssicheres digitales System, das gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllt.
  • Revisionssicherheit bedeutet: Dokumente dürfen nicht veränderbar, löschbar oder manipulierbar gespeichert sein.
  • Zugriff, Bearbeitung und Löschung müssen nachvollziehbar protokolliert werden – DSGVO setzt hier klare Maßstäbe.
  • Ein HR-System wie HRlab integriert die digitale Personalakte direkt in bestehende HR-Prozesse, ohne separates Archivsystem.

Was bedeutet die elektronische Archivierung von Dokumenten?

Elektronische Archivierung bezeichnet die strukturierte, langfristige und digitale Speicherung von Dokumenten. Im HR-Kontext umfasst das alle personalrelevanten Unterlagen: Arbeitsverträge und Vertragsänderungen, Zeugnisse, Abmahnungen, Elternzeitanträge, Gehaltsabrechnungen, Betriebsratsanhörungen und weitere Dokumente, die den gesamten Employee Lifecycle begleiten.

Was elektronische Archivierung nicht ist: Einfaches Abspeichern von PDFs auf einem Netzlaufwerk oder in einer Cloud-Ablage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Auch ein E-Mail-Postfach als „Archiv" zu verwenden, ist keine revisionssichere Lösung. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus manipulationssicherer Speicherung, definierten Aufbewahrungsfristen und nachvollziehbarer Zugriffsverwaltung.

2 Hauptkriterien für revisionssichere Archivierung

  1. Vollständige Protokollierung: Jeder Zugriff, jede Weitergabe und jede Löschanforderung sollte automatisch im System dokumentiert werden. Das schützt bei Betriebsprüfungen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
  2. Fristenmanagement: Das System sollte zum einen die Möglichkeit bieten, Aufbewahrungsfristen automatisch zu überwachen, und zum anderen individuelle Konfigurationen zuzulassen – das manuelle Führen von Fristen-Tabellen ist fehleranfällig und prüfungsrelevant.

Elektronische Archivierung mit HR Software: Praxisbeispiel SOEX

HRlab ist zum Beispiel eine HR Software, die alle Mitarbeiterdokumente zentral und sicher speichert – ohne, dass ein separates Dokumentenmanagementsystem nötig ist. Die Verzeichnisstruktur ist frei definierbar mit beliebig vielen Unterverzeichnissen, sodass Verträge, Zeugnisse und Nachweise in Sekunden auffindbar sind.

SOEX, weltweit führend im Second-Hand-Kleiderhandel, verwaltete Vertragsdokumente und Lohnabrechnungen für rund 300 Mitarbeitende vor HRlab dezentral und manuell. Besonders aufwendig: die Vertragsabwicklung für LKW-Fahrer mit bis zu 60 Dokumentenseiten pro Vorgang.

Die Vertragsabwicklung unserer LKW-Fahrer umfasste vor HRlab einen Arbeitsaufwand von circa 1,5 Stunden. Nun dauert es im schlimmsten Fall nur noch 5 Minuten.
Florian Franz, Head of HR bei SOEX

Mit HRlab konnte SOEX das gesamte Dokumentenmanagement zentralisieren – inklusive revisionssicherer Ablage, automatischer eAU-Verwaltung und Versionierung aller Unterlagen.

So funktioniert die Archivierung in HRlab:

  • Dokumente erstellen & ablegen – Standarddokumente wie Arbeitsverträge werden per Vorlage mit wenigen Klicks erstellt. Vorlagen füllen sich automatisch mit Mitarbeiterdaten, Fehlerquellen werden minimiert.
  • Digital unterzeichnen – Dokumente können direkt in HRlab rechtssicher digital signiert werden – papierlos und ohne Medienbruch.
  • Zentrale Ablage mit Struktur – Alle Dokumente landen in einer frei konfigurierbaren Ordnerstruktur in der digitalen Personalakte.
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte – HR, Führungskräfte und Mitarbeitende sehen jeweils nur das, was für sie freigegeben ist.
  • Revisionssichere Ablage – Versionierung, Audit-Logs und Löschfristen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

Das Hosting erfolgt ausschließlich in ISO-zertifizierten Hochsicherheits-Rechenzentren in Kempten und Berlin – 100 % DSGVO-konform, ohne Datenabfluss in Drittländer.

Diese Punkte sollte HR für eine korrekte elektronische Archivierung von Dokumenten vermeiden

Fehlende Mitarbeitereinwilligung bei der Digitalisierung bestehender Papierakten: Wenn Sie Bestandsakten einscannen und digital weiterführen, brauchen Sie keine gesonderte Einwilligung der Mitarbeitenden – solange der Zugriff mindestens dem bisherigen Standard entspricht und DSGVO-konform ist. Informieren Sie das Team dennoch transparent.

Keine klare Zugriffsstruktur definiert: Wer darf welche Dokumente sehen? HR gesamt, Führungskräfte nur ihre Teamdokumente, Mitarbeitende die eigene Akte? Ohne klare Rollenmatrix entstehen DSGVO-Risiken und praktische Konflikte.

Betriebsrat nicht frühzeitig eingebunden: Die Einführung elektronischer Personalakten kann mitbestimmungspflichtig sein. Wer das übersieht, riskiert Verzögerungen oder Anfechtungen.

Schnellverzeichnis für den rechtlichen Rahmen

Für die elektronische Archivierung von HR-Dokumenten gelten mehrere gesetzliche Grundlagen gleichzeitig:

  • GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form): Regeln des Bundesfinanzministeriums für steuerrelevante Unterlagen. Kernprinzip: Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit.
  • DSGVO, Art. 5 Abs. 1 lit. f: Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten – mit direktem Bezug auf Speicherung und Zugriff.
  • Handelsgesetzbuch (§ 257 HGB): Aufbewahrungspflicht für Handelsbriefe und buchführungsrelevante Unterlagen – bis zu zehn Jahre.
  • Abgabenordnung (§ 147 AO): Aufbewahrungspflichten für steuerrelevante Dokumente – sechs bis zehn Jahre.
  • Betriebsverfassungsgesetz: Bei der Einführung elektronischer Personalakten kann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestehen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

FAQ

Wie wird die Löschung in dokumentiert?

In HRlab wird der Löschvorgang zum Beispiel durch einen Datenbankeintrag dokumentiert. Dieser dient als Nachweis, zum Beispiel für ein Löschprotokoll oder einen Audit-Trail.

Wie lange werden Arbeitszeitdaten, Krankmeldungen und Bewerberdaten standardmäßig gespeichert?

In HRlab wird die Löschfrist ist global festgelegt. Standardmäßig gilt eine globale Löschfrist von 10 Jahren nach Austritt. Diese Frist kann kundenspezifisch angepasst werden, wenn dies gewünscht ist. Für Bewerberdaten gelten Sonderregelungen.

Wie wird der Übergang von Papier zu digitaler Archivierung am besten umgesetzt?

Ein erfolgreiches HR-Digitalisierungsprojekt folgt meist diesen Phasen:

  • Bestandsaufnahme & Bereinigung: Vor dem Scannen "ausmisten" (abgelaufene Fristen direkt vernichten, statt Altlasten zu digitalisieren).
  • Systemauswahl & Berechtigungskonzept: Auswahl eines GoBD- und DSGVO-konformen DMS/HR-Tools und Definition der Rollen.
  • Verfahrensdokumentation erstellen: Festlegen, wie gescannt, geprüft und archiviert wird.
  • Scannen: Dokumente digitalisieren.
  • Laufender Betrieb: Etablierung des rein digitalen Workflows.

Disclaimer: Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

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