Krankenstand in Deutschland 2023

lesley rudolph

Lesley Rudolph

14. Dezember 2023 • 3 Minuten Lesezeit

Jedes Jahr geben Krankenkassen einen Überblick über den Krankenstand des Landes über das gesamte Jahr verteilt. Dieses Jahr gibt die DAK an, dass sie mit ganzen 20 Fehltagen pro Versichertem rechnet. Das ist noch einmal deutlich mehr als während der Hochzeiten der Pandemie.


Krankenstand in Deutschland 2023

Krankenkassen im Vergleich

Konkret berichtet die DAK von einem Krankenstand von fünf Prozent im dritten Quartal von 2023. Das sind sogar mehr als die 4,7 Prozent vom Vorjahr desselben Zeitraumes. Und damit steht die DAK nicht alleine da. Die Techniker Krankenkasse gibt einen Krankenstand von 5,1 Prozent über die ersten zehn Monate des Jahres an. Die Barmer registriert mit Blick auf Krankschreibungen einen Zuwachs von 10 Prozent.

Krankenstände und ihre Ursachen

Grund für das Ausmaß der Fehltage ist vor allem die klassische Erkältung, die eben auch grippale Infekte oder Bronchitis abdeckt. Allerdings direkt gefolgt von psychischen Diagnosen oder auch solchen des Muskelskelettsystems, sprich Rückenschmerzen.

Gleichzeitig spielt aber auch die Tatsache eine Rolle, dass dieses Jahr das elektronische Meldeverfahren eingeführt wurde. Dadurch werden Krankenstände deutlich genauer abgebildet als es vorher der Fall war.

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RSV-Infektionen und Coronavirus

Außerdem laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) hoch im Kurs derzeit: Die RSV-Infektion (Respiratorisches Synzytial-Virus), vor allem bei Kindern. Hierbei handelt es sich um eine akute Erkrankung der Atemwege, die üblicherweise im Krankenhaus behandelt werden muss. Auch schon im letzten Herbst gab es eine RSV-Welle, durch die Kliniken und Krankenhäuser teilweise überlastet waren.

Zu den Risikogruppen zählen hier Frühgeborene, Erwachsene über 65 Jahre sowie Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem. Obwohl vor allem Kinder an RSV erkranken, können Menschen jeden Alters sich infizieren.

Angefangen mit einem Schnupfen kann der Rachen entzündet sein, was sich auch in Husten und Niesen in Kombination mit Fieber zeigt. Oft sind Lungenentzündungen ein Resultat der Erkrankung. Aktuell berichtet das RKI auch von einer hohen Anzahl an Corona-Infektionen und Erkältungen durch Rhinoviren.

Kündigung im Krankenstand

Grundsätzlich greift § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), solange der Arbeitnehmende länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitenden arbeitet. Eine Kündigung ist im Krankheitsfall nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Damit eine Kündigung während einer Krankschreibung greift, prüft das Arbeitsgericht im Falle folgende Kriterien: Es müssen unzumutbare Fehlzeiten vorliegen, auch für die Zukunft steht keine Besserung im Raum und die Abwägung der Interessen muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.

Unzumutbare Fehlzeiten liegen dann vor, wenn Arbeitnehmende sechs Wochen oder länger im Jahr fehlen. Denn das kann das Unternehmen betrieblich und wirtschaftlich beeinträchtigen. Irrelevant ist allerdings, ob die sechs Wochen unterbrochene Krankschreibungen sind oder an einem Stück stattfinden.

Beim Thema Interessenabwägung spielen die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Krankheitsursache, Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmenden und das Alter des entsprechenden Arbeitnehmenden eine Rolle.

In jedem Fall müssen Arbeitnehmende innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung entscheiden, ob sie gerichtlich dagegen vorgehen wollen. Das würde dann in einer Kündigungsschutzklage resultieren.

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