Fünf wichtige Gesetzesänderungen 2024

lesley rudolph

Lesley Rudolph

13. Februar 2024 • 4 Minuten Lesezeit

Mit dem Start in das neue Jahr kommen auch gesetzliche Neuregelungen ins Spiel. Von einem erhöhten Mindestlohn über höhere Sozialabgaben für Besserverdienende bis zur Verdoppelung der Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Hier bekommen Sie einen Überblick über fünf wichtige neue Gesetzesänderungen dieses Jahr.


Fünf wichtige Gesetzesänderungen 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 von 12€ auf 12,41€ pro Stunde.
  • Unternehmen können auch künftig bis zu 36 Monate lang Eingliederungszuschüsse erhalten.
  • Die Sorgfaltspflicht als Bestandteil des Lieferkettengesetzes gilt nun auch bereits für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigt nach Zustimmung durch den Bundesrat.
  • Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer Sparzulage erhöht sich.

Mindestlohn Erhöhung

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 von 12€ auf 12,41€ pro Stunde. Eine weitere Steigerung ist für 2025 geplant, denn ab dann soll sich der Mindestlohn auf 12,82€ belaufen. Die Erhöhung des Mindestlohnes wirkt sich außerdem auf Minijobber aus, die seit der Erhöhung nun mindestens 538€ im Monat verdienen.

Mit dieser Anhebung in zwei Schritten hat die Bundesregierung den entsprechenden Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 umgesetzt. Als kurzer Exkurs: Die Mindestlohnkommission besteht aus einer Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten und zwei beratenden Mitgliedern. Letztere sind ausschließlich dafür da, ihren wissenschaftlichen Sachverstand mit einzubringen und nicht stimmberechtigt.

Eingliederungszuschuss Verlängerung

Diese Regelung bezieht sich auf das Einstellen von Arbeitssuchenden, die eine höhere Unterstützung als üblicherweise benötigen. Das kann beispielsweise durch längere Arbeitslosigkeit, geringe Qualifikationen oder eine Behinderung der Fall sein.

Hier können Unternehmen nun auch künftig bis zu 36 Monate lang Eingliederungszuschüsse erhalten. Denn die zugrundeliegende Regelung wurde bis Ende 2028 verlängert. Wichtig dabei zu wissen. Diese Zuschüsse sind nicht automatisch garantiert - über die Bewilligung entscheidet das örtliche Jobcenter im Einzelfall.

Lieferkettengesetz auf für kleinere Unternehmen

Das Lieferkettengesetz hat zum Ziel auch die Rechte der Menschen zu schützen, die außerhalb von Deutschland für den deutschen Markt produzieren. Die Sorgfaltspflicht als Bestandteil dessen gilt nun auch bereits für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden. Vorher lag die Grenze bei 3.000 Beschäftigten.

So müssen auch kleinere Unternehmen nun zum Beispiel Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre jeweiligen Aktivitäten berichten. Dadurch reduziert diese Art von Gesetz auch etwaige Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die bereits durch Eigenantrieb nachhaltige Lieferketten in den Fokus stellen.

Erhöhung der Sozialabgaben für Besserverdienende

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigt nach Zustimmung durch den Bundesrat. Die Grenzwerte orientieren sich dabei an der jährlichen Einkommensentwicklung, um die soziale Absicherung stabil zu halten.

Bundesweite Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 62.100€ jährlich bzw. 5.175€ monatlich. Vorher lag die Grenze bei 59.850€ bzw. 4.987,50€.
  • Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 69.300€ jährlich bzw. 5.775€ monatlich. Vorher lag sie bei 66.600€ bzw. 5.550€.

Entwicklung der Rentenversicherung

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern steigt von 7.100€ auf 7.450€ monatlich.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern steigt von 7.300€ auf 7.550€ monatlich.

Wichtig zu wissen: Die Beitragsbemessungsgrenze steht für das maximale Bruttoeinkommen, für welches Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen über diese Beträge hinaus ist beitragsfrei.

Mit der Versicherungspflichtgrenze ist der Einkommenshöchstbetrag gemeint, bis zu dem Arbeitnehmende gesetzlich krankenversichert sein müssen. Sobald das Einkommen über diese Grenze hinausgeht, kann auch privat krankenversichert werden.

Verdoppelung der Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer Sparzulage erhöht sich seit Januar 2024 folgendermaßen:

  • Für Ledige verdoppelt sich das zu versteuernde Einkommen von 17.900€ auf 40.000€.
  • Für Verheiratet steigt das zu versteuernde Einkommen von 35.800€ auf 80.000€.

Damit haben nun 13,8 Millionen Menschen Anspruch auf eine Sparzulage. Die Arbeitnehmersparzulage beschreibt dabei einen staatlichen Zuschuss für den Vermögensaufbau von Arbeitnehmenden. Die Voraussetzung: Geld vom Arbeitgeber oder vom Gehalt wird als vermögenswirksame Leistung angelegt.

Das kann beispielsweise durch einen Bausparvertrag oder auch ein Aktienfonds-Sparplan sein. Die geförderte Sparleistung eines Bausparvertrages beträgt 9 Prozent und die eines Aktienfonds beträgt 20 Prozent.

Rechenbeispiel

  • Ein Single verdient 40.000€ im Jahr. Bei einer Sparsumme von 400€ im Jahr beträgt die geförderte Sparleistung bei Aktienfonds 20 Prozent, also 80€ pro Jahr.
  • Ein Single verdient 40.000€ im Jahr. Bei einer Sparsumme von 400€ im Jahr beträgt die geförderte Sparleistung bei einem Bausparvertrag 9 Prozent, also 36€ pro Jahr.

Auch wichtig zu wissen: Wenn die Bedingungen für beide Arten der Förderung erfüllt werden, können auch beide Prämien beansprucht werden. In dem Fall können Arbeitnehmende sowohl die 80€ durch Aktienfonds als auch die 36€ durch einen Bausparvertrag erhalten.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 von 12€ auf 12,41€ pro Stunde. Eine weitere Steigerung ist für 2025 geplant, denn ab dann soll sich der Mindestlohn auf 12,82€ belaufen. Die Erhöhung des Mindestlohnes wirkt sich außerdem auf Minijobber aus, die seit der Erhöhung nun mindestens 538€ im Monat verdienen.

Diese Regelung bezieht sich auf das Einstellen von Arbeitssuchenden, die eine höhere Unterstützung als üblicherweise benötigen. Das kann beispielsweise durch längere Arbeitslosigkeit, geringe Qualifikationen oder eine Behinderung der Fall sein.

Unternehmen tragen die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer gesamten Lieferkette. Sie müssen beispielsweise Beschwerdemöglichkeiten einrichten.

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