Hohe Spritpreise: Zurück ins Homeoffice?

Yasmina Phongphaew

Yasmina Phongphaew

17. März 2022 • 3 Minuten Lesezeit

Die stark angestiegenen Spritpreise lösen eine Debatte zur erneuten Homeoffice-Pflicht über den 20. März hinaus aus.


hohe spritpreise

Das Ende der Homeoffice-Pflicht naht. Bis zum 19. März sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter:innen, je nach Tätigkeit und Beruf, ins Homeoffice zu schicken. Ab dem 20. März heißt es dann raus aus dem Homeoffice und zurück zum Arbeitsplatz. Durch die derzeit steigenden Spritpreise kann der Arbeitsweg eher wieder abschreckend wirken. Vielleicht doch lieber im Homeoffice bleiben?

Gestiegen sind die Spritpreise wie noch nie

Die derzeit steigenden Spritpreise sind nur eine der wirtschaftlichen Folgen, die sich durch den Krieg in der Ukraine herleiten lassen. Seit Beginn des Krieges, dem 24. Februar 2022, ist Super E10 um 25 Prozent und Diesel um 38 Prozent gestiegen. Laut des ADAC, sprechen wir bei einer Tankfüllung von 50 Litern von einer preislichen Steigerung um ca. 22 Euro bei Super E10 und ca. 32 Euro bei Diesel. Pendler:innen müssen dabei tief in die Tasche greifen.

Wieder eine rechtliche Homeoffice-Pflicht?

Die Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice weitestgehend normalisiert. Nun bietet sich Pendlern dadurch zusätzlich die Möglichkeit die hohen Spritpreise zumindest teilweise zu umgehen. Deswegen löste der Preissprung nach oben eine Debatte zur erneuten Homeoffice-Pflicht über den 20. März hinaus aus. Rechtsexperten stehen dem allerdings kritisch gegenüber. Die erhöhten Spritpreise fallen nämlich in das Wegerisiko. Arbeitnehmer:innen haben, so wie bei Unwetter, Stau und Verkehrsbehinderung, die Verantwortung über den Arbeitsweg zu tragen und müssen somit selbstständig für ein pünktliches Erscheinen sorgen, so erklärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber dem MDR.

Darüber hinaus ist es natürlich auch nicht bei jeder Art von Tätigkeit möglich, diese ins Homeoffice zu verlagern. So beispielsweise auch bei Arbeit mit körperlichem Einsatz. Hier sind die Arbeitnehmer:innen verpflichtet den Arbeitsweg in Kauf zu nehmen. Bei Nichterscheinen, drohen Lohnverkürzung oder auch gar Kündigung. Eine Verlängerung der Homeoffice-Pflicht aufgrund der hohen Spritpreise kann also erst recht zu Unzufriedenheit und einem Ungerechtigkeitsgefühl vieler Arbeitnehmer:innen führen. Denn Büroarbeiter:innen profitieren davon ihre Arbeit wieder ins Homeoffice verlegen, während Angestellte in Lagerhäusern, Fabriken und Werkstätten diese Möglichkeit nicht nutzen können.

Weiterhin günstig unterwegs sein

Möglichkeiten, sich seinen Arbeitsweg günstiger zu gestalten, wären z.B. sich an die öffentlichen Verkehrsmitteln zu wenden, Mitfahrgelegenheiten zu bilden und sich die Spritkosten untereinander aufzuteilen oder auch auf andere Transportmittel zuzugreifen, wie Fahrräder, Elektrofahrräder oder Elektroautos. Wenn man jedoch auf sein eigenes Fahrzeug angewiesen ist, da es nicht in jeder Umgebung eine gute Anbindung zu öffentlichen Verkehrsmittel gibt oder nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung hat um auf ein Elektroauto umzusteigen, könnte man beim Arbeitgeber und Arbeitgeberin eine höhere Entfernungspauschale fordern. Gut zu wissen: Die Entfernungspauschale umschließt auch die Finanzierung von Fahrkarten und Fahrrädern.

Newsletter

Von HR-Expertenwissen profitieren

Der HRlab Newsletter ist der perfekte Ort um sich über relevante Themen der HR-Welt zu informieren. Unser HR-Wissen gebündelt für Sie abrufbar.

HRlab Logo

Die flexible All-in-One HR Software für den modernen Mittelstand

SFC-DatenschutzGeprueft
IONOS-CloudPartner
Forschung_und_Entwicklung
OMR_top_rated

© 2024, HRlabImpressumDatenschutz
Play Store HRlabApp Store HRlab