Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) vom Arbeitgeber verpflichtend durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmender krankheitsbedingt für längere Zeit - länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres - nicht zur Arbeit erschienen ist. Zum BEM gehört in der Regel auch ein BEM-Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitenden.


Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Definition

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Methode des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die darauf abzielt, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden zu erhalten, wiederherzustellen oder zu fördern, insbesondere nach längeren Krankheitsphasen oder bei chronischen Erkrankungen. Es beinhaltet strukturierte Maßnahmen und Prozesse, um die Rückkehr von Mitarbeitern an ihren Arbeitsplatz zu erleichtern und arbeitsbedingte Belastungen zu reduzieren.

Gut gemacht bringt das betriebliche Eingliederungsmanagement Vorteile für beide Parteien und verbessert Prävention und Gesundheitsschutz im Betrieb. Dafür legen Unternehmen idealerweise eine BEM Betriebsvereinbarung fest, die die Verbesserung der Arbeit und den qualifikationsgerechten Einsatz der Mitarbeitenden zum Ziel hat.

BEM Verfahren: Stufenweise Wiedereingliederung

Der genaue Ablauf und die Dauer eines betrieblichen Eingliederungsmanagements sind gesetzlich nicht festgelegt. Ob ein oder mehrere BEM-Gespräche geführt werden und über welchen Zeitraum sich der BEM-Prozess zieht, bestimmt also der Arbeitgeber. Typisch ist aber folgender Ablauf:

  • Arbeitnehmende erhalten ein Einladungsschreiben des Arbeitgebers, das die Ziele des BEM aufführt und die beteiligten Gremien erwähnt. Das Schreiben stellt außerdem klar, dass das BEM nur nach Zustimmung des Mitarbeitenden stattfindet.
  • Nach einem ersten BEM-Gespräch finden, abhängig von den Vorschlägen der Beteiligten, weitere Gespräche statt.
  • Dabei werden mögliche BEM-Maßnahmen besprochen, beispielsweise die Veränderung von Arbeitsaufgaben, -abläufen und -zeiten. Im besten Fall schnürt man ein Maßnahmenpaket, mit dem die Rückkehr in den Betrieb erreicht werden soll, und legt Deadlines fest.
  • Potenzielle BEM Maßnahmen betreffen die Bereiche Work-Life-Balance, gesundheitsgerechter Arbeitsplatz, Weiterbildung bis hin zum Arbeitsplatz- oder Berufswechsel.
  • Das BEM endet offiziell mit einer von allen unterschriebenen Abschlusserklärung. In dieser hält man fest, ob (und wenn ja, welche) weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ziele

Grundlegendes Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und zu klären, mit welchen Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit entgegengewirkt werden kann. Hierbei müssen Prinzipien wie Konsens, Freiwilligkeit, Fürsorge, Datenschutz, Verschwiegenheit, Arbeitserhalt und Gesundheitsförderung stets höchste Priorität haben.

Das BEM kann nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Arbeitnehmende sind also keineswegs verpflichtet, sich am Eingliederungsmanagement zu beteiligen. Außerdem können sie ein BEM-Verfahren zu jedem Zeitpunkt beenden, ohne dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Ziele eines BEM können je nach Organisation variieren, aber im Allgemeinen sind die Hauptziele:

  • Gesundheit: Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu erhalten und zu fördern. Durch das frühzeitige Erkennen von gesundheitlichen Problemen oder Belastungen am Arbeitsplatz und die Implementierung von entsprechenden Maßnahmen.
  • Arbeitsfähigkeit: Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder anzupassen, wenn ein Mitarbeitender aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit ordnungsgemäß auszuführen. Auch Arbeitsunfähigkeit wird durch diese präventiven Maßnahmen vermieden oder reduziert.
  • Integration: Durch das Schaffen eines unterstützenden Arbeitsumfeldes und Rückkehr Plänen werden Mitarbeitende, die aus gesundheitlichen Gründen länger abwesend waren, wieder in den Arbeitsprozess integriert.

Rechtlicher Hintergrund

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist seit dem 01.05.2004 für jeden Arbeitgeber verpflichtend, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche!

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Betriebsrat

Der Betriebsrat kann zwar die allgemeinen Verfahrensregeln für das BEM mitbestimmen. Er hat jedoch nicht das Recht, festzulegen, dass im BEM-Gremium Betriebsratsmitglieder vertreten sind. Er darf betroffene Arbeitnehmende aber beraten, wenn sich diese mit Fragen hinsichtlich des Verfahrens an ihn wenden. Damit er seinen Überwachungsaufgaben nachkommen kann, hat der Betriebsrat das Recht, die Namen der Beschäftigten zu erfahren, die länger als sechs Wochen krank waren und damit die Voraussetzungen für ein BEM erfüllen.

BEM-Gespräch Leitfaden

Ein BEM Gesprächsleitfaden hilft Arbeitgebervertretenden bei der Organisation des BEM-Gesprächs. Bei dem Gespräch geht es vor allem um die gesundheitlichen Einschränkungen und die Belastungen der Betroffenen am Arbeitsplatz. Teilnehmer: An einem BEM-Gespräch nehmen in jedem Fall der Arbeitgeber und betroffene Arbeitnehmende teil. Weitere Teilnehmer können Vertreter des Betriebsrats und der Betriebsarzt sowie bei einer vorliegenden Behinderung die Schwerbehindertenvertretung sein. Letztere sind am BEM nur zu beteiligen, wenn der Arbeitnehmende damit einverstanden ist. Themen: Dabei sollte man sich stets auf die noch existierenden Kompetenzen konzentrieren. Wie leistungsfähig ist der Mitarbeitende noch? Was können wir gemeinsam verändern, um gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren und Betroffene wieder arbeitsfähig zu machen? Tabus: Im Grunde können Arbeitgebende im BEM-Gespräch alles erfragen – die einzige Ausnahme sind Krankheitsursachen, Diagnosen und Medikamente. Vor allem geht es beim BEM darum, etwaige Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, Maßnahmen zu erarbeiten und Betroffene so zu unterstützen, um diese Einschränkungen bestmöglich zu überwinden.

BEM und Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn Arbeitnehmende den Arbeitsvertrag krankheitsbedingt nicht mehr erfüllen können. Die Nichterfüllung ist mit einer krankheitsbedingten Abwesenheit von sechs Wochen im Jahr oder länger festgelegt.

Allerdings sind Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, vor der Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden.Da das BEM-Gespräch Teil des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist, das VOR einer rechtswirksamen Kündigung durchgeführt werden muss, sollten Arbeitgeber ihren Angestellten nicht im Rahmen eines solchen Gesprächs kündigen. Andernfalls ist das Risiko hoch, dass die Kündigung unwirksam ist.

Wird ein BEM nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist eine krankheitsbedingte Kündigung unverhältnismäßig, also unwirksam. In einem solchen Fall können Arbeitnehmende sogar einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, wenn sie zum Beispiel aufgrund einer ungünstigen Weiterbeschäftigung einen Verdienstausfall zu verzeichnen haben.

Hinweis: Selbst die Durchführung eines BEM garantiert nicht, dass die Kündigung wirksam ist. Der Arbeitgeber muss nämlich formellen Vorgaben, wie beispielsweise Kündigungsfrist, beachten und seine ordnungsgemäße Einhaltung im Zweifel vor Gericht beweisen. Hinzu kommt, dass der Datenschutz ihm nicht erlaubt, im Kündigungsprozess die im BEM gewonnenen Erkenntnisse zu verwenden.

Vor- und Nachteile eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Ein betriebliches Geundheitsmanagement bietet sowohl Vor- als auch Nachteile, welche im folgenden ausführlich gegenüber gestellt werden können.

Vorteile des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

  • Produktivität: Gesunde Mitarbeitende sind tendenziell produktiver. BGM zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und zu fördern, was zu einer Steigerung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden führt.

  • Krankheitstage: Durch präventive Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz können Unternehmen die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage reduzieren.

  • Gesundheitskosten: BGM zielt darauf ab, Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu minimieren, was langfristig zu einer Senkung der Gesundheitskosten für das Unternehmen führen kann. Durch die Prävention von Krankheiten und Verletzungen können Ausgaben für medizinische Versorgung und Krankenversicherung reduziert werden.

  • Fluktuation: Ein gutes BGM kann dazu beitragen, Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden, da sie sich wertgeschätzt und unterstützt fühlen. Dadurch wird die Fluktuation verringert, was wiederum die Kosten für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeitenden senkt.

Nachteile des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Obwohl das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) viele Vorteile bietet, gibt es auch potenzielle Nachteile, die berücksichtigt werden sollten:

  • Zeitaufwand: Die Implementierung und Durchführung eines BEM erfordert Zeit und Ressourcen. Dies kann zusätzliche Belastungen für das Personal und das Management bedeuten, insbesondere in Unternehmen, die bereits knappe Ressourcen haben.

  • Kosten: Die Kosten für die Umsetzung eines BEM können erheblich sein, besonders wenn spezialisierte externe Berater oder Dienstleister hinzugezogen werden müssen, um das Programm zu unterstützen. Dies kann für kleinere Unternehmen eine finanzielle Belastung darstellen.

  • Widerstand: Einige Mitarbeitende könnten Bedenken haben, ihre gesundheitlichen Probleme oder persönlichen Umstände mit dem Arbeitgeber zu teilen. Dies kann dazu führen, dass sie das BEM als eine Form der Überwachung oder Kontrolle empfinden und daher widerstehen, daran teilzunehmen.

  • Mangelnde Wirksamkeit: Wenn ein BEM nicht effektiv durchgeführt wird oder die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht angemessen sind, können die Ziele nicht erreicht werden. Dies kann dazu führen, dass Mitarbeitende weiterhin mit gesundheitlichen Problemen oder Arbeitsunfähigkeit konfrontiert sind.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Die genaue Dauer eines betrieblichen Gesundheitsmanagements kann nicht festgelegt werden. Hier kann es sich um mehrere Wochen oder sogar Monate handeln.

Sobald Arbeitnehmende länger als 6 Wochen am Stück fehlen, muss ein betriebliches Gesundheitsmanagement durchgeführt werden. Dies ist gesetzlich verpflichtend seit 2004.

Im SGB ist seit 2004 festgelegt, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen.

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