Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist vom Arbeitgeber verpflichtend, wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger als 6 Wochen eines Jahres arbeitsunfähig ist.


Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach dem Sozialgesetzbuch SGB vom Arbeitgeber verpflichtend durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmender krankheitsbedingt für längere Zeit - länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres - nicht zur Arbeit erschienen ist. Zum BEM gehört in der Regel auch ein BEM-Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeitenden.

Gut gemacht birgt das betriebliche Eingliederungsmanagement Vorteile für beide Parteien und verbessert Prävention und Gesundheitsschutz im Betrieb. Dafür legen Unternehmen idealerweise eine BEM Betriebsvereinbarung fest, die die Verbesserung der Arbeit und den qualifikationsgerechten Einsatz der Mitarbeitenden zum Ziel hat.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ziel und Ablauf

Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und zu klären, mit welchen Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit entgegengewirkt werden kann. Hierbei müssen Prinzipien wie Konsens, Freiwilligkeit, Fürsorge, Datenschutz, Verschwiegenheit, Arbeitserhalt und Gesundheitsförderung stets höchste Priorität haben.

Das BEM kann nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Arbeitnehmer:innen sind also keineswegs verpflichtet, sich am Eingliederungsmanagement zu beteiligen. Außerdem können sie ein BEM-Verfahren zu jedem Zeitpunkt beenden, ohne dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Der genaue Ablauf und damit die Dauer eines BEM sind gesetzlich nicht festgelegt. Ob ein oder mehrere BEM-Gespräche geführt werden und über welchen Zeitraum sich der BEM-Prozess zieht, bestimmt also der Arbeitgeber. Typisch ist folgender Ablauf:

  • Arbeitnehmende erhalten ein Einladungsschreiben des Arbeitgebers, dass die Ziele des BEM aufführt und die beteiligten Gremien erwähnt. Das Schreiben muss außerdem klarstellen, dass das BEM nur nach Zustimmung des Mitarbeitenden stattfindet.
  • Nach einem ersten BEM-Gespräch finden, abhängig von den Vorschlägen der Beteiligten, weitere Gespräche statt.
  • Dabei werden mögliche BEM-Maßnahmen besprochen, beispielsweise die Veränderung von Arbeitsaufgaben, -abläufen und -zeiten. Im besten Fall schnürt man ein Maßnahmenpaket, mit dem die Rückkehr in den Betrieb erreicht werden soll, und legt Deadlines fest.
  • Potenzielle BEM Maßnahmen betreffen die Bereiche Work-Life-Balance, gesundheitsgerechter Arbeitsplatz, Weiterbildung bis hin zum Arbeitsplatz- oder Berufswechsel.
  • Das BEM endet offiziell mit einer von allen unterschriebenen Abschluss-Erklärung. In dieser hält man fest, ob (und wenn ja, welche) Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Wann muss BEM angeboten werden?

Bevor der Arbeitgeber einem länger krankheitsbedingt ausfallenden Mitarbeitenden kündigen darf, muss er prüfen, ob dieser den Arbeitsplatz behalten kann. Hilfestellung bietet das BEM. Es gibt 4 klassische Fälle in der Praxis, wann ein BEM zum Einsatz kommen muss:

  • Häufige Kurzerkrankungen
  • Lang andauernde Erkrankungen
  • Krankheitsbedingte Leistungsminderung
  • Suchtbedingte Kündigung

BEM Betriebsrat

Der Betriebsrat kann zwar die allgemeinen Verfahrensregeln für das BEM mitbestimmen. Er hat jedoch nicht das Recht, festzulegen, dass im BEM-Gremium auf jeden Fall Betriebsratsmitglieder vertreten sind. Er darf betroffene Arbeitnehmende aber beraten, wenn sich diese mit Fragen hinsichtlich des Verfahrens an ihn wenden.

Damit er seinen Überwachungsaufgaben nachkommen kann, hat der Betriebsrat das Recht, die Namen der Beschäftigten zu erfahren, die länger als sechs Wochen krank waren und damit die Voraussetzungen für ein BEM erfüllen.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn Arbeitnehmende den Arbeitsvertrag krankheitsbedingt nicht mehr erfüllen können. Die Nichterfüllung ist mit einer krankheitsbedingten Abwesenheit von sechs Wochen im Jahr oder länger festgelegt.

Allerdings sind Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, vor der Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen, um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden.

Wird ein BEM nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist eine Kündigung unverhältnismäßig, also unwirksam. In einem solchen Fall können Arbeitnehmende sogar einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, wenn sie zum Beispiel aufgrund einer ungünstigen Weiterbeschäftigung einen Verdienstausfall zu verzeichnen haben.

Kündigung des Arbeitsvertrages – Was ist zu beachten?

Bei einer Kündigung sind mehrere entscheidende Faktoren zu beachten, um sicherzustellen, dass der Prozess rechtmäßig, fair und transparent abläuft. Wir erklären worauf es aus Sicht von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ankommt.

kuendigung auf wiedersehen

Das BEM-Gespräch – Leitfaden

An einem BEM-Gespräch nehmen in jedem Fall der Arbeitgeber und betroffene Arbeitnehmende teil. Weitere Teilnehmende können Vertreter des Betriebsrats und der Betriebsarzt sowie bei einer vorliegenden Behinderung die Schwerbehindertenvertretung sein. Letztere sind am BEM nur zu beteiligen, wenn der Arbeitnehmende damit einverstanden ist.

Welche Fragen werden beim BEM-Gespräch gestellt?

Ein BEM Gesprächsleitfaden hilft Arbeitgebervertretenden bei der Organisation des BEM-Gesprächs. Bei dem Gespräch geht es vor allem um die gesundheitlichen Einschränkungen und die Belastungen der Betroffenen am Arbeitsplatz.

Dabei sollte man sich stets auf die noch existierenden Kompetenzen konzentrieren. Wie leistungsfähig ist der Mitarbeitende noch? Was können wir gemeinsam verändern, um gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren und Betroffene wieder arbeitsfähig zu machen?

Kann einem beim BEM-Gespräch gekündigt werden?

Da das BEM-Gespräch Teil des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist, das VOR einer rechtswirksamen Kündigung durchgeführt werden muss, sollten Arbeitgeber ihren Angestellten im Rahmen eines solchen Gesprächs nicht kündigen. Andernfalls ist das Risiko hoch, dass die Kündigung unwirksam ist.

Hinweis: Selbst die Durchführung eines BEM garantiert nicht, dass die Kündigung wirksam ist. Der Arbeitgeber muss nämlich alle formellen Vorgaben beachten und ihre ordnungsgemäße Einhaltung im Zweifel vor Gericht beweisen. Hinzu kommt, dass der Datenschutz ihm nicht erlaubt, im Kündigungsprozess die im BEM gewonnen Erkenntnisse zu verwenden.

Was sollte beim BEM nicht gesagt werden?

Im Grunde können Arbeitgebende im BEM-Gespräch alles erfragen – die einzige Ausnahme sind Krankheitsursachen, Diagnosen und Medikamente. Statt nach Ursachen zu fragen, ist es deshalb ratsam, die konkreten Einschränkungen der Betroffenen in den Blick zu nehmen, die ihn/sie davon abhalten, ihrer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Schließlich geht es beim BEM darum, Betroffene zu fördern und Hilfen an die Hand zu geben, um diese Einschränkungen bestmöglich zu überwinden.

In eigener Sache

Mit unseren Berichtwesen von HRlab verschaffen Sie sich einfach einen Überblick über den krankheitsbedingten Ausfall Ihrer Mitarbeitenden. So erkennen Sie im Handumdrehen, ob Handlungsbedarf besteht. Testen Sie gern kostenlos unser Mitarbeiter-Management, um so Ihre HR-Prozesse zu optimieren.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

Newsletter

Von HR-Expertenwissen profitieren

Der HRlab Newsletter ist der perfekte Ort um sich über relevante Themen der HR-Welt zu informieren. Unser HR-Wissen gebündelt für Sie abrufbar.

HRlab Logo

Die flexible All-in-One HR Software für den modernen Mittelstand

SFC-DatenschutzGeprueft
IONOS-CloudPartner
Forschung_und_Entwicklung
OMR_top_rated

© 2024, HRlabImpressumDatenschutz
Play Store HRlabApp Store HRlab