Internes Whistleblowing-System einführen: Leitfaden für HR
Sie kennen das: Seit Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, und wieder steht ein neues To-do auf Ihrer Liste. Ein internes Whistleblowing-System muss her, aber was genau bedeutet das für Ihren HR-Alltag? Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie die gesetzliche Pflicht in eine praktische Lösung verwandeln, die Ihr Unternehmen tatsächlich schützt und Ihre Arbeit erleichtert.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung eines internen Meldesystems
- Ein digitales internes Whistleblowing-System erleichtert Ihren HR-Alltag durch Automatisierung, Rechtssicherheit und strukturierte Workflows
- Achten Sie bei der Auswahl auf Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz, Integration und Support
- Kommunizieren Sie offen mit Ihren Mitarbeitenden – Transparenz schafft Vertrauen
Was ist ein internes Whistleblowing-System
Ein internes Whistleblowing-System ist eine digitale Plattform, über die Ihre Mitarbeitenden Missstände oder Rechtsverstöße im Unternehmen sicher und vertraulich melden können. Denken Sie an Themen wie Korruption, Datenschutzverletzungen, Diskriminierung, Betrug, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften oder Sicherheitsmängel.
Das Besondere am "internen" System: Die Meldungen gehen direkt an eine interne Stelle in Ihrem Unternehmen – typischerweise an die HR-Abteilung, einen Compliance-Verantwortlichen oder den Datenschutzbeauftragten. Ihr Unternehmen hat damit die Chance, Probleme selbst zu lösen, bevor sie an externe Behörden gemeldet werden oder öffentlich werden.
Rechtliche Pflicht: Internes Meldesystem nach HinSchG
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, ein internes Whistleblowing-System einzurichten. Zentrale Vorgaben sind Vertraulichkeit, feste Reaktionsfristen und der Schutz vor Repressalien.
Vorteile eines internen Whistleblowing-Systems
Ein internes Whistleblowing-System ist mehr als nur eine Pflichtübung. Richtig eingesetzt, bringt es echte Vorteile für Ihren Arbeitsalltag:
- Digitalisierung Ihrer Compliance-Prozesse: Schluss mit E-Mail-Chaos und unleserlichen Notizen. Das System dokumentiert automatisch, wann welche Meldung eingegangen ist, wer sie bearbeitet hat und welche Schritte unternommen wurden.
- Zeitersparnis durch strukturierte Workflows: Das System führt Sie durch jeden Fall. Sie werden automatisch an Fristen erinnert, können Aufgaben delegieren und haben alle relevanten Informationen an einem Ort.
- Rechtssicherheit auf Knopfdruck: DSGVO-Konformität und gesetzeskonforme Dokumentation sind bereits eingebaut. Sie müssen sich nicht mehr fragen, ob Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
- Früherkennung von Problemen: Bevor aus einem kleinen Missstand ein großer Schaden wird, erfahren Sie davon. Das kann Ihr Unternehmen vor Reputationsschäden, Bußgeldern oder rechtlichen Auseinandersetzungen bewahren.
- Entlastung im Tagesgeschäft: Weniger manueller Aufwand bedeutet mehr Zeit für strategische HR-Themen. Statt sich mit der Verwaltung von Hinweisen zu beschäftigen, können Sie sich um Personalentwicklung, Recruiting und Mitarbeiterbindung kümmern.
Einblick in die Praxis: Ein Hinweis geht ein, das System benachrichtigt automatisch die zuständigen Personen, dokumentiert alle Schritte rechtssicher und erinnert Sie an Fristen. Das spart nicht nur Zeit, sondern gibt Ihnen auch die Sicherheit, dass Sie jederzeit nachweisen können, wie Sie mit Hinweisen umgegangen sind.
Internes vs. externes Whistleblowing-System kurz erklärt
Internes Whistleblowing-System
- Meldungen gehen direkt an eine interne Stelle (z. B. HR, Compliance, Datenschutz, Ombudsstelle)
- Gesetzlich verpflichtend für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
- Ermöglicht es, Probleme frühzeitig intern zu klären
- Niedrige Hemmschwelle für Mitarbeitende
- Bester Schutz vor Eskalation und externen Meldungen
Externes Whistleblowing-System
- Meldung an externe Stellen (z. B. Bundesamt für Justiz)
- Wird genutzt, wenn das interne System nicht funktioniert oder keine Reaktion erfolgt
- Externe Ombudspersonen sind freiwillig, keine gesetzliche Pflicht
Fazit: Ein funktionierendes internes Whistleblowing-System ist Pflicht und erste Wahl. Externe Meldekanäle sind der Ausnahmefall und kommen meist erst dann zum Einsatz, wenn intern keine Lösung gefunden wird.
Internes Whistleblowing-System: 4 wichtige Kriterien
1. Benutzerfreundlichkeit
Achten Sie darauf, dass sowohl Ihre Mitarbeitenden als auch Sie selbst das System intuitiv bedienen können. Ein gutes System erkennen Sie daran, dass Sie keine mehrtägige Schulung benötigen, um loszulegen. Wenn Ihre Kollegen das Meldeformular ohne Rückfragen ausfüllen können und Sie selbst die Fälle mit wenigen Klicks bearbeiten können, haben Sie einen Volltreffer gelandet.
Praxis-Tipps: Fragen Sie beim Anbieter nach einer Demo. Testen Sie selbst, wie schnell Sie sich zurechtfinden. Worauf Sie konkret achten sollten:
- Ist das Meldeformular selbsterklärend?
- Können Hinweisgebende Dateien anhängen (Fotos, Dokumente als Beweismittel)?
- Gibt es eine sichere Nachrichtenfunktion für Rückfragen?
- Wie viele Klicks braucht es, um eine Meldung abzuschicken?
2. Datenschutz & Compliance
DSGVO-Konformität ist Pflicht, keine Kür. Ihr System sollte folgende Punkte erfüllen:
- Daten werden auf deutschen oder EU-Servern gespeichert: Das ist wichtig für die Einhaltung der DSGVO. Fragen Sie explizit nach dem Serverstandort.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle Kommunikation: Niemand – auch nicht der Systemanbieter – sollte mitlesen können.
- Anonyme Meldungen sind möglich: Auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, erhöht das die Meldebereitschaft erheblich. Achten Sie darauf, dass echte Anonymität gewährleistet ist, nicht nur Pseudonymisierung.
- Automatische Einhaltung von Lösch- und Aufbewahrungsfristen: Das Gesetz schreibt vor, dass Daten nach Abschluss des Falls gelöscht werden müssen. Das System sollte Sie daran erinnern oder es automatisch tun.
Wichtig für die Compliance:
- Zugriffskontrolle: Nur befugte Personen dürfen auf Meldungen zugreifen
- Audit-Trail: Jeder Zugriff und jede Änderung wird protokolliert
- Regelmäßige Updates bei Gesetzesänderungen: Der Anbieter sollte Sie proaktiv informieren
Whistleblowing-Lösung von HRlab
Mit HRlab bilden Sie alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes - unter anderem dank detaillierter Rechtevergabe - sauber ab. So sind nicht nur Sie auf der sicheren Seite, sondern auch die Hinweisgebenden.

3. Integration
Häufig ist der Arbeitsalltag schon komplex genug. Das Letzte, was Unternehmen brauchen, ist ein weiteres isoliertes System, bei dem Sie sich ständig neu einloggen müssen. Idealerweise lässt sich ein internes Whistleblowing-System in bestehende HR-Software integrieren – oder ist sogar bereits Teil davon.
4. Support
Wenn bei der Implementierung Fragen auftauchen – und das werden sie wahrscheinlich– möchten Sie einen kompetenten Ansprechpartner erreichen. Idealerweise jemanden, der Deutsch spricht und Ihre mittelständischen Herausforderungen versteht.
Diese Support-Leistungen sollten selbstverständlich sein:
- Deutscher Kundenservice während der Geschäftszeiten
- Hilfe bei der Einrichtung und Konfiguration
- Regelmäßige Updates bei Gesetzesänderungen
- Schnelle Reaktionszeiten bei Problemen
Fragen Sie beim Anbieter:
- Wie erreiche ich den Support? (Telefon, E-Mail, Chat?)
- In welcher Sprache wird Support angeboten?
- Gibt es eine Wissensdatenbank mit Anleitungen?
- Wie schnell reagiert der Support durchschnittlich?
So implentieren Sie ein internes Whistleblowing-System
| Schritt | Ziel | Was ist zu tun? | Zeitaufwand |
|---|---|---|---|
| 1. Zuständigkeiten festlegen | Interne Meldestelle definieren | Verantwortliche Person (z. B. HR/Compliance) und Vertretung benennen, Zugriffsrechte festlegen, Schulung zum HinSchG sicherstellen | 1–2 Tage |
| 2. System konfigurieren | Internes Meldesystem startklar machen | Meldekategorien festlegen, anonyme Meldungen aktivieren, Benachrichtigungen & Berechtigungen einrichten, Testmeldung durchführen | 2–5 Tage |
| 3. Mitarbeitende informieren | Nutzung sicherstellen | Einführung per E-Mail, Intranet & Aushang kommunizieren, Funktionsweise und Schutz vor Repressalien erklären | laufend |
| 4. Prozesse definieren | Rechtssicherheit gewährleisten | Eingangsbestätigung (7 Tage), Rückmeldung (3 Monate), Dokumentation & Löschfristen festlegen | 2–3 Wochen |
Typische Stolpersteine, die Sie vermeiden sollten
- Der Enterprise-Overkill: Viele große Systeme sind für Konzerne mit Tausenden Mitarbeitenden konzipiert. Die Funktionsvielfalt überfordert mittelständische Unternehmen nur. Sie zahlen für Features, die Sie nie nutzen werden – etwa komplexe Reporting-Dashboards oder Multi-Language-Support für 30 Sprachen, wenn Sie nur Standorte in Deutschland haben.
- Die kurzfristige Lösung: Eine einfache E-Mail-Adresse mag verlockend sein, erfüllt aber nicht die gesetzlichen Anforderungen. Fehlende Verschlüsselung und mangelnde Anonymität können Unternehmen teuer zu stehen kommen.
- Die Insellösung: Ein System, das nicht mit Ihrer sonstigen Software kommuniziert, bedeutet doppelten Aufwand. Jedes Mal zwischen verschiedenen Tools hin- und herzuwechseln kostet Zeit und Nerven. Überlegen Sie also, wie das System in Ihre täglichen Abläufe passt.
- Die Selbstbau-Falle: Manche Unternehmen erwägen, ein System selbst zu programmieren oder mit einfachen Tools wie SharePoint nachzubauen. Das mag kurzfristig günstiger erscheinen, führt aber oft zu Problemen: fehlende Verschlüsselung, keine Anonymität, unzureichende Dokumentation, kein Support. Die Gefahr, rechtliche Anforderungen zu verfehlen, ist hoch.
FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist zunächst nur das interne System. Mitarbeitende können sich erst dann an externe Stellen (z.B. das Bundesamt für Justiz) wenden, wenn das interne System nicht reagiert oder sie mit der internen Bearbeitung unzufrieden sind. Manche Unternehmen bieten zusätzlich eine externe Ombudsperson (z.B. einen Anwalt) an – das ist aber freiwillig und eher für größere Unternehmen oder besonders sensible Branchen relevant.
Ein gutes Whistleblowing-System dokumentiert automatisch: Wann ging die Meldung ein? Wer hat sie wann bearbeitet? Welche Schritte wurden unternommen? Wann wurde der Hinweisgebende informiert? Diese Dokumentation ist Ihre Absicherung, falls später Fragen auftauchen. Zusätzlich sollten Sie wichtige Entscheidungen (z.B. "Fall nicht weiterverfolgt wegen mangelnder Beweise") kurz begründet im System festhalten.
Anbieter informieren Sie im besten Fall proaktiv über Gesetzesänderungen und passen ihre Systeme entsprechend an. Das ist ein wichtiger Grund, warum Sie einen etablierten Anbieter wählen sollten: Sie müssen sich nicht selbst um rechtliche Updates kümmern. Fragen Sie beim Anbieter, wie er mit Gesetzesänderungen umgeht und ob Updates automatisch eingespielt werden.
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