Hinweisgeberschutzgesetz - Praxisguide für Unternehmer

lesley rudolph

Lesley Rudolph

18. November 2023 • 4 Minuten Lesezeit

Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht um und schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Schutz sogenannter Whistleblower. In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz besagt, wen es betrifft und welche Konsequenzen Unternehmen bei Nicht-Umsetzung drohen.


hinweisgeberschutzgesetz 2023

Was ist ein Whistleblower?

Ein Whistleblower ist eine Person, die auf Missstände oder unethisches Verhalten im Unternehmen hinweist – sei es Korruption, Betrug oder Verstöße gegen Umwelt- und Arbeitsrecht. Ziel des Gesetzes ist es, diese Personen vor Repressalien wie Kündigung, Mobbing oder Benachteiligung zu schützen und ihnen sichere Meldewege zu garantieren.

Laut Whistleblower Report 2021 gilt:

  • In rund einem Drittel der befragten Unternehmen treten Missstände tatsächlich auf.
  • Unternehmen mit einer etablierten Meldestelle erhielten 2020 durchschnittlich 34 Hinweise.
  • Nur wenige Unternehmen waren zu diesem Zeitpunkt umfassend auf das HinSchG vorbereitet.

Rechtlicher Hintergrund

Die EU-Richtlinie 2019/1937 wurde am 16. Dezember 2019 verabschiedet. Ziel war es, einen einheitlichen europäischen Mindeststandard für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen. Deutschland setzte die Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz zum 2. Juli 2023 in nationales Recht um.

Umsetzungsfristen für Unternehmen:

  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: seit 2. Juli 2023 verpflichtet.
  • Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitenden: Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023.
  • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden: aktuell keine Pflicht, freiwillige Umsetzung empfohlen.

Kernelemente des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Meldemöglichkeiten: Hinweisgeber können mündlich, schriftlich oder im persönlichen Gespräch Meldungen abgeben.
  • Fristen: Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen und Rückmeldung zu ergriffenen Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.
  • Beweislastumkehr: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass eine Benachteiligung nicht mit dem Hinweis zusammenhängt.
  • Externe Meldestelle: Zusätzlich zur internen Meldestelle richtet das Bundesamt für Justiz eine zentrale externe Meldestelle ein.
  • Bußgelder: Wer trotz Pflicht keine interne Meldestelle einrichtet, riskiert ab dem 1. Dezember 2023 ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro (§ 40 HinSchG).

Folgen für Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland verpflichtet Organisationen, sichere Meldekanäle einzurichten. Dabei gilt es, sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen der Mitarbeitenden gerecht zu werden.

Risiken bei Nicht-Umsetzung

Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzen, setzen sich erheblichen Risiken aus. Neben Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro drohen auch juristische Auseinandersetzungen, wenn Hinweisgeber aufgrund unzureichender Schutzmaßnahmen Nachteile erfahren. Noch gravierender sind die möglichen Reputationsschäden: Wird öffentlich, dass ein Unternehmen keine funktionierende Hinweisgeberstruktur etabliert hat, leidet das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Investoren nachhaltig. Hinzu kommt ein erheblicher Vertrauensverlust innerhalb der Belegschaft. Mitarbeitende, die Missstände beobachten, fühlen sich ohne geschützte Meldekanäle allein gelassen, was langfristig die Loyalität schwächt und zu einer höheren Fluktuation führen kann.

Chancen durch Umsetzung

Die Einführung eines funktionierenden Hinweisgebersystems bietet dagegen zahlreiche Chancen. Unternehmen können Vertrauen und Integrität stärken, indem sie zeigen, dass Hinweise ernst genommen und geschützt werden. Whistleblowing wird damit zum Instrument der Früherkennung: Risiken und Missstände können identifiziert und behoben werden, bevor sie eskalieren oder externe Stellen eingeschaltet werden.

Dies schützt nicht nur die Organisation vor finanziellen Schäden, sondern verbessert auch die Unternehmenskultur. Darüber hinaus wirkt sich ein transparenter Umgang mit Whistleblowing positiv auf das Employer Branding aus. Unternehmen positionieren sich als verantwortungsbewusste Arbeitgeber, die Fairness und Ethik aktiv leben. Klare Prozesse sorgen zudem für Rechts- und Planungssicherheit, was besonders in Zeiten steigender regulatorischer Anforderungen ein klarer Wettbewerbsvorteil ist.

Whistleblowing-Lösung von HRlab

Mit HRlab bilden Sie alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes - unter anderem dank detaillierter Rechtevergabe - sauber ab. So sind nicht nur Sie auf der sicheren Seite, sondern auch die Hinweisgebenden.

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Best Practices bei der Umsetzung

  • Technische Lösungen: Einsatz spezialisierter Hinweisgeber-Tools, die Anonymität sicherstellen.
  • Unternehmenskultur stärken: Kommunikation, Schulungen und transparente Prozesse helfen, Whistleblowing als Instrument für Verbesserungen zu etablieren. Führungskräfte sollten aktiv dafür sensibilisiert werden.
  • Externe Partner nutzen: Kanzleien oder Ombudspersonen können als neutrale Instanz Meldungen entgegennehmen und die Vertraulichkeit sicherstellen.
  • Praxisbeispiele aus der EU: In Ländern mit früher Umsetzung konnten durch Hinweisgebersysteme finanzielle Schäden, Gerichtsverfahren und Reputationsrisiken signifikant reduziert werden.

Disclaimer

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