Hinweisgeberschutzgesetz - Das sollten Sie wissen

lesley rudolph

Lesley Rudolph

18. November 2023 • 3 Minuten Lesezeit

Was das Hinweisgeberschutzgesetz besagt, wen es betrifft und was Unternehmen bei der Umsetzung beachten sollten? Wir haben die Antworten.


hinweisgeberschutzgesetz 2023

Whistleblower - per Definition

Ein Whistleblower ist jemand, der unethisches Verhalten oder Missstände im Unternehmen bemerkt und entsprechend meldet. Es geht also darum, frühzeitig einzugreifen und sich an eine vertrauensvolle Meldestelle wenden zu können, bevor etwaige Missstände größere Ausmaße annehmen.

Der Whistleblower Report von 2021 deckte bereits auf:

  • Bei einem Drittel der befragten Unternehmen kommt es tatsächlich zu Missständen.
  • Die Unternehmen mit bereits aktiver Meldestelle haben in 2020 durchschnittlich 34 Meldungen erhalten.
  • Nur eine Minderheit der Unternehmen ist zu dem Zeitpunkt umfänglich auf die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes vorbereitet.

Wie ist der aktuelle Stand?

Die EU-Richtlinie wurde am 16. Dezember 2019 eingeführt mit dem Absicht, einen einheitlichen europäischen Standard einzuführen, um sogenannte Whistleblower zu schützen. Seitdem arbeiten alle EU-Mitgliedsstaaten an ihrer jeweiligen Umsetzung. In Deutschland gilt nun seit dem 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Damit sind nun alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Allerdings gibt es für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitende, einen Aufschub für die Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023.

Was besagt das neue Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sogenannten Whistleblower, also hinweisgebenden Personen, einen besseren Schutz geben. Folgende Kriterien sind dabei in dem Gesetz enthalten:

  • Whistleblower müssen entweder mündlich, schriftlich, oder per persönlichem Gespräch die Möglichkeit haben, Hinweise einzureichen.
  • Der Erhalt des Hinweises muss von der internen Meldestelle innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden.
  • Die interne Meldestelle hat drei Monate Zeit den Whistleblower über etwaige ergriffene Maßnahmen zu informieren.
  • Es gilt die Beweislastumkehr zugunsten der Hinweisgeber:innen. Sprich, nicht Hinweisgebende müssen einen Zusammenhang zwischen Hinweis und Benachteiligung nachweisen, sondern der Arbeitgeber einen abweichenden Grund für die vorgeworfene Benachteiligung belegen.
  • Beim Bundesamt für Justiz wird außerdem eine externe Meldestelle eingerichtet, an die sich Hinweisgebende alternativ wenden können.

Auch wichtig zu wissen: Nach § 40 stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die interne Meldestelle trotz entsprechender Verpflichtung nicht einzurichten. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Allerdings ist diese Bußgeldvorschrift erst ab dem 01. Dezember 2023 anzuwenden. Sprich, Konsequenzen drohen also erst ab Dezember 2023.

Hinweisgeberschutz in Deutschland: Neue Entwicklungen und Gesetzesänderungen

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Hinweisgeberschutz

Wie Unternehmen damit umgehen sollten

Das Thema Whistleblowing bringt in vielen Unternehmen Bedenken mit sich. Dabei belaufen sich Befürchtungen oft darauf, dass die Reputation des Unternehmens in Mitleidenschaft gezogen, das Betriebsklima leiden, oder aber auch Mitarbeitende zu Unrecht gemeldet werden könnten.

Im Gegensatz dazu steht, dass Mitarbeitende, die Hinweise geben möchten, ein positives Arbeitsklima aufrecht erhalten wollen. Und Unternehmen so befähigt werden, zeitnah zu reagieren und so ein produktives und inklusives Arbeitsumfeld zu etablieren.

Bei der Einrichtung einer Meldestelle macht es gerade unter hybriden Arbeitsbedingungen Sinn, auf eine Software zu setzen. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine Anonymität der Hinweisgebenden auch wirklich berücksichtig wird. Deswegen ist es - ausnahmsweise - nicht unbedingt der beste Ansatz, hier auf eine All-in-One HR-Software zurückzugreifen. Denn durch potenziell komplexe Rechtevergaben und Rollen könnte im Zweifel doch die Herkunft der Meldung nachvollzogen werden.

Unser Tipp: Entscheiden Sie sich in diesem Fall für ein Tool, welches sich genau dieser Thematik widmet und entsprechend alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes penibel abbildet. So sind nicht nur Sie auf der sicheren Seite, sondern auch die Hinweisgebenden. Und genau darum geht es ja.

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