Hinweisgeberschutz Umsetzung: Checkliste
Seit Juli 2023 müssen Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 50 Beschäftigten laut dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein internes Meldesystem einrichten. Das Ziel: Personen zu schützen, die Missstände oder Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder ethische Standards in Unternehmen melden. Wichtig für die Umsetzung:
Interne Richtlinien erstellen
Die richtige Lösung auswählen
Prozesse etablieren
Was besagt die Hinweisgeberschutzgesetz?
Seit Juli 2023 gilt Deutschlandweit das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses besagt, dass Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten müssen, damit Angestellten Missstände oder Regelverstöße anonym melden können. Unternehmen sind dabei in der Pflicht, Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebenden zu ergreifen.
Einfach erklärt: Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Personen zu schützen, die Missstände oder Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder ethische Standards in Unternehmen melden.