Steuerfreier Sachbezug – das gilt in 2025

lesley rudolph

Lesley Rudolph

15. April 2025 • 4 Minuten Lesezeit

Steuerfreie Sachbezüge gehören auch in 2025 zu den beliebtesten Benefits der Arbeitswelt. Kein Wunder: Sie bieten eine kostengünstige Möglichkeit, Mitarbeitenden etwas zusätzlich zum Lohn anzubieten, ohne Lohnsteuer- oder Sozialabgaben auszulösen. Rechtliche Rahmenbedingungen werden regelmäßig durch das Bundesfinanzministerium (BMF) konkretisiert, sodass Personalverantwortliche stets auf aktuelle Gesetzesänderungen achten müssen - wir geben einen Überblick.


Gesetzänderung Sachbezug ab 2020

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerfreie Sachbezüge haben aktuell eine Freigrenze von bis zu 50 Euro
  • Sie dürfen lediglich für einen Einkauf bei einem bestimmten Einzelhändler genutzt werden, wie beispielsweise bei einem bestimmten Lebensmittelgeschäft oder einer bestimmten Tankstelle.
  • Arbeitgeber dürfen Gutscheine und Geldkarten nur zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren, während eine Gehaltsumwandlung nicht gestattet ist.

Was sind steuerfreie Sachbezüge?

Steuerfreie Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewährt – ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist: Diese Leistungen zählen nicht zum Barlohn, sondern gelten als zusätzliche Vergütung in Form von Sachleistungen.

Die steuerliche Behandlung von Sachbezügen ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt. Grundlage der aktuellen Freigrenze ist das Jahressteuergesetz 2019, das die bisherige 44-Euro-Grenze auf einen Steuerfreien Sachbezug von 50 Euro pro Monat angehoben hat. Neben den lohnsteuerlichen Vorgaben spielen auch sozialversicherungsrechtliche Regelungen eine Rolle, da Verstöße sowohl steuerliche als auch sozialrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

2025: Das gilt für den steuerfreien Sachbezug von 50 Euro

Innerhalb der Grenze von bis zu 50 Euro können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden geldwerte Vorteile gewähren, ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben anfallen.

Die Sachzuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und darf nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gewährt werden.

Zudem ist vorgeschrieben, dass Gutscheine oder Geldkarten ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem bestimmten Akzeptanzpartner genutzt werden können und nicht für Bargeldauszahlungen oder universelle Zahlungssysteme (z. B. IBAN-Karten, PayPal-Funktion) geeignet sind.

Zudem dürfen Gutscheine im Rahmen von steuerfreien Sachbezügen nicht international, sondern lediglich in Deutschland nutzbar sein.

Wird der Betrag von 50 Euro in einem Monat überschritten, entfällt der Steuerfreibetrag vollständig, der gesamte Sachbezug ist dann steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Beispiele für steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro

Es gibt die klassischen Beispiele, die sich innerhalb der 50€ Grenze bewegen und gern durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer realisiert werden:

  • Regionale Gutscheinkarten (z. B. CityCards)
  • Aufladbare Tankkarten mit begrenztem Händlernetz
  • Digitale Essenszuschüsse via App bis 6,90€ pro Tag (z. B. Spendit)
  • Regionale Einkaufskarte (nur bei Partnerunternehmen gültig)

Aber Vorsicht: Dagegen ist zum Beispiel ein Amazon Gutschein in Höhe von 50€ nicht als steuerfreier Sachbezug gültig. Denn hierbei handelt es sich um einen zu universellen Zweck.

Experteninterview: Wie Benefits echte Wirkung entfalten

"Eine Grundlage an Benefits sollte vorhanden sein, um die Grundlage für zufriedene Mitarbeiter zu legen." Lesley (HRlab) und Lina (Talentwunder) in unserem Expertenpodcast "von HR für HR".

Mitarbeiter Benefits im Überblick

Steuerfreier Sachbezug – Vorteil für Arbeitgeber

Laut einigen Studien zählen Steuerfreie Sachbezug zu den beliebtesten Mitarbeiterbenefits. Auch für Arbeitgeber bringen sie viele Vorteile mit sich:

  • Kosteneffizienz: Erhöhung der Gesamtvergütung ohne zusätzliche Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsabgaben.
  • Mitarbeiterbindung: Wirksames Instrument zur Reduzierung von Fluktuation und Steigerung der Zufriedenheit.
  • Employer Branding: Steigert die Attraktivität des Unternehmens im Wettbewerb um Fachkräfte.
  • Flexibilität: Anpassbar an verschiedene Mitarbeitergruppen, z. B. über digitale Benefit-Plattformen.
  • Prozessoptimierung: Automatisierte Verwaltung über HR-Software reduziert administrativen Aufwand.
  • Compliance-Sicherheit: Erfüllung von Dokumentationspflichten, minimiertes Risiko bei Betriebsprüfungen.

Digitalisierung steuerfreier Sachbezüge in 2025

Steuerfreie Sachbezüge lassen sich 2025 einfach digital verwalten. Vor allem mit Apps und moderner HR-Software. Dank regelmäßiger Updates vom Bundesfinanzministerium und automatischen Anpassungen im Jahressteuergesetz bleiben Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite. Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen laufen dabei direkt im Hintergrund der HR-Systeme mit.

Auch digitale Benefit-Plattformen wie Belonio oder Spendit machen das Verwalten von Gutscheinen und Sachleistungen sehr unkompliziert: Mitarbeitende können ihre Benefits per App einlösen, während die Software automatisch kontrolliert, dass die steuerlichen Grenzen eingehalten werden. Hier kann ebenfalls eine Integration in Lohnabrechnungssysteme von HR Software dafür sorgen, dass alles nahtlos und ohne zusätzlichen Aufwand läuft.

Die wichtigsten Änderungen der steuerfreien Sachbezüge im Überblick

Vor 2020 galten folgende Regelungen:

  • 44 € monatlich steuerfrei
  • Auch universell einsetzbare Gutscheine oft erlaubt
  • Weniger klare gesetzliche Vorgaben
  • Weniger Dokumentationspflicht

Seit 2020 gilt:

  • 50 € monatlich steuerfrei
  • Nur zweckgebundene Gutscheine erlaubt
  • Präzise Definition durch § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
  • Klare Abgrenzung zu Geldleistungen gefordert
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