Lohnabrechnung einfach erklärt

Die Lohnabrechnung ist als Teil der Lohnbuchhaltung ist fundamentaler Bestandteil der Personalarbeit und mindestens einmal im Monat mit Aufwand für HR-Manager verbunden. Wie groß dieser Aufwand ist, hängt im Großteil damit zusammen, welche Programme genutzt werden und ob klare Prozesse etabliert wurden. In jedem Fall sollte es in der Lohnabrechnung möglichst nicht zu Fehlern kommen.


Lohnbuchhaltung einfach erklärt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Lohnabrechnung betrifft die Erfassung, Überprüfung und Vorbereitung der lohnrelevanten Daten.
  • Die Lohnbuchhaltung umfasst den gesamten Prozess der Verwaltung und Abrechnung der Löhne und Gehälter.
  • Die Terminologie des Gehalts wird typischerweise für Angestellte in Festanstellung verwendet.
  • Der Lohn wird normalerweise aufgrund einer Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatsbasis berechnet und ausgezahlt.

Was ist eine (vorbereitende) Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung lässt sich in zwei Schritte unterteilen. Zunächst umfasst die vorbereitende Lohnabrechnung den Prozess, der vor der eigentlichen Erstellung der endgültigen Lohnabrechnungen stattfindet. Die vorbereitende Lohnabrechnung soll sicherstellen, dass die Daten korrekt sind, bevor die Lohnabrechnungen endgültig erstellt werden.

Das beinhaltet die Erfassung, Überprüfung und Vorbereitung der lohnrelevanten Daten und Informationen. In diesem Stadium werden die Mitarbeiterdaten sowie Arbeitsstunden erfasst, Gehalts- und Lohnberechnungen durchgeführt und mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten identifiziert.

Mit dieser Basis kann dann die umfassende Lohnabrechnung stattfinden, die dann die detaillierte Vergütung der Mitarbeitenden dokumentiert. Das umfasst die erbrachten Arbeitsstunden und - falls gegeben - etwaige Prämien oder Zuschläge. Gleichzeitig werden an der Stelle Abzüge wie zum Beispiel die Sozialabgabe ausgewiesen.

Was unterscheidet die Lohnabrechnung von der Lohnbuchhaltung?

Die Lohnbuchhaltung umfasst den gesamten Prozess der Verwaltung und Abrechnung der Löhne und Gehälter, einschließlich der Erfassung, Berechnung, Dokumentation und Auszahlung der Löhne. Damit ist die Lohnbuchhaltung wichtiger Bestandteil der betrieblichen Buchhaltung, der sich speziell mit der Verwaltung und Abrechnung von Löhnen und Gehältern in einem Unternehmen befasst.

Dabei bilden vollständige Personalstammdaten wie Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Steuerklasse der Mitarbeitenden die Grundlage. Ergänzend kommen Bewegungsdaten hinzu, wie beispielsweise Informationen zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubstagen und Abwesenheiten.

Im Resultat kann schließlich eine korrekte Berechnung der Löhne gewährleistet werden. Die Lohnbuchhaltung umfasst auch die Kommunikation mit Behörden, das Einhalten von gesetzlichen Vorschriften und die Durchführung von Abgaben an Krankenkassen und Finanzbehörden.

Die Lohnbuchhaltung weist also im Resultat die Brutto als auch Netto-Berechnung des Lohn- bzw. Gehaltsanspruches aller Mitarbeitenden für einen bestimmten Zeitraum - üblicherweise monatsweise aus. Und die in dem Zusammenhang anfallenden Lohn- bzw. Gehaltskosten inklusive entsprechendem Sozialaufwand.

Die Lohnabrechnung bildet also in der Schlussfolgerung einen Teil der Lohnbuchhaltung ab mit dem Ziel der Lohndatenverarbeitung. An diesem Schritt des Lohnabrechnungsprozesses gilt es, die lohnrelevanten Daten zu erfassen, überprüfen und vorbereiten.

Wo liegt der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Die Begriffe von Lohn und Gehalt werden oft als Synonym behandelt. Nimmt man es allerdings genau, entspricht Lohn oft der Entlohnung von Arbeitern, die nicht einem direkten Angestelltenstatus unterliegen. Hingegen wird die Terminologie des Gehalts typischerweise für Angestellte in Festanstellung verwendet.

Der Lohn

Lohn bezieht sich in der Regel auf die Vergütung von Arbeitnehmern, basierend auf geleisteten Arbeitsstunden. Der Lohn wird normalerweise aufgrund einer Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatsbasis berechnet und ausgezahlt.

Diese Form der Vergütung trifft oft für Arbeitnehmende in Bereichen wie Produktion, Handwerk oder Dienstleistung zu. Der Lohn kann auch variable Bestandteile wie Überstundenzuschläge oder Leistungszulagen enthalten.

Das Gehalt

Im Gegenzug dazu steht das Gehalt, welches sich in der Regel auf die Vergütung von Angestellten, die in einer bestimmten Position oder Funktion beschäftigt sind, bezieht. Das Gehalt wird in der Regel monatlich gezahlt und basiert auf einem fest vereinbarten Betrag pro Monat oder Jahr.

Es gibt also keinen direkten Zusammenhang mit Arbeitsstunden. Angestellte erhalten oft zusätzliche Leistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder eine betriebliche Altersvorsorge, die zu dem Gehalt hinzukommen können.

Aufbewahrungsfristen in der Lohnbuchhaltung

Die Aufbewahrungsfristen für Daten in der Lohnabrechnung können je nach Land unterschiedlichen rechtlichen Vorschriften unterliegen. Die wichtigsten Fristen zur Aufbewahrung liegen bei 6 - 10 Jahren.

6 Jahre Aufbewahrungsfrist:

  • Lohnkonten
  • Arbeitszeitlisten
  • Fahrtenbücher
  • Reisekostenabrechnungen
  • Freistellungsbescheinigungen

10 Jahre Aufbewahrungsfrist:

  • Lohnlisten
  • Lohnbelege
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Quittungen für Arbeitslohn (falls bar ausgezahlt)

Lohnabrechnung erstellen: Schritt für Schritt

Lohnabrechnungen zu erstellen kann gerade zu Beginn eine echte Herausforderung sein. Folgende Schritte gehören in jedem Fall dazu.

Schritt 1: Mitarbeiterdaten erfassen Erfassen Sie die relevanten Daten der Mitarbeiter, wie Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Steuerklasse und Beschäftigungsdetails. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiterdaten korrekt und aktuell sind.

Schritt 2: Arbeitsstunden erfassen Erfassen Sie die Arbeitsstunden der Mitarbeiter, einschließlich regulärer Arbeitsstunden, Überstunden, Urlaubstagen und anderen Abwesenheiten. Überprüfen Sie die erfassten Arbeitsstunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Schritt 3: Lohn- und Gehaltsberechnung durchführen Berechnen Sie die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der erfassten Arbeitsstunden, des Stundenlohns, der Zuschläge, Boni und Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Verwenden Sie dabei die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Tarifverträge.

Schritt 4: Abzüge berücksichtigen Berücksichtigen Sie die Abzüge für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und andere gesetzliche oder freiwillige Abgaben. Stellen Sie sicher, dass die Abzüge korrekt berechnet und angewendet werden.

Schritt 5: Zusätzliche Vergütungen einbeziehen Berücksichtigen Sie zusätzliche Vergütungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien oder sonstige Vergünstigungen, die den Mitarbeitenden zustehen. Fügen Sie diese Beträge zur Gesamtvergütung hinzu.

Schritt 6: Erstellen der Lohnabrechnung Nach dieser Vorarbeit erstellen Sie die eigentliche Lohnabrechnung für jeden Mitarbeitenden. Die Lohnabrechnung sollte die Grundvergütung, Abzüge, Zusatzleistungen und den Nettolohn detailliert auflisten.

Schritt 7: Überprüfung und Korrektur Überprüfen Sie die erstellten Lohnabrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Korrigieren Sie etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten. Eine sorgfältige Überprüfung ist wichtig, um die Genauigkeit der Lohnabrechnungen sicherzustellen und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Schritt 8: Auszahlung der Löhne Zahlen Sie die Löhne an die Mitarbeiter aus. Stellen Sie sicher, dass die Löhne fristgerecht und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ausgezahlt werden.

Schritt 9: Aufbewahrung und Dokumentation Bewahren Sie die Lohnabrechnungen und alle relevanten Unterlagen für den Zeitraum gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf.

Vorbereitende Lohnabrechnung per Klick

Sparen Sie sich manuelle Schritte und profitieren stattdessen von einem Programm, welches alle abrechnungsrelevanten Stamm- und Bewegungsdaten für die monatliche Lohnabrechnung komfortabel aufbereitet. Dank Schnittstelle mit Datev und allen anderen gängigen Abrechnungsprogrammen übergeben Sie die vorbereitete Lohnabrechnung im Anschluss unkompliziert per Klick.

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Herausforderungen in der Lohnbuchhaltung

Eins ist klar: Das Thema der Lohnbuchhaltung ist umfassend und enthält unzählige wiederkehrende Personalaufgaben. Zudem kommt hinzu, dass es sich hierbei um sensible Daten und eine rechtlich stark regulierten Bereich handelt. Daraus folgt fast unweigerlich ein gewisser Respekt im Umgang mit Lohnbuchhaltung und mindestens einmal im Monat Stress bei der Umsetzung zum Stichtag.

Herausforderung 1: Vollständigkeit & Richtigkeit der Daten

Daten werden in Excel Tabellen, physischen Ordnerstrukturen und gerne auch mal auf Notizzetteln vermerkt. Das bedeutet schnell ein: Chaos im Zusammentragen aller relevanten Daten, veraltete Daten und die Suche nach den korrekten Daten.

Herausforderung 2: Verschiedene isolierte Lösungen

Sie sind einen Schritt weiter und speichern personalrelevante Daten in dafür gedachte Tools ab. Arbeitszeiten werden über ein Tool erfasst, Personalakten in einem weiteren Tool abgelegt und für das Thema Abwesenheiten gibt es ein drittes spezialisiertes Tool.

Damit haben Sie zwar schonmal klare Ablageorte der einzelnen Datenquellen. Allerdings bedeutet auch dieses Szenario das Zusammentragen verschiedener Datensätze, was im Zweifel durch manuelle Arbeit passiert, und entsprechend Fehleranfällig ist.

Herausforderung 3: Informationsfluss ist personenabhängig

HR-Manager in Ihrem Unternehmen haben vielleicht sogar den Durchblick darüber, wo welche Daten liegen und wie die Lohnbuchhaltung am besten aufbereitet ist. Aber gleichzeitig bedeutet das auch, das diese Person alle Rückfragen von Mitarbeitenden bekommt. Das ist nicht nur wahnsinnig zeitaufwändig und entsprechend ineffizient, sondern auch problematisch. Denn was passiert, wenn diese Person krank ist? Oder im Urlaub? Oder das Unternehmen verlässt?

Ansatz zur stressfreien Lohnabrechnung

Bei den drei oben genannten Herausforderungen sind Themen wie Auswertungen der vergangenen sowie Prognosen über zukünftige Entwicklungen noch gar nicht berücksichtigt. Unser Tipp: Mitarbeiterdaten einmalig einheitlich in einem Tool ablegen und fortlaufend durch Mitarbeitende eigenständig pflegen lassen. Damit sind alle Stammdaten an einem Ort, immer auf dem aktuellen Stand und für alle zugreifbar.

Dasselbe gilt für Bewegungsdaten wie Arbeitszeiten, Urlaube und Krankheiten. Denn mit der richtigen Software hinterlegt Ihr Personal im selben Tool - auch hier wieder eigenständig - alle Arbeitszeiten und Abwesenheiten, die je nach Freigabeprozess nur noch von HR-Managern freigegeben werden müssen.

Die Konsequenz? Eine Single Source of Truth. Damit ist die vorbereitende Lohnabrechung mit wenigen Klicks erledigt und lässt sich über die Schnittstelle einfach per Klick an DATEV übergeben. Und Auswertungen lassen sich ebenfalls innerhalb von Sekunden erstellen und analysieren. Das Beste: Auch Faktoren wie Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung und Abwesenheiten werden automatisch in der vorbereitenden Lohnabrechnung berücksichtigt und übergeben.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Die Lohnabrechnung dokumentiert die detaillierte Vergütung der Mitarbeitenden. Das umfasst die erbrachten Arbeitsstunden und - falls gegeben - etwaige Prämien oder Zuschläge. Gleichzeitig werden an der Stelle Abzüge wie zum Beispiel die Sozialabgabe ausgewiesen.

Jede Lohnabrechnung besteht aus allen Bezügen einschließlich Lohn, Zuschläge, Urlaubsgeld. Auch vermögenswirksame Leistungen sowie Abzüge für Steuer- und Sozialversicherung sind darin ausgewiesen.

Dafür ist üblicherweise die Frist von Seiten des Finanzamts maßgeblich. Und hier gilt es die Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats auszuweisen. Geht es also beispielsweise um den Abrechnungsmonat Januar, muss der Lohn spätestens vor dem 10. Februar abgerechnet sein.

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung. Allerdings kann es passieren, dass zunächst keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wird. Das ist üblicherweise dann der Fall, solange der monatliche Verdienst unter dem Freibetrag liegt, also keine Steuern anfallen.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

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