Kernarbeitszeit: Bedeutung, Beispiele & Verstöße
Kernarbeitszeiten definieren feste Zeitfenster während des Arbeitstages, in denen alle Mitarbeiter verpflichtet sind, anwesend zu sein. Mehr zu Definition, Anwendungsbereiche, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Vor- und Nachteilen im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kernarbeitszeit bezeichnet eine Zeitspanne, in der für Arbeitnehmer Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz besteht.
- Sie beträgt meist maximal sechs Stunden, so ist davor und danach noch Raum für Gleitzeit.
- Kernarbeitszeiten variieren je nach Unternehmenskultur und Branche.
- Verstöße gegen die Kernarbeitszeit können zur Abmahnung oder sogar Kündigung führen.
Kernarbeitszeit: Eine Definition
Der Begriff der Kernarbeitszeit bezeichnet eine Zeitspanne, in der für Arbeitnehmer Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz besteht. Beginn und Ende der Kernarbeitszeiten liegen in vielen Unternehmen zwischen 9:00 und 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können sie ihre Arbeitszeit flexibler gestalten. Ziel davon sind eine optimale Zusammenarbeit und Erreichbarkeit innerhalb des Unternehmens.
Abhängig von der Abteilung oder den spezifischen Anforderungen einer Rolle können die Kernarbeitszeiten in manchen Unternehmen auch variieren. Manche Firmen bieten auch sommerliche Kernzeiten an, sprich während der Sommermonate sind die Kernarbeitszeiten kürzer als während der Wintermonate.
Arbeitszeit und vertragliche Regelungen
Das deutsche Arbeitsgesetz hält keine gesetzliche Regelung für die Kernarbeitszeit beziehungsweise die Dauer von Kernarbeitszeiten bereit. Daher liegt die diesbezügliche Entscheidungsgewalt beim Arbeitgebenden beziehungsweise Betriebsrat.
Entsprechend sind die Kernarbeitszeiten normalerweise in der Betriebsvereinbarung, im Arbeitsvertrag oder per Dienstanweisung festgelegt. Der zeitliche Rahmen der Kernarbeitszeit unterschreitet immer die tägliche Gesamtarbeitszeit. Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Arbeitszeiten müssen entsprechende Pausen oder flexible Tage für einen Ausgleich sorgen.
Grundsätzlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein System zur Zeiterfassung zu führen. Das gilt für alle Arbeitszeitmodelle inklusive der Kernarbeitszeit. Eine konkrete gesetzliche Regelung zu der genauen Gestaltung der Kernarbeitszeiten ist allerdings in Deutschland nicht festgelegt
Termine außerhalb der Kernarbeitszeit, wie zum Beispiel Meetings oder Anrufe, können natürlich auftreten und sollten entsprechend in der Planung der Gesamtarbeitszeit berücksichtigt werden.
Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit
Das Prinzip der Kernarbeitszeit ist eng mit der Anwendung von Gleitzeit verknüpft. In dieser Kombination haben Mitarbeitenden nämlich genau die Freiheit, ihre Arbeitszeit außerhalb bestimmter Kernarbeitszeiten flexibel zu gestalten.
Im Gegensatz dazu steht die Vertrauensarbeitszeit, die keine genauen Arbeitszeiten festlegt und somit flexible Arbeitszeiten ermöglicht. Der Fokus liegt dabei mehr auf der Qualität der Arbeitsergebnisse statt den erbrachten Arbeitsstunden. Mitarbeitende gestalten ihre Arbeitszeit entsprechend weitgehend selbstverantwortlich und eigenständig.
Regelungen von Kernarbeitszeiten
Klar ist: Die Kernarbeitszeit kann nicht die gesamte tägliche Arbeitszeit ausmachen. Eine Kernarbeitszeit von 9 bis 18 Uhr macht entsprechend wenig Sinn in der Umsetzung. Stattdessen beträgt die Kernarbeitszeit meist maximal sechs Stunden, so ist davor und danach noch Raum für Gleitzeit.
Die geltende Kernarbeitszeit gilt allerdings auch für Beschäftigte, die im Homeoffice oder mobil arbeiten. Das gewährleistet Konsistenz und Koordination im Team. Im öffentlichen Dienst sind Kernarbeitszeiten oft genau definiert, um die Einhaltung von Bürozeiten und den öffentlichen Zugang zu gewährleisten.
Kernarbeitszeit in Teilzeit
Bei Teilzeitkräften werden Kernarbeitszeiten proportional zur vereinbarten Arbeitszeit angepasst. Für eine 16-Stunden Woche, die auf zwei Arbeitstage mit jeweils acht Stunden aufgeteilt ist, gilt die gleiche Kernarbeitszeit wie bei den Vollzeit-Kollegen.
Teilt sich die Arbeitszeit im selben Beispiel aber auf vier Stunden an vier Tagen pro Woche auf, sollte eine individuelle Regelung zur Kernarbeitszeit getroffen werden. Diese könnte zum Beispiel so aussehen, dass die Teilzeitkraft ihre vier Stunden an den vier Tagen in den Zeitraum der vereinbarten Kernarbeitszeit für Vollzeitkräfte legt.
Kernarbeitszeit bei Kurzarbeit
Laut der Bundesagentur für Arbeit gelten bei Kurzarbeit besondere Regelungen. Während der Kurzarbeit können Kernarbeitszeiten angepasst werden, um den reduzierten Arbeitsanforderungen Rechnung zu tragen.
Außerdem ist das Arbeitszeitguthaben, das mehr als 10 Prozent der Jahresarbeitszeit beträgt und das vor dem Antrag auf Kurzarbeit länger als ein Jahr unverändert geblieben sind, geschützt. Das gilt – wenn das Guthaben geschwankt hat – allerdings nur für den niedrigsten Stand des Arbeitszeitguthabens.
So müsste ein Arbeitnehmender, dessen Arbeitszeitguthaben im Jahr vor dem Kurzarbeit-Antrag zwischen 60 und 120 Stunden geschwankt hat, 60 von diesen Stunden einsetzen, um Kurzarbeit zu vermeiden.
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Beispiele für Kernarbeitszeiten
Kernarbeitszeiten variieren je nach Unternehmenskultur, Branche und individuellen Mitarbeiterbedürfnissen. Technologieunternehmen arbeiten häufig mit einer Kernarbeitszeit zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. Denn besonders in der Tech-Branche präferieren Mitarbeiter spätere Startzeiten.
Finanzdienstleister hingegen setzen oft auf eine Kernarbeitszeit von 9:00 bis 15:00 Uhr. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Finanzbranche an die Öffnungszeiten der Börsen angelehnt ist, um Handel und Kommunikation mit den Märkten zu erleichtern. Noch früher sind meist Produktionsunternehmen unterwegs. Eine Kernarbeitszeit von 7:00 bis 15:00 Uhr ist typisch für Produktionsbetriebe, um den Produktionsfluss effizient zu gestalten und Übergaben zwischen Schichten zu erleichtern.
Verstoß von Kernarbeitszeiten
Eine Verletzung der Kernarbeitszeiten tritt auf, wenn ein Mitarbeiter wiederholt oder ohne angemessene Begründung nicht während der festgelegten Kernzeiten arbeitet. Dies kann das Versäumen des Arbeitsbeginns oder das vorzeitige Verlassen der Arbeit umfassen.
Wie mit einer bzw. einer wiederholten Verletzung der Kernarbeitszeiten umgegangen wird, sollte sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch die persönlichen Umstände der Mitarbeiter berücksichtigen. Neben einer klaren Kommunikation der geltenden Regeln lohnt es sich unter Umständen auch, nach einer flexibleren Lösung zu suchen.
Das ist vor allem dann relevant, wenn die Nichteinhaltung der Kernarbeitszeiten mit Faktoren wie familiären Verpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen zusammenhängt.
Auch wichtig: Die rechtlichen Aspekte bei der Verletzung von Kernarbeitszeiten zu berücksichtigen. Arbeitsrechtliche Bestimmungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können spezifische Regelungen enthalten, die sowohl die Rechte der Mitarbeiter als auch die Pflichten des Arbeitgebers definieren.
Sollte eine Lösungsfindung nicht absehbar sein, können verschiedene Konsequenzen aus der Nichteinhaltung der Kernarbeitszeit folgen.
- Abmahnungen: Ein einmaliger Verstoß gegen die Kernarbeitszeiten kann zu einer formellen Abmahnungen führen. Das dient als Warnung und dokumentiert das Fehlverhalten.
- Lohnkürzungen: In manchen Fällen können wiederholte Verletzungen der Kernarbeitszeiten zu Lohnkürzungen führen, besonders wenn diese Zeiten als entscheidend für die Arbeitsleistung angesehen werden.
- Kündigung: Schwere oder wiederholte Verstöße können zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, besonders wenn sie den Betriebsablauf stören oder die Zusammenarbeit im Team beeinträchtigen.
Vor- und Nachteile von Kernarbeitszeiten
Sinn und Zweck festgelegter Kernarbeitszeiten ist es, die Mitarbeitenden zu bestimmten Zeiten vor Ort zu wissen. Denselben Effekt hätten zwar auch fixe tägliche Arbeitszeiten, dafür bieten Kernarbeitszeiten aber mehr Flexibilität in der Gestaltung des Arbeitstages.
Für Arbeitgeber bringt die Kernarbeitszeit den Vorteil, dass eventuelle Stoßzeiten durch Kernzeiten abgefedert werden können. Nicht zuletzt führen Gleitzeit und Kernarbeitszeit zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit – was letztlich auch dem Arbeitgeber nützt.
Ein potenzieller Nachteil ergibt sich im Zweifel durch einen erhöhten administrativen Aufwand. Denn zunächst muss ein Zeitraum gefunden werden, der den betrieblichen Herausforderungen, aber auch den Mitarbeiteranforderungen gerecht wird. Und dann sollte die Einhaltung dieser Zeiten auch kontrolliert werden.
Am Ende des Tages kann durch die Kernarbeitszeit ein Gleichgewicht zwischen der verlässlichen Anwesenheit am Arbeitsplatz und Freiheit bei der Gestaltung der täglichen Arbeitszeit etabliert und gehalten werden.
FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Kernarbeitszeiten definieren feste Zeitfenster während des Arbeitstages, in denen alle Mitarbeiter verpflichtet sind, anwesend zu sein.
Die Kernarbeitszeit kann nicht die gesamte tägliche Arbeitszeit ausmachen. Stattdessen beträgt die Kernarbeitszeit meist maximal sechs Stunden, so ist davor und danach noch Raum für Gleitzeit.
Anhand eines Beispiels kann folgendes Szenario gelten. Die Gleitzeit findet zwischen 9 und 20 Uhr statt, während die Kernarbeitszeit sich auf das Zeitfenster zwischen 10 und 16 Uhr erstreckt. Letzteres ist das Zeitfenster, an dem alle Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sind. Davor und danach können Mitarbeiter entsprechend ihrer Wochenstunden flexibel anfangen und aufhören zu arbeiten.
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