Kernarbeitszeit: Definition, Regelung & Praxisbeispiele

Kernarbeitszeiten definieren feste Zeitfenster während des Arbeitstages, in denen alle Mitarbeiter verpflichtet sind, anwesend zu sein. Meist wird das Konzept mit flexiblen Arbeitszeitmodellen kombiniert, damit Mitarbeiter ihre Arbeitsstunden außerhalb der Kernarbeitszeit individuell legen können.


kernarbeitszeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kernarbeitszeit definiert eine Zeitspanne pro Tag, an der für Arbeitnehmer Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz besteht.
  • Sie beträgt meist maximal sechs Stunden, so ist davor und danach noch Raum für Flexibilität.
  • Kernarbeitszeiten variieren je nach Unternehmenskultur und Branche.
  • Verstöße gegen die Kernarbeitszeit können zur Abmahnung oder sogar Kündigung führen.

Kernarbeitszeit Definition

Die Kernarbeitszeit beschreibt ein Arbeitszeitkontomodell und bezeichnet für Arbeitnehmende eine Zeitspanne mit Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz. Beispielsweise liegt die Kernarbeitszeit in vielen Unternehmen zwischen 9:00 und 15:00 Uhr.

Außerhalb dieser Kernzeiten können Mitarbeitende ihre Arbeitszeit flexibel gestalten, etwa durch Gleitzeitmodelle oder individuelle Teilzeitregelungen. Ziel ist dabei eine produktive Zusammenarbeit, effiziente Erreichbarkeit innerhalb des Unternehmens und die Einhaltung der Arbeitszeiterfassung.

Abhängig von Abteilung, Rolle oder Unternehmensbranche können die Kernzeiten variieren. Manche Firmen unterscheiden auch zwischen Sommer- und Winterregelungen, sodass die Kernarbeitszeiten beispielsweise in den Sommermonaten kürzer ausfallen als im Winter.

Rechtliche Grundlage

Auch wenn die Kernarbeitszeit ein betriebliches oder tarifliches Konstrukt ist, müssen gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit von 8 (max. 10) Stunden
  • Ruhezeiten
  • Pausenregelungen

Das deutsche Arbeitszeitgesetz enthält jedoch keine konkreten Vorgaben zur Dauer oder Gestaltung der Kernarbeitszeit. Daher liegt die Entscheidung über die genaue Ausgestaltung beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat.

In der Praxis werden Kernarbeitszeiten häufig in Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder per Dienstanweisung geregelt. Dabei muss immer gewährleistet sein, dass die Kernarbeitszeit die tägliche Gesamtarbeitszeit nicht überschreitet. Bei Abweichungen oder Überschreitungen müssen Ausgleichsregelungen, z. B. zusätzliche Pausen oder flexible Arbeitstage, vorgesehen werden.

Termine außerhalb der Kernarbeitszeit, wie Meetings oder Kundenanrufe, sollten im Rahmen der Gesamtarbeitszeitplanung berücksichtigt werden. Auch Pausenregelungen während der Kernzeit – z. B. eine Mittagspause innerhalb der Kernarbeitszeit – sollten geregelt sein, insbesondere wenn Anwesenheitspflicht besteht. Natürlich gilt auch in Kombination mit dem Konstrukt der Kernarbeitszeit die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit

Das Prinzip der Kernarbeitszeit ist eng mit der Anwendung von Gleitzeit verknüpft. In dieser Kombination haben Mitarbeitenden nämlich genau die Freiheit, ihre Arbeitszeit außerhalb bestimmter Kernarbeitszeiten flexibel zu gestalten.

Im Gegensatz dazu steht die Vertrauensarbeitszeit, die keine genauen Arbeitszeiten festlegt und somit flexible Arbeitszeiten ermöglicht. Der Fokus liegt dabei mehr auf der Qualität der Arbeitsergebnisse statt den erbrachten Arbeitsstunden. Mitarbeitende gestalten ihre Arbeitszeit entsprechend weitgehend selbstverantwortlich und eigenständig.

Sonderfälle: Kernarbeitszeit bei Teilzeit und Kurzarbeit

Bei Teilzeitkräften werden Kernarbeitszeiten proportional zur vereinbarten Arbeitszeit angepasst. Das bedeutet: Für eine 16-Stunden-Woche, die auf zwei Arbeitstage mit jeweils acht Stunden verteilt ist, gilt die gleiche Kernarbeitszeit wie für Vollzeit-Mitarbeitende.

Teilt sich die Arbeitszeit hingegen auf vier Stunden an vier Tagen pro Woche auf, sollte eine individuelle Kernarbeitszeitregelung getroffen werden. In diesem Fall kann die Teilzeitkraft ihre Arbeitsstunden innerhalb des Zeitfensters der Kernarbeitszeit der Vollzeitkräfte ableisten. So bleiben Produktivität, Erreichbarkeit und Arbeitszeiterfassung gewährleistet.

Bei Kurzarbeit gelten besondere Regelungen der Bundesagentur für Arbeit, wodurch Kernarbeitszeiten flexibel angepasst werden können, um den reduzierten Arbeitsanforderungen und Arbeitszeitkonten gerecht zu werden.

Im öffentlichen Dienst sind Kernarbeitszeiten häufig genau definiert, um die Einhaltung von Bürozeiten, Schichtplänen und den öffentlichen Zugang zu gewährleisten.

Praxisbeispiele für Kernarbeitszeiten

Kernarbeitszeiten variieren je nach Unternehmenskultur, Branche und individuellen Mitarbeiterbedürfnissen. Technologieunternehmen arbeiten häufig mit einer Kernarbeitszeit zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. Denn besonders in der Tech-Branche präferieren Mitarbeiter spätere Startzeiten.

Finanzdienstleister hingegen setzen oft auf eine Kernarbeitszeit von 9:00 bis 15:00 Uhr. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Finanzbranche an die Öffnungszeiten der Börsen angelehnt ist, um Handel und Kommunikation mit den Märkten zu erleichtern.

Noch früher sind meist Produktionsunternehmen unterwegs. Eine Kernarbeitszeit von 7:00 bis 15:00 Uhr ist typisch für Produktionsbetriebe, um den Produktionsfluss effizient zu gestalten und Übergaben zwischen Schichten zu erleichtern.

Studie 2023: Kernarbeitszeit & Feierabendpräferenz

Lauter einer Studie gelten folgende Vorlieben bei Beschäftigten:

  • Mehrheit der Beschäftigten wünscht frühen Feierabend
  • Bevorzugte Endzeiten liegen je nach Arbeitsbeginn zwischen 14:00 und 17:00 Uhr
  • Später Feierabend führt häufig zu Vereinbarkeitskonflikten (z. B. Familie, Privatleben)
  • Zentrale Präferenz: spätestens 17:00 Uhr, idealerweise 16:00 Uhr Feierabend

Was passier bei einem Verstoß von Kernarbeitszeiten?

Eine Verletzung der Kernarbeitszeiten tritt auf, wenn Mitarbeitende wiederholt oder ohne angemessene Begründung nicht während der festgelegten Kernzeiten arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Versäumen des Arbeitsbeginn oder das vorzeitige Verlassen des Arbeitsplatzes.

Wie mit einer Verletzung der Kernarbeitszeiten umgegangen wird, sollte sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch die individuellen Umstände der Mitarbeitenden berücksichtigen. Eine klare Kommunikation der Regeln ist entscheidend, gleichzeitig kann eine flexible Anpassung der Kernzeiten in Ausnahmefällen sinnvoll sein, z. B. bei familiären Verpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, kommen verschiedene arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht:

  • Abmahnungen: Ein einmaliger Verstoß gegen die Kernarbeitszeiten kann zu einer formellen Abmahnungen führen. Das dient als Warnung und dokumentiert das Fehlverhalten.
  • Lohnkürzungen: In manchen Fällen können wiederholte Verletzungen der Kernarbeitszeiten zu Lohnkürzungen führen, besonders wenn diese Zeiten als entscheidend für die Arbeitsleistung angesehen werden.
  • Kündigung: Schwere oder wiederholte Verstöße können zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, besonders wenn sie den Betriebsablauf stören oder die Zusammenarbeit im Team beeinträchtigen.

Hinweis für Personalverantwortliche: Digitale HR-Software kann helfen, Verstöße gegen Kernarbeitszeiten transparent zu erfassen, Arbeitszeitkonten zu überwachen und eine faire, nachvollziehbare Umsetzung von Abmahnungen oder anderen Maßnahmen zu gewährleisten.

Vor- und Nachteile von Kernarbeitszeiten

Der Sinn und Zweck festgelegter Kernarbeitszeiten besteht darin, dass Mitarbeitende zu bestimmten Zeiten erreichbar sind und eine produktive Zusammenarbeit gewährleistet wird. Zwar könnten auch fixe tägliche Arbeitszeiten diesen Effekt erzielen, Kernarbeitszeiten bieten jedoch mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Arbeitstages.

Für Arbeitgeber ergeben sich mehrere Vorteile:

  • Stoßzeiten abfedern: Kernzeiten ermöglichen es, die Arbeitslast während kritischer Unternehmenszeiten zu koordinieren.
  • Mitarbeiterzufriedenheit steigern: Flexiblere Arbeitszeiten erhöhen die Motivation und Work-Life-Balance der Mitarbeitenden, was langfristig auch die Produktivität des Unternehmens fördert.

Mögliche Nachteile:

  • Administrativer Aufwand: Die Festlegung geeigneter Kernzeiten erfordert Planung, Abstimmung mit Abteilungen und Berücksichtigung individueller Teilzeitregelungen oder Kurzarbeit.
  • Kontrollaufwand: Die Einhaltung der Kernarbeitszeiten sollte regelmäßig überprüft werden, insbesondere in Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Kernarbeitszeiten definieren feste Zeitfenster während des Arbeitstages, in denen alle Mitarbeiter verpflichtet sind, anwesend zu sein.

Die Kernarbeitszeit kann nicht die gesamte tägliche Arbeitszeit ausmachen. Stattdessen beträgt die Kernarbeitszeit meist maximal sechs Stunden, so ist davor und danach noch Raum für Gleitzeit.

Anhand eines Beispiels kann folgendes Szenario gelten. Die Gleitzeit findet zwischen 9 und 20 Uhr statt, während die Kernarbeitszeit sich auf das Zeitfenster zwischen 10 und 16 Uhr erstreckt. Letzteres ist das Zeitfenster, an dem alle Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sind. Davor und danach können Mitarbeiter entsprechend ihrer Wochenstunden flexibel anfangen und aufhören zu arbeiten.

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