Kernarbeitszeit: Definition, Regelung & Praxisbeispiele

Kernarbeitszeiten definieren feste Zeitfenster während des Arbeitstages, in denen alle Mitarbeiter verpflichtet sind, anwesend zu sein. Meist wird das Konzept mit dem der Gleitzeit kombiniert, damit Mitarbeiter ihre Arbeitsstunden außerhalb der Kernarbeitszeit flexibel legen können.


kernarbeitszeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kernarbeitszeit bezeichnet eine Zeitspanne pro Tag, an der für Arbeitnehmer Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz besteht.
  • Sie beträgt meist maximal sechs Stunden, so ist davor und danach noch Raum für Gleitzeit.
  • Kernarbeitszeiten variieren je nach Unternehmenskultur und Branche.
  • Verstöße gegen die Kernarbeitszeit können zur Abmahnung oder sogar Kündigung führen.

Was bedeutet Kernarbeitszeit?

Der Begriff der Kernarbeitszeit bezeichnet für Arbeitnehmer eine Zeitspanne mit Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz. Beispielsweise liegt die Kernarbeitszeit in vielen Unternehmen zwischen 9:00 und 15:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit pro Tag flexibel gestalten. Ziel dabei sind eine produktive Zusammenarbeit und Erreichbarkeit innerhalb des Unternehmens.

Abhängig von der Abteilung oder den spezifischen Anforderungen einer Rolle können die Kernarbeitszeiten in manchen Unternehmen auch variieren. Manche Firmen unterscheiden in den geltenden Kernzeiten auch zwischen Sommer und Winter.

Sprich, während der Sommermonate sind die Kernarbeitszeiten kürzer als während der Wintermonate.

Rechtliche Grundlage

Auch wenn die Kernarbeitszeit ein betriebliches oder tarifliches Konstrukt ist, müssen gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit von 8 (max. 10) Stunden
  • Ruhezeiten
  • Pausenregelungen

Darüber hinaus hält das deutsche Arbeitsgesetz aber keine gesetzliche Regelung für die Kernarbeitszeit beziehungsweise die Dauer von Kernarbeitszeiten bereit. Daher liegt die diesbezügliche Entscheidungsgewalt beim Arbeitgeber beziehungsweise Betriebsrat.

Daraus folgt auch: Kernarbeitszeiten sind normalerweise in der Betriebsvereinbarung, im Arbeitsvertrag oder per Dienstanweisung festgelegt. Gleichzeitig muss immer gelten, dass der zeitliche Rahmen der Kernarbeitszeit die tägliche Gesamtarbeitszeit unterschreitet.

Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Arbeitszeiten müssen entsprechende Pausen oder flexible Tage für einen Ausgleich sorgen.

Termine außerhalb der Kernarbeitszeit, wie zum Beispiel Meetings oder Anrufe, können natürlich auftreten und sollten entsprechend in der Planung der Gesamtarbeitszeit berücksichtigt werden.

Und letzter Punkt: Natürlich gilt auch in Kombination mit dem Konstrukt der Kernarbeitszeit die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit

Das Prinzip der Kernarbeitszeit ist eng mit der Anwendung von Gleitzeit verknüpft. In dieser Kombination haben Mitarbeitenden nämlich genau die Freiheit, ihre Arbeitszeit außerhalb bestimmter Kernarbeitszeiten flexibel zu gestalten.

Im Gegensatz dazu steht die Vertrauensarbeitszeit, die keine genauen Arbeitszeiten festlegt und somit flexible Arbeitszeiten ermöglicht. Der Fokus liegt dabei mehr auf der Qualität der Arbeitsergebnisse statt den erbrachten Arbeitsstunden. Mitarbeitende gestalten ihre Arbeitszeit entsprechend weitgehend selbstverantwortlich und eigenständig.

Sonderfälle: Teilzeit und Kurzarbeit

Bei Teilzeitkräften werden Kernarbeitszeiten proportional zur vereinbarten Arbeitszeit angepasst. Für eine 16-Stunden Woche, die auf zwei Arbeitstage mit jeweils acht Stunden aufgeteilt ist, gilt die gleiche Kernarbeitszeit wie bei den Vollzeit-Kollegen.

Teilt sich die Arbeitszeit im selben Beispiel aber auf vier Stunden an vier Tagen pro Woche auf, sollte eine individuelle Regelung zur Kernarbeitszeit getroffen werden. Diese könnte zum Beispiel so aussehen, dass die Teilzeitkraft ihre vier Stunden an den vier Tagen in den Zeitraum der vereinbarten Kernarbeitszeit für Vollzeitkräfte legt.

Bei Kurzarbeit gelten laut der Bundesagentur für Arbeit besondere Regelungen, das heißt Kernarbeitszeiten können angepasst werden, um den reduzierten Arbeitsanforderungen gerecht zu werden.

Im öffentlichen Dienst sind Kernarbeitszeiten oft genau definiert, um die Einhaltung von Bürozeiten und den öffentlichen Zugang zu gewährleisten.

Praxisbeispiele für Kernarbeitszeiten

Kernarbeitszeiten variieren je nach Unternehmenskultur, Branche und individuellen Mitarbeiterbedürfnissen. Technologieunternehmen arbeiten häufig mit einer Kernarbeitszeit zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. Denn besonders in der Tech-Branche präferieren Mitarbeiter spätere Startzeiten.

Finanzdienstleister hingegen setzen oft auf eine Kernarbeitszeit von 9:00 bis 15:00 Uhr. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Finanzbranche an die Öffnungszeiten der Börsen angelehnt ist, um Handel und Kommunikation mit den Märkten zu erleichtern.

Noch früher sind meist Produktionsunternehmen unterwegs. Eine Kernarbeitszeit von 7:00 bis 15:00 Uhr ist typisch für Produktionsbetriebe, um den Produktionsfluss effizient zu gestalten und Übergaben zwischen Schichten zu erleichtern.

Praktische Ausnahmen & individuelle Regelungen

In der Praxis ergeben sich natürlich immer wieder Situationen, in denen Mitarbeitende außerhalb der Kernarbeitszeit Termine wahrnehmen oder das Büro früher verlassen müssen. Solche Ausnahmen sollten klar kommuniziert und idealerweise dokumentiert werden.

Typische Beispiele, warum Mitarbeiter trotz Kernarbeitszeiten manchmal früher gehen müssen, sind:

  • Arzttermine
  • Elterngespräche
  • Fortbildungen

Auch Pausenregelungen während der Kernzeit – z. B. eine Mittagspause innerhalb der Kernarbeitszeit – sollten geregelt sein, insbesondere wenn Anwesenheitspflicht besteht.

Verstoß von Kernarbeitszeiten

Eine Verletzung der Kernarbeitszeiten tritt auf, wenn ein Mitarbeiter wiederholt oder ohne angemessene Begründung nicht während der festgelegten Kernzeiten arbeitet. Dies kann das Versäumen des Arbeitsbeginns oder das vorzeitige Verlassen der Arbeit umfassen.

Wie mit einer bzw. einer wiederholten Verletzung der Kernarbeitszeiten umgegangen wird, sollte sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch die persönlichen Umstände der Mitarbeiter berücksichtigen.

Neben einer klaren Kommunikation der geltenden Regeln lohnt es sich unter Umständen auch, nach einer flexibleren Lösung zu suchen.

Das ist vor allem dann relevant, wenn die Nichteinhaltung der Kernarbeitszeiten mit Faktoren wie familiären Verpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen zusammenhängt.

Sollte eine Lösungsfindung nicht absehbar sein, können verschiedene Konsequenzen aus der Nichteinhaltung der Kernarbeitszeit folgen.

  • Abmahnungen: Ein einmaliger Verstoß gegen die Kernarbeitszeiten kann zu einer formellen Abmahnungen führen. Das dient als Warnung und dokumentiert das Fehlverhalten.
  • Lohnkürzungen: In manchen Fällen können wiederholte Verletzungen der Kernarbeitszeiten zu Lohnkürzungen führen, besonders wenn diese Zeiten als entscheidend für die Arbeitsleistung angesehen werden.
  • Kündigung: Schwere oder wiederholte Verstöße können zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, besonders wenn sie den Betriebsablauf stören oder die Zusammenarbeit im Team beeinträchtigen.

Vor- und Nachteile von Kernarbeitszeiten

Sinn und Zweck festgelegter Kernarbeitszeiten ist es, die Mitarbeiter zu bestimmten Zeiten erreichbar zu wissen. Denselben Effekt hätten zwar auch fixe tägliche Arbeitszeiten, dafür bieten Kernarbeitszeiten aber mehr Flexibilität in der Gestaltung des Arbeitstages.

Für Arbeitgeber bringt die Kernarbeitszeit den Vorteil, dass eventuelle Stoßzeiten durch Kernzeiten abgefedert werden können. Nicht zuletzt führen Gleitzeit und Kernarbeitszeit zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit – was letztlich auch dem Arbeitgeber nützt.

Ein potenzieller Nachteil ergibt sich im Zweifel durch einen erhöhten administrativen Aufwand. Denn zunächst muss ein Zeitraum gefunden werden, der den betrieblichen Herausforderungen, aber auch den Mitarbeiteranforderungen gerecht wird. Und dann sollte die Einhaltung dieser Zeiten auch kontrolliert werden.

Am Ende des Tages kann durch die Kernarbeitszeit ein Gleichgewicht zwischen der verlässlichen Anwesenheit am Arbeitsplatz und Freiheit bei der Gestaltung der täglichen Arbeitszeit etabliert und gehalten werden.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Kernarbeitszeiten definieren feste Zeitfenster während des Arbeitstages, in denen alle Mitarbeiter verpflichtet sind, anwesend zu sein.

Die Kernarbeitszeit kann nicht die gesamte tägliche Arbeitszeit ausmachen. Stattdessen beträgt die Kernarbeitszeit meist maximal sechs Stunden, so ist davor und danach noch Raum für Gleitzeit.

Anhand eines Beispiels kann folgendes Szenario gelten. Die Gleitzeit findet zwischen 9 und 20 Uhr statt, während die Kernarbeitszeit sich auf das Zeitfenster zwischen 10 und 16 Uhr erstreckt. Letzteres ist das Zeitfenster, an dem alle Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sind. Davor und danach können Mitarbeiter entsprechend ihrer Wochenstunden flexibel anfangen und aufhören zu arbeiten.

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