Vertrauensarbeitszeit

Die Vertrauensarbeitszeit stellt ein Arbeitszeitmodell dar, bei dem die Arbeitnehmenden imstande sind, sich ihre Arbeitszeit frei einzuteilen.


Vertrauensarbeitszeit

Der Arbeitgebende legt nur das Gesamtvolumen der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit fest. Eine feste Arbeitszeit gibt es nicht.

Definition von Vertrauensarbeitszeit

Maßgeblich für das Arbeitszeitmodell ist, dass das Zeitmanagement an die Mitarbeiter:innen übertragen wird. Vertrauensarbeitszeit ermöglicht somit flexible Arbeitszeiten, da sich der Fokus auf die Bearbeitung von Aufgaben legt. Die zu erreichenden Ziele können Inhalt von sogenannten Zielvereinbarungen sein.

Damit bedeutet Vertrauensarbeitszeit, auch Vertrauensgleitzeit genannt, dass Mitarbeiter:innen ihre Arbeitszeit weitgehend selbstverantwortlich und eigenständig gestalten können. Nur die Anzahl der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit wird vom Arbeitgebenden festgelegt, nicht aber Start und Ende. Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes sind auch hier zu beachten.

Arbeitnehmende

Vorteile

Ein bedeutender Vorteil ist die freie Arbeitseinteilung. Daraus ergibt sich eine hervorragende Work-Life-Balance. Die Arbeitnehmer:innen teilen sich Ihre Arbeit so ein, wie es Ihnen am besten passt. Darüber hinaus sind sie in der Lage, sich frei zu entfalten und bestmögliche Arbeitsbedingungen für sich zu schaffen.

Nachteile

Der Hauptnachteil besteht darin, dass die Mitarbeiter:innen ein hohes Maß an Selbstorganisation benötigen. Vielen Menschen fällt es schwer, sich die Arbeitszeit erfolgreich einzuteilen und die benötigte Zeit richtig einzuschätzen. Nur durch viel Disziplin ist es möglich, stets die erforderliche Menge an Zeit zu investieren.

Arbeitgebende

Vorteile

Auch für Führungskräfte ergeben sich diverse Vorteile. Die Mitarbeitenden sind in der Regel wesentlich motivierter, wenn keine Kontrolle der Arbeitszeit erfolgt. Dies steigert wiederum die Produktivität. Des weiteren werden Kapazitäten frei, da die Kontrolle der Arbeitszeiten entfällt.

Nachteile

Von Nachteil ist eventuell, dass eine besondere Vertrauenskultur seitens des Arbeitgebers erforderlich ist. Er ist mehr denn je darauf angewiesen, seine Mitarbeiter:innen möglichst gut einschätzen zu können. Anderenfalls droht bei Ablauf der Frist unter Umständen ein böses Erwachen, wenn die Arbeit nicht fertig ist.

Kann Vertrauensarbeitszeit abgelehnt werden?

Ob ein Arbeitnehmender imstande ist, das Arbeitszeitmodell abzulehnen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Verzichtet der Arbeitgebende beispielsweise auf jede Form der Arbeitszeiterfassung, ist die Vertrauensarbeitszeit nicht zulässig.

Hier liegt ein Verstoß gegen § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vor. Danach ist der Arbeitgebende verpflichtet, Arbeitszeit, die über acht Stunden hinausgeht, zu dokumentieren. Erlaubt ist jedoch das Übertragen der Dokumentationspflicht auf den Arbeitnehmenden.

Überstunden und Vertrauensarbeitszeit

Die Gefahr bei diesem Arbeitszeitmodell besteht darin, dass Arbeitnehmende oft länger arbeiten als im Arbeitsvertrag vorgesehen. Auch hier sind daher Arbeitszeitkonten zu führen, damit es den Mitarbeitenden möglich ist, die zusätzlichen Stunden abzugelten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23.09.2015, Az.: 5 AZR 767/13. Unbezahlte Überstunden sind daher grundsätzlich nicht erlaubt.

New Work: Der Megatrend in der Arbeitswelt

In der gegenwärtigen Arbeitswelt ist New Work in aller Munde. Allerdings wird heutzutage nicht die ursprüngliche politische Motivation als Gegenmodell zum Sozialismus primär behandelt. Die gegenwärtige Definition von New Work umfasst vielmehr die Arbeitsweisen und -modelle, die mit den Werten im Einklang stehen, die im Zuge der Digitalisierung und der Globalisierung entstanden sind.

New Work Grundlagen

Sonstige flexible Arbeitszeitmodelle

Neben diesem Arbeitszeitmodell gibt es viele weitere flexible Modelle.

  • Bei der Gleitzeit ist es für den Arbeitnehmenden möglich, sich die Zeit innerhalb eines gewissen Rahmens selbst einzuteilen. Während der sogenannten Kernarbeitszeit hat er jedoch anwesend zu sein.
  • Im Rahmen des Jobsharings teilen sich zwei oder mehr Mitarbeitende gemeinsam einen Arbeitsplatz.
  • Bei der Teilzeitarbeit haben die Arbeitnehmenden ebenfalls viele Freiheiten, da sie nur wenige Stunden am Tag arbeiten.
  • Die Funktionsarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Mitarbeitenden untereinander absprechen. Die Einteilung ist flexibel möglich, solange der Betrieb insgesamt reibungslos funktioniert.

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