Abmahnung: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Abmahnung – ein Begriff, der in der Arbeitswelt oft mit Unsicherheit und Unbehagen verbunden ist. Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende sollten jedoch verstehen, dass eine Abmahnung nicht nur ein disziplinarischer Akt ist, sondern auch ein Instrument zur Lösung von Konflikten und zur Förderung eines positiven Arbeitsumfelds.


Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht eine schriftliche Rüge des Arbeitgebendens gegenüber dem Arbeitnehmenden aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens. Sie dient dazu, den Arbeitnehmenden auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, klare Erwartungen zu setzen und mögliche Konsequenzen bei wiederholtem Verstoß zu verdeutlichen. Die rechtliche Grundlage und der Ablauf können je nach Land und Arbeitsrechtssystem variieren.

Inhalt einer Abmahnung

Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Typischerweise besteht sie aus folgenden Elementen:

  1. Benennung des Adressaten
  2. Vollständiger Name und ggf. Position des Arbeitnehmenden
  3. Darstellung des Fehlverhaltens
  4. Konkrete, objektive Beschreibung des beanstandeten Vorfalls
  5. Datum, Ort und Umstände möglichst präzise angeben
  6. Aufforderung zur Verhaltensänderung
  7. Klare Erwartung, wie sich der Arbeitnehmende künftig verhalten soll
  8. Androhung von Konsequenzen
  9. Hinweis auf mögliche Folgen bei Wiederholung, z. B. weitere Abmahnungen oder Kündigung
  10. Formale Angaben
  11. Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers bzw. der Personalverantwortlichen

Arten von Abmahnungen

Nicht jede Abmahnung ist gleich – je nach Anlass und Schwere des Verstoßes lassen sich unterschiedliche Typen unterscheiden. Für Personalverantwortliche ist es wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um angemessen reagieren und die Vorgänge gleichzeitig transparent in der Personalakte oder in einer HR-Software dokumentieren zu können.

Verhaltensbedingte Abmahnung

Die häufigste Form ist die verhaltensbedingte Abmahnung. Sie kommt zum Einsatz, wenn ein Arbeitnehmender gegen betriebliche Regeln oder seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Typische Beispiele sind wiederholte Unpünktlichkeit, respektloses Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen oder die Missachtung von Sicherheitsvorschriften. Praxisrelevanz für HR: Führungskräfte sollten den Vorfall genau dokumentieren und nachvollziehbar formulieren, um bei wiederholten Verstößen rechtssicher handeln zu können.

Leistungsbedingte Abmahnung

Hier geht es um mangelnde Arbeitsleistung, etwa wenn vereinbarte Ziele dauerhaft verfehlt werden oder die Qualität der Arbeit deutlich nachlässt. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen realistisch und klar kommuniziert sein müssen. Praxisrelevanz für HR: In HR-Systemen lassen sich Zielvereinbarungen und Leistungskennzahlen digital hinterlegen. So ist nachvollziehbar, ob die Abmahnung auf objektiven Daten basiert.

Personenbedingte Abmahnung

Eine eher seltene Form ist die personenbedingte Abmahnung, die dann relevant wird, wenn die Ursache des Fehlverhaltens in der Person selbst liegt – beispielsweise bei fehlenden Qualifikationen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Oft geht sie mit Weiterbildungs- oder Unterstützungsangeboten einher. Praxisrelevanz für HR: Personalentwicklung und Qualifizierungsmaßnahmen können in der HR-Software direkt mit Abmahnungen verknüpft werden, um Verbesserungsprozesse zu dokumentieren.

Formelle Abmahnung zur Dokumentation

Manchmal dient eine Abmahnung weniger als Sanktion, sondern vielmehr der formalen Dokumentation eines Vorfalls. Das ist besonders dann wichtig, wenn eine spätere Kündigung nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber rechtssicher handeln will. Praxisrelevanz für HR: Digitale Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) ermöglichen eine revisionssichere Ablage und sorgen dafür, dass Abmahnungen jederzeit auffindbar und nachvollziehbar sind.

Praxisbeispiele

Produktion / Handwerk

Situation: Ein Mitarbeiter in einer Fertigungsfirma wiederholt die Sicherheitsvorschriften nicht einhält, z. B. das Tragen von Schutzkleidung am Arbeitsplatz. Grund für Abmahnung: Verstoß gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsrichtlinien. Ziel: Sicherstellen, dass Sicherheitsstandards eingehalten werden, um Unfälle zu vermeiden.

IT / Softwareunternehmen

Situation: Ein Entwickler gibt vertrauliche Kundendaten ungesichert an externe Dienstleister weiter oder speichert diese auf privaten Geräten. Grund für Abmahnung: Verletzung der Datenschutz- und Compliance-Vorgaben. Ziel: Schutz sensibler Unternehmens- und Kundendaten und Einhaltung der DSGVO.

Einzelhandel / Dienstleistung

Situation: Eine Verkäuferin erscheint wiederholt verspätet zur Schicht oder meldet sich kurzfristig ohne ausreichende Begründung krank. Grund für Abmahnung: Störung des Betriebsablaufs durch unpünktliches oder unentschuldigtes Fehlen. Ziel: Sicherstellung der planmäßigen Personalbesetzung und Betriebsorganisation.

Büro / Verwaltung

Situation: Ein Sachbearbeiter liefert regelmäßig unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, wodurch die Bearbeitung von Kundenanfragen verzögert wird. Grund für Abmahnung: Mangelhafte Arbeitsleistung bzw. wiederholte Fehler in der Aufgabenerfüllung. Ziel: Verbesserung der Arbeitsqualität und Reduzierung von Verzögerungen im Prozessablauf.

Rechtliche Aspekte von Abmahnungen

Die Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das klare formale und rechtliche Anforderungen erfüllt. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, diese Rahmenbedingungen einzuhalten, da eine fehlerhafte Abmahnung im Ernstfall vor dem Arbeitsgericht wirkungslos sein kann.

Zentrale rechtliche Grundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die Abmahnung ist im deutschen Zivilrecht verankert, insbesondere in § 314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen) sowie durch die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht konkretisiert.
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Eine Abmahnung dient häufig als notwendige Vorstufe für eine verhaltensbedingte Kündigung. Ohne vorherige Abmahnung kann eine Kündigung unwirksam sein.
  • Arbeitsgerichtsbarkeit: Streitigkeiten über Abmahnungen können vor das Arbeitsgericht gebracht werden. Hier entscheidet sich, ob eine Abmahnung formell und inhaltlich korrekt war.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge: Sie können zusätzliche Vorgaben zum Verfahren und zur Dokumentation enthalten.

Formale Anforderungen an eine wirksame Abmahnung

Damit eine Abmahnung rechtlich Bestand hat, muss sie:

  • konkret das Fehlverhalten benennen,
  • unmissverständlich zur Änderung des Verhaltens auffordern,
  • deutlich auf mögliche Konsequenzen (z. B. Kündigung) hinweisen,
  • und zeitnah nach dem Vorfall ausgesprochen werden.

Die Rolle des Arbeitgebers

Arbeitgeber tragen im Abmahnungsprozess eine besondere Verantwortung. Sie müssen das Fehlverhalten eindeutig benennen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Abmahnung rechtssicher und nachvollziehbar ist. Tipps für den Arbeitgeber lauten:

  • Abmahnungen sollten stets sachlich und diskriminierungsfrei formuliert sein.
  • Der gesamte Prozess – Dokumentation, Gespräch, Ablage – sollte lückenlos nachgehalten werden.
  • HR-Software kann Abmahnungen digital erstellen, versionieren und revisionssicher speichern.
  • Automatisierte Workflows helfen, Fristen einzuhalten und interne Freigaben zu steuern.

Die Rolle des Arbeitnehmers

Auch Arbeitnehmende haben im Abmahnungsprozess wichtige Rechte und Pflichten. Sie sollten die Abmahnung nicht nur passiv entgegennehmen, sondern aktiv damit umgehen.

Mögliche Schritte:

  • Prüfen: Stimmen die Vorwürfe inhaltlich?
  • Reagieren: Gegendarstellung verfassen und zur Personalakte geben.
  • Unterstützung suchen: rechtliche Beratung einholen oder den Betriebsrat einschalten.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, bietet sie zudem die Chance zur Verbesserung:

  • Dialog mit Arbeitgeber suchen, um Ursachen zu klären.
  • Maßnahmen vereinbaren, z. B. Weiterbildung oder organisatorische Anpassungen.
  • Eigene Stellungnahmen in einer digitalen HR-Umgebung dokumentieren lassen, um Transparenz zu schaffen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Ignoriert ein Arbeitnehmender eine Abmahnung und setzt das beanstandete Verhalten fort, können weitere disziplinarische Maßnahmen, einschließlich Kündigung, folgen. Arbeitgebende sollten jedoch sicherstellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt befolgt werden, um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

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