Altersteilzeit - ab wann ist sie möglich?
Der plötzliche Übergang in den Ruhestand kann für viele Arbeitnehmende eine Herausforderung sein. Gleichzeitig kämpfen Arbeitgeber mit dem Fachkräftemangel und entsprechendem Wissensverlust, sobald langjährige Mitarbeitenden in die Pensionierung gehen. Genau an diesen Punkten setzt die Altersteilzeit (ATZ) an.

Was ist Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit ist ein Modell, das älteren Arbeitnehmenden ermöglicht, ihre Arbeitszeit und ihren Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Bedeutet in der Praxis: die Arbeitszeit wird halbiert.
Die gesetzliche Grundlage für die Altersteilzeit in Deutschland ist das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Es regelt die Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten für Altersteilzeit. Ergänzend gelten Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB), des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen.
Das Ziel ist es, einen sanften Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Somit profitieren sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber von der Altersteilzeit.
Ab wann ist eine Altersteilzeit möglich?
In Deutschland ist die Altersteilzeit grundsätzlich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Zusätzlich gibt es zwei Voraussetzungen:
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Der Arbeitnehmer muss in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
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Altersteilzeit basiert auf einer freiwilligen Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In einigen Branchen können tarifvertragliche Regelungen dies erleichtern.
Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell?
Das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell sind die beiden gängigen Modelle der Altersteilzeit. Beide können je nach individuellen Bedürfnissen und betrieblichen Vereinbarungen gewählt werden.
Blockmodell
Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei Phasen aufgeteilt: Die Arbeitsphase und die Freistellungsphase.
In der Arbeitsphase wird zunächst weiterhin, zu reduziertem Gehalt, in Vollzeit gearbeitet. Daraufhin folgt die Freistellungsphase, in der eine vollständige Freistellung der Arbeit gilt, während das reduzierte Gehalt weiterhin ausgezahlt wird.
Dieses Modell wird häufig gewählt, wenn ein vorzeitiger Übergang in den Ruhestand gewünscht wird.
Gleichverteilungsmodell
Beim Gleichverteilungsmodell wird über den gesamten Zeitraum hinweg mit der reduzierten Arbeitszeit (Halbierung) gearbeitet. Das Gehalt wird entsprechend angepasst.
Hier geschieht kein plötzlicher Übergang in die Freistellung, was Arbeitnehmern den Wechsel in den Ruhestand erleichtern kann.
Bitte beachten Sie, dass individuelle Vereinbarungen und branchenspezifische Regelungen abweichen können. Daher ist es ratsam, sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat zu wenden, um detaillierte Informationen und Beratung zu erhalten.
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