Altersteilzeit - ab wann ist sie möglich?

Der direkte Übergang in den Ruhestand stellt für viele Beschäftigte eine persönliche und organisatorische Herausforderung dar. Für Arbeitgeber verschärft sich die Situation zusätzlich durch den Fachkräftemangel und den drohenden Verlust von Erfahrungswissen. Hier setzt die Altersteilzeit (ATZ) nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) an.


Altersteilzeit

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland kann laut dem Altersteilzeitgesetz Altersteilzeit grundsätzlich ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
  • Im Gleichverteilungsmodell arbeiten Beschäftigte während der gesamten Dauer mit reduzierter Stundenzahl (meist halbiert).
  • Im Blockmodell gliedert sich die Altersteilzeit in zwei Abschnitte: eine Arbeitsphase mit voller Tätigkeit und eine anschließende Freistellungsphase.

Was ist Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit ist ein Modell, das älteren Arbeitnehmenden ermöglicht, ihre Arbeitszeit und ihren Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Bedeutet in der Praxis: die Arbeitszeit wird halbiert.

Die rechtliche Grundlage für die Altersteilzeit in Deutschland bildet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Es legt die Rahmenbedingungen und staatlichen Fördermöglichkeiten fest. Ergänzend greifen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In vielen Branchen gelten zusätzlich Tarifverträge oder individuelle Betriebsvereinbarungen, die die praktische Umsetzung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer konkret regeln.

Das Ziel ist es, einen sanften Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es ermöglicht einen schrittweisen Übergang in die Rente und unterstützt Unternehmen beim Wissensmanagement und bei der Nachfolgeplanung. Somit profitieren sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber von der Altersteilzeit.

Ab wann ist eine Altersteilzeit möglich?

In Deutschland ist der Einstieg in die Altersteilzeit grundsätzlich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr möglich. Zusätzlich gilt als Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Grundlage ist stets eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in der Regel durch die HR-Abteilung vorbereitet und betreut wird.

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Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell?

Das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell sind die beiden gängigen Modelle der Altersteilzeit. Beide können je nach individuellen Bedürfnissen und betrieblichen Vereinbarungen gewählt werden.

Blockmodell

Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei Phasen aufgeteilt: Die Arbeitsphase und die Freistellungsphase.

In der Arbeitsphase wird zunächst weiterhin, zu reduziertem Gehalt, in Vollzeit gearbeitet. Daraufhin folgt die Freistellungsphase, in der eine vollständige Freistellung der Arbeit gilt, während das reduzierte Gehalt weiterhin ausgezahlt wird.

Dieses Modell wird häufig gewählt, wenn ein vorzeitiger Übergang in den Ruhestand gewünscht wird.

Gleichverteilungsmodell

Beim Gleichverteilungsmodell wird über den gesamten Zeitraum hinweg mit der reduzierten Arbeitszeit (Halbierung) gearbeitet. Das Gehalt wird entsprechend angepasst.

Hier geschieht kein plötzlicher Übergang in die Freistellung, was Arbeitnehmern den Wechsel in den Ruhestand erleichtern kann.

Bitte beachten Sie, dass individuelle Vereinbarungen und branchenspezifische Regelungen abweichen können. Daher ist es ratsam, sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat zu wenden, um detaillierte Informationen und Beratung zu erhalten.

Vor- und Nachteile von Altersteilzeit im Überblick

PerspektiveVorteileNachteile
Arbeitnehmer- Sanfter Übergang in den Ruhestand<br>- Mehr Freizeit & bessere Work-Life-Balance<br>- Möglichkeit, die Gesundheit zu schonen<br>- Gesetzliche Aufstockung von Gehalt und Rentenbeiträgen- Reduziertes Einkommen trotz Aufstockung<br>- Niedrigere Rentenansprüche im Alter<br>- Eingeschränkte Flexibilität nach Vertragsabschluss<br>- Belastung durch Vollzeitarbeit in der Arbeitsphase (Blockmodell)
Arbeitgeber- Geplanter Personalabbau ohne Kündigungen<br>- Erleichterter Wissenstransfer & Nachfolgeplanung<br>- Mitarbeiterbindung durch attraktive Ruhestandsmodelle<br>- Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität- Höhere Personalkosten durch Aufstockungsbeträge<br>- Erhöhter Planungs- und Verwaltungsaufwand<br>- Risiko von Wissensverlust, wenn Übergabe unzureichend erfolgt<br>- Arbeitskapazitätslücken im Blockmodell (Freistellungsphase)

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Ein Störfall in der Altersteilzeit bedeutet, dass die ursprünglich vereinbarte Altersteilzeit nicht planmäßig zu Ende geführt werden kann, z. B. weil Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. In solchen Fällen „stört“ also ein Ereignis den regulären Ablauf der Altersteilzeitvereinbarung.

Ja, der Chef bzw. der Arbeitgeber kann Altersteilzeit ablehnen. Das liegt daran, dass Altersteilzeit in Deutschland keinen generellen Rechtsanspruch hat. Sie basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 2 Altersteilzeitgesetz, AltTZG). Ausnahme: Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können einen Anspruch schaffen.

Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber, in dem Sie gewünschtes Modell (Block- oder Gleichverteilungsmodell), Beginn, Dauer und Arbeitszeitreduzierung angeben. Voraussetzungen sind mindestens 55 Jahre und drei Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten fünf Jahren. Ihr Arbeitgeber und ggf. der Betriebsrat stimmen zu, anschließend wird eine schriftliche Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

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