Vaterschaftsurlaub 2025

Die Bundesregierung plante bereits für das Jahr 2024 die Einführung eines bezahlten, zwei Wöchigen Vaterschaftsurlaubes. Ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung und Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz. Anlässlich dieser Bewegung werfen wir im folgenden einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand in 2025, die weitere Entwicklung, Anspruch und Antrag auf Vaterschaftsurlaub.


Vaterschaftsurlaub 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Die zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt soll unabhängig von der vorherigen Beschäftigungsdauer oder vom Ehe- oder Familienstand gelten.
  • Momentan muss noch ein Antrag auf Elternzeit erfolgen. Wichtig: Dieser muss 7 Wochen vor Antrittsdatum eingereicht werden, basierend auf dem errechneten Geburtstermin.
  • Damit wird auch zugleich ein Kündigungsschutz wirksam. Dieser tritt acht, beziehungsweise vierzehn Wochen vor dem geplanten Elternzeitbeginn in Kraft.

Aktueller Stand zum Vaterschaftsurlaub (07/2025)

Das Vorhaben rund um das Thema Vaterschaftsurlaub läuft auch unter der Begrifflichkeit „Familienstartzeit“ oder „Familienstartzeitgesetz“ und soll einen zweiwöchigen, bezahlten Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt ermöglichen. Nach aktuellem Stand gibt es allerdings noch kein verabschiedetes Gesetz.

Lediglich ein Referentenentwurf liegt vor, die Ressortabstimmung ist aber weiterhin nicht abgeschlossen. Ursprünglich war geplant, dass das Gesetz 2024 in Kraft tritt – jetzt ist frühestens 2026 realistisch. Hauptverantwortlich für den Gesetzesentwurf ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Widerstand kommt aus Teilen der Wirtschaft, aber auch durch politische Uneinigkeit über die Finanzierung (Staat oder Arbeitgeber). Die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) teilte bereits 2024 mit, dass die wirtschaftlich schwierige Lage, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die Umsetzung in dem Jahr verhindere.

Familienstartzeitgesetz: Hintergrund

Seit Beginn 2024 sollten in Deutschland grundlegende Veränderungen im Bereich des Vaterschaftsurlaubs eintreten. Die Europäische Union hatte eine Richtlinie verabschiedet, die eine bezahlte Freistellung für Väter oder gleichgestellte Elternteile nach der Geburt eines Kindes vorsieht. Die Frist der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158) endete bereits 2022.

Die EU-Richtlinie zielt damit darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Insbesondere soll der Vaterschaftsurlaub die Beteiligung von Vätern an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder stärken. Dieser Vaterschaftsurlaub sollte insgesamt zwei Wochen dauern.

Aktuell gilt allerdings noch: Die zehn Tage Vaterschaftsurlaub sind noch nicht gesetzlich verankert, Partner können auf diese Regelung also noch nicht zurückgreifen.

Stattdessen besteht weiterhin die Möglichkeit, bis zu 36 Monate Elternzeit zu beantragen und diese flexibel aufzuteilen oder aber Sonderurlaub zu beziehen, was oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Die neue Richtlinie soll diese Hürden abbauen.

Mit der Einreichung eines Antrags auf Elternzeit gemäß § 18 BEEG wird zugleich ein Kündigungsschutz wirksam. Dieser tritt acht, beziehungsweise vierzehn Wochen vor dem geplanten Elternzeitbeginn in Kraft. Während dieser Phase sind Kündigungen nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet.

Ist Deutschland zur Einführung eines Vaterschaftsurlaubs verpflichtet?

Die Kurze Antwort: Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen befreit die Vereinbarkeitsrichtlinie (Richtlinie 2019/1158/EU) Mitgliedstaaten von der Verpflichtung, einen Vaterschaftsurlaub vorzusehen. Diese Ausnahmeregeln gelten grob gesagt dann, wenn ein Land bereits umfassende Regelungen hat. Deutschland erfüllt diese Bedingungen durch die bereits geltenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld.

Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?

Gemäß der EU-Richtlinie sollen Väter oder gleichgestellte Elternteile unabhängig von der vorherigen Beschäftigungs- oder Betriebszugehörigkeitsdauer Anspruch auf eine zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt des Kindes haben.

Zusätzlich wird betont, dass der Vaterschaftsurlaub unabhängig vom Ehe- oder Familienstand des Arbeitnehmenden gewährt werden soll. Dies trägt dazu bei, eine gerechtere und inklusivere Regelung zu schaffen. Obwohl die EU-Richtlinie den Rahmen für die Einführung des bezahlten Vaterschaftsurlaubs vorgibt, steht die konkrete Umsetzung in den Händen der nationalen Gesetzgeber.

Vaterschaftsurlaub beantragen

Momentan muss der Vaterschaftsurlaub also noch als Elternzeit beantragt werden. Dafür gilt:

  • Der Antrag muss 7 Wochen vor Antrittsdatum eingereicht werden, basierend auf dem errechneten Geburtstermin. Der tatsächliche Geburtstermin wirkt sich nicht auf die Einhaltung der Frist aus.
  • Das Bundesarbeitsgericht sieht vor, dass der Antrag in Form eines handschriftlich, unterschriebenen Briefes eingereicht wird.

Der Antrag muss dabei folgendes beinhalten:

  • Antrittsdatum (verschiebt sich mit der Geburt nach hinten oder vorne)
  • Allgemeine Dauer und Aufteilung der Elternzeit für den Zeitraum der nächsten 24 Monate. Diese Daten sind tatsächlich auch bindend.

Solange der Antrag rechtzeitig und in der richtigen Form eingereicht wird, darf er in der Regel nicht vom Arbeitgeber abgelehnt werden und braucht auch gleichzeitig nicht zwingend eine Zustimmung des Arbeitgebers. Einzig mit Blick auf Änderungswünsche der bereits vereinbarten Daten für die Elternzeit können sich Arbeitgeber nach einer ausführlichen Interessenabwägung für eine Ablehnung entscheiden.

Vereinbarkeit von Kinder & Karriere: Was HR tun kann

Grundsätzlich gilt: Vereinbarkeit zwischen Elternsein und Karriere sollte nicht in einem Entweder-Oder resultieren – sondern viel mehr in einer gemeinsamen Suche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach tragfähigen Lösungen.

Zum Beispiel der Schulstart eines Kindes ist ein kritischer Moment, der mit neuem Tagesablauf, gepaart mit Unsicherheit, Leistungsdruck und Organisationsaufwand einhergeht. Arbeitgeber, die hier Unterstützung bieten, binden ihre Mitarbeitenden nachhaltig.

Statt Eltern also wegen Fehlzeiten unter Druck zu setzen, weil das Kind Unterstützung bei den Hausaufgaben braucht, könnten Unternehmen aktiv Formate anbieten, die entlasten – z. B. durch Nachhilfe-Angebote, flexible Arbeitszeiten oder einfach Sichtbarkeit und Verständnis für das Thema im Team.

Elterngeld im Überblick

Um Elterngeld zu bekommen müssen die gleichen Vorraussetzungen wie oben genannt für die Elternzeit erfüllt sein. Zudem muss der Wohnsitz in Deutschland liegen.

In Deutschland gibt es verschiedene Varianten des Elterngelds, die darauf abzielen, Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell zu unterstützen. Die beiden wichtigsten Varianten sind das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus. Es gibt auch die Möglichkeit der sogenannten Partnerschaftsbonus Monate, die Eltern zusätzlich beanspruchen können, wenn beide Partner in Teilzeit arbeiten.

Basiselterngeld Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt des Kindes. Die Höhe des Basiselterngelds beträgt in der Regel 65-67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, allerdings mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.

Eltern können das Basiselterngeld für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten beziehen. Dabei können sie zwischen beiden Elternteilen aufteilen, wobei mindestens zwei Monate dem jeweils anderen Partner vorbehalten sind.

ElterngeldPlus Das ElterngeldPlus bietet mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme, insbesondere für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten. Statt der vollen Leistungsdauer des Basiselterngelds kann das ElterngeldPlus doppelt so lange genutzt werden, also bis zu 28 Monate.

Eltern, die sich für das ElterngeldPlus entscheiden, erhalten die Hälfte des monatlichen Basiselterngelds, haben jedoch die Möglichkeit, dieses Geld über einen längeren Zeitraum zu beziehen.

Expertentipp: Mitarbeiterbindung von Eltern

"Wer Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern Unterstützung anbietet, verbessert nicht nur deren Konzentration und Zufriedenheit im Job, sondern zeigt auch, dass die Realität von Eltern gesehen und ernstgenommen wird." Philipp von Cleverly in unserem Podcast "von HR für HR"

Elternsein und Karriere Vereinbarkeit Podcast

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Der Vaterschaftsurlaub ermöglicht es frisch gebackenen Vätern bzw. Partner:innen, die ersten Wochen nach der Geburt ihres Kindes intensiver zu erleben. Dieser Zeitraum ist nicht nur für die emotionale Bindung zwischen Vater und Kind entscheidend, sondern unterstützt auch die Partnerschaft während der anfänglichen Herausforderungen der Elternzeit.

Grundsätzlich würde dann ein Anspruch von 10 Arbeitstagen, also 2 Wochen gelten. Danach kann die Elternzeit genommen werden.

Vaterschaftsurlaub bezieht sich auf die Anfangsphase nach der Geburt eines Kindes. Elternzeit hingegen ist der darauf folgende Zeitraum, welcher deutlich länger ausfällt.

Nach aktuellem Stand, wird der kommende Vaterschaftsurlaub als Sonderurlaub gewertet. Das bedeutet, er hat keinen Einfluss auf die gesetzlich festgelegten und im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubsanspruch.

Damit ein Sonderurlaub beantragt und genehmigt werden kann, muss allerdings ein entsprechender Antrag vorausgehen. Wie lang dieser Sonderurlaub ausfallen kann, wird oft im Einzelfall entschieden. Im Normalfall bewegen wir uns allerdings im Bereich von ein bis drei Tagen.

Während dieser Zeit übernimmt der Arbeitgebende die Vergütung und trägt die Kosten. Diese Zeit gilt als Sonderurlaub und hat somit keinen Einfluß auf die gesetzlich festgelegten Urlaubstage.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

Newsletter

Von HR-Expertenwissen profitieren

Der HRlab Newsletter ist der perfekte Ort um sich über relevante Themen der HR-Welt zu informieren. Unser HR-Wissen gebündelt für Sie abrufbar.

HRlab Logo

Die flexible All-in-One HR Software für den modernen Mittelstand

Stephan Frank Überwachter Datenschutz 2025
Addison OneClick Schnittstellenpartner - Wolters Kluwer
OMR Top Rated HR Software Q3 2023
OMR Top Rated HR Software Q2 2024
OMR Top Rated HR Software Q1 2025

© 2025, HRlabImpressumDatenschutz
Play Store HRlabApp Store HRlab