Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Wir erklären, wie viel Anspruch bei Kurzarbeit, Krankheit, Teilzeit und anderen Sonderfällen jeder hat.


urlaubsanspruch Hrlab Lexikon

20 Tage, 26 Tage oder doch 30 Tage Urlaub? Wie viele Urlaubstage Arbeitnehmenden zustehen, regeln der Tarif- oder der Arbeitsvertrag. Das Bundesurlaubsgesetz legt allerdings Untergrenzen fest. Jedem Arbeitnehmenden mit einer Fünftagewoche stehen pro Jahr mindestens 20 Tage bezahlter Erholungsurlaub zu. Bei einer Sechstagewoche sind es mindestens 24 Urlaubstage. Das entspricht jeweils einem gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaubs. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub entsteht ab einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit.

Urlaubsberechnung beim Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit

Für Teilzeitangestellte gelten grundsätzlich die gleichen Rechte wie für Vollzeitkräfte. Wie viele Urlaubstage ihnen zustehen, hängt von der regelmäßigen Verteilung der Arbeitszeiten ab.

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Den Urlaubsanspruch berechnen ist einfach. Wird die Wochenstundenzahl an fünf bzw. sechs Tagen in der Woche erbracht, so stehen der Teilzeitkraft 20 bzw. 24 Urlaubstage zu – ebenso viele wie der Vollzeitkraft. Erbringt der oder die Teilzeitangestellte die Wochenarbeitszeit an zwei oder drei Tagen, reduziert sich die Zahl der Urlaubstage entsprechend.

Beispiel mit einer Vier-Tage-Woche: Herr Klausens arbeitet 30 Stunden an 5 Tagen die Woche. Er hat 30 Tage Urlaub. Ab dem kommenden Jahr möchte er die 30 Stunden auf 4 Tage verteilen. Damit reduziert sich sein Urlaubsanspruch auf 24 Tage. urlaubsanspruch_berechnen-1024x542.png Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit

Wie bei Vollzeitangestellten gilt auch für Teilzeitkräfte die Regel, dass sie volle vier Wochen bezahlten Urlaub nehmen können.

Urlaubsanspruch anteilig berechnen

Den Urlaubsanspruch anteilig berechnen bedeutet, dass der Urlaubsanspruch einer Person in Bezug auf ihre tatsächliche Arbeitszeit berechnet wird. Dies ist vor allem für Teilzeitbeschäftigte relevant, da sie weniger Arbeitszeit pro Woche haben, als Vollzeitbeschäftigte.

Eine Berechnung des Urlaubsanspruchs könnte wie folgt aussehen: Angenommen, eine Vollzeitbeschäftigung umfasst eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet jedoch nur 20 Stunden pro Woche. In diesem Fall erhält der Teilzeitbeschäftigte anteilig nur die Hälfte des Urlaubsanspruchs einer Vollzeitbeschäftigung. Daher beträgt sein Urlaubsanspruch 20/40 * 20 Tage = 10 Tage.

Liste von Tools zur Berechnung

Um den Urlaubsanspruch bei Teilzeit Stellen zu berechnen, gibt es auch praktische Tools, wie zum Beispiel dieser Urlaubsrechner. Hier müssen nur die jeweiligen Rahmendaten eingegeben werden, und schon bekommt man seine Ergebnisse.

Kann Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden?

Eine Übertragung des Resturlaubs in das Folgejahr ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Schließlich dient der gesetzliche Urlaubsanspruch dazu, dass Arbeitnehmende sich ausreichend von ihrer Arbeitsbelastung erholen können. Trotzdem gibt es persönliche oder betriebliche Umstände, durch die Mitarbeitende es nicht schaffen, ihren Urlaubsanspruch im laufenden Jahr geltend zu machen. So beispielsweise bei einer lang andauernden Krankheit. In diesem Fall darf der Resturlaub ins Folgejahr übernommen, aber bis spätestens 31. März in Anspruch genommen werden.

Kann der Urlaubsanspruch verfallen?

Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2022 entschieden, dass der Resturlaub vom Vorjahr unter bestimmten Bedingungen nicht mehr automatisch verfallen darf. Beispielsweise muss der Arbeitgebende alle Mitarbeitenden ausdrücklich und rechtzeitig auf ihre noch offenen Urlaubstage in dem aktuellen Jahr hingewiesen haben.

Weiterhin muss das aktuelle Jahr noch genügend Tage aufweisen, an denen die verbleibenden Tage genommen werden können. Worauf es außerdem noch ankommt und was es mit der Regelung zur Urlaubsvererbung auf sich hat, lesen sie hier.

Der Arbeitgebende muss die Arbeitnehmenden ausdrücklich auf den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs hinweisen. Stellen diese dennoch keinen Urlaubsantrag, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass freiwillig und bewusst auf den Urlaubsanspruch verzichtet wird. In diesem Fall verfällt dann der gesetzliche Urlaubsanspruch.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Liegt ein gekündigtes Arbeitsverhältnis vor, so besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch im ersten Halbjahr und ein voller Anspruch ab dem zweiten Halbjahr. Im besten Falle wird der offene Urlaubsanspruch noch vor dem letzten Arbeitstag genommen. Sollte es nicht möglich sein, kann mit dem Arbeitgebenden eine Auszahlung der restlichen Urlaubstage vereinbart werden.

Kündigung bis einschließlich 30. Juni

Tritt eine Kündigung noch vor dem 1. Juli eines Jahres ein, ist eine Berechnung anteilig des Urlaubsanspruches vorzunehmen. So hat Herr Mustermann zum 30 April gekündigt. Er hat einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen für das gesamte Jahr. Das bedeutet sein Arbeitsverhältnis ist vom 01.01. bis zum 30.04. in dem Jahr, somit 4 volle Monate. Folgende Formel kann genutzt werden, um den Urlaubsanspruch zu berechnen: 4 Monate / 12 Monate x 20 gesetzliche Urlaubstage = 6,67 Urlaubstage

Damit stehen Herr Mustermann in diesem Jahr 6,67 Urlaubstage zur Verfügung. Urlaubstage werden nicht abgerundet.

Kündigung nach dem 30. Juni

Anders sieht der Fall aus, wenn Arbeitnehmende vom ersten Januar an im Arbeitsverhältnis standen und erst nach dem 30. Juni eine Kündigung vorliegt. Hier kann der volle Urlaubsanspruch genommen werden.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

Ob der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit anteilig zu reduzieren ist? Diese Frage hat seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich an Relevanz gewonnen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 12. 03. 2021 (6 Sa 824/20) entschieden, dass unter Umständen der Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit gekürzt werden kann.

Kurzarbeit Null

An arbeitsfreien Tagen kann auch kein Urlaubsanspruch entstehen. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und damit auch „automatisch“ die Höhe des Urlaubsanspruchs reduziert.

Beispiel: Wenn ein ganzer Monat Kurzarbeit angeordnet ist, verringert sich der Urlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres um 1/12. So reduziert sich bei Arbeitnehmenden, die beispielsweise 30 Urlaubstagen vertraglich festgesetzt haben, der Urlaubsanspruch um 2,5 Tage.

Kurzarbeit – teilweise Ausfall der Arbeitszeit

  • Kurzarbeit Null + normale Arbeitstage: Sind in einem Monat ganze arbeitsfreie Tage angeordnet, während an anderen Tagen des gleichen Monats normal Arbeit stattfindet, entfällt der Urlaub anteilig. Es können nur die Tage des Monats betrachtet werden, an denen nicht gearbeitet wird. Beispiel: 10 von 20 Arbeitstagen sind 100% Kurzarbeit. Bei einer 5-Tage-Woche und 24 Arbeitstagen Urlaubsanspruch, kürzt sich der Urlaub um 1 Tag.
  • Gekürzte tägliche Arbeitszeit: Wenn eine Arbeitszeitkürzung von 50% vorliegt, sind nur 4 Stunden zu arbeiten bei einem normalen 8-Stunden Tag. In diesem Fall erfolgt keine Urlaubskürzung. Ebenso findet keine Kürzung des Urlaubsentgeltes statt. Das Gesetz sieht vor, dass die Berechnung des Urlaubsentgeltes erfolgt, so als läge keine Kurzarbeit vor.

Urlaubsanspruch bei Elternzeit

Für jeden vollen Monat, den sich ein Arbeitnehmender in Elternzeit befindet, kann sich der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel reduzieren. Das wird im § 17 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG geregelt.

Betrifft die Elternzeit nur einen Teil eines Kalendermonats, findet für diesen Monat keine Reduzierung des Urlaubsanspruches statt. Das bedeutet, der Resturlaub verfällt nicht während der Elternzeit. Er kann auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen werden – unabhängig von den übrigen im Betrieb geltenden Regeln zum Verfall von Urlaubsanspruch.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Rückbuchung von Urlaubstagen als Resturlaub. Somit verlängert sich bei einer Krankheit der Urlaubsanspruch um die Erkrankungstage. Voraussetzt hierfür sind:

  • der „gelbe Schein“ vom Arzt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Krankmeldung beim Arbeitgeber

Erkranken Arbeitnehmende während des Urlaubs, können Abwesenheiten jedoch nicht eigenmächtig um die Krankheitstage verlängert werden. Nach Ablauf des Urlaubs bzw. der Arbeitsunfähigkeit müssen die wegen Krankheit zurück gebuchten Urlaubstage, gemeinsam mit dem Arbeitgeber neu festgelegt werden.

Urlaubsanspruch in der Probezeit

Viele Angestellte gehen davon aus, dass für die Probezeit eine Art Urlaubssperre gelte. Seinen Urlaub erst nach Ablauf der Probezeit nehmen dürfe. Das stimmt jedoch nicht!

Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit erwirbt der oder die Angestellte Anspruch auf ein Zwölftel des vollen Urlaubsanspruchs. Dieser anteilige Urlaubsanspruch kann während der Probezeit genommen werden. Nur die volle Anzahl an Urlaubstagen kann erst nach Ablauf der Probezeit in Anspruch genommen werden.

Urlaubsanspruch bei Renteneintritt

Für den Renteneintritt gelten ähnliche Regeln wie bei der Auflösung / Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist der Tag des Renteneintritts.

gesetzlicher Urlaubsanspruch ab 50?

Durch einzelne individuell geregelte Arbeits- und Tarifverträge entsteht oft der Missglaube, dass ab einem bestimmten Alter mehrere Urlaubstage genommen werden dürfen. Dafür gibt es aber keine gesetzliche Regelung. Das Bundesurlaubsgesetz setzt die Mindesurlaubstage für alle volljährigen Arbeitnehmenden nur nach den wöchentlichen Arbeitstagen fest - nicht nach dem Alter. Ein solcher Fall kann lediglich mit dem Arbeitgebenden verhandelt werden.

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