Kann ich mir meinen Resturlaub auszahlen lassen?
Der Urlaubsanspruch in einem Unternehmen ist häufig ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Jobwahl. Trotzdem passiert es nicht selten, dass Arbeitnehmer am Ende des Jahres noch Resturlaub haben, der mit dem Jahreswechsel verfällt. Kann dieser Resturlaub ausgezahlt werden? Und wie sieht das im Zusammenhang mit Kündigung oder Krankheit aus?

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Auszahlung von Resturlaub ist grundsätzlich durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.
- Die Berechnung der Urlaubsabgeltung erfolgt anhand der übrigen Arbeitstage in Kombination mit dem Wert eines Arbeitstages.
- Die Auszahlung von Urlaub muss versteuert werden.
- Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs.
- Bei längerer Krankheit verfällt der Anspruch auf Resturlaub erst 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres.
Kann man sich Resturlaub auszahlen lassen?
Grundsätzlich gilt: Urlaubstage dienen einer regelmäßigen Erholung der Belegschaft. Deswegen sieht der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz auch keine Auszahlung von Resturlaub vor.
Ausgenommen davon ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dadurch die Inanspruchnahme der restlichen Urlaubstage de facto nicht mehr möglich ist.
Außerdem ein Sonderfall für eine Auszahlung: Wenn der Urlaubsantrag von Seiten des Arbeitgebers nicht gestattet wurde. Zum Beispiel durch eine aktuelle Unterbesetzung im Unternehmen oder weil die antragstellende Person derzeit unverzichtbar für den Betrieb ist.
Urlaubsabgeltung berechnen
Mit einer Urlaubsabgeltung ist gemeint, dass verbleibende Urlaubstage auf finanzieller Ebene beglichen, also abgegolten werden. Die Urlaubsabgeltung für den Resturlaub zu berechnen ist schnell gemacht. Dafür ist es notwendig zu wissen:
- wie viele Urlaubstage insgesamt pro Jahr vorhanden und
- wie viele Tage noch offen sind.
Ein Urlaubstag entspricht dabei dem Wert eines Arbeitstages, sprich das Entgelt für einen Urlaubstag entspricht dem durchschnittlichen Verdienst eines Werktages. Als Referenz für die Berechnung werden die letzten 13 Wochen herangezogen. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor:
Berechnung der Urlaubsabgeltung
- Als Grundlage dient das Gehalt der vergangenen 13 Wochen.
- Dieses Gehalt teilen Sie durch die in dieser Zeit angefallenen Arbeitstage. Das sind bei einer 5-Tage Woche insgesamt 65 Tage.
- Das Tagesgehalt wird mit den offenen Tagen des Resturlaubs multipliziert. Et voilà!
Beispiel für die Berechnung: Unter der Annahme, dass Anna’s Gehalt der letzten dreizehn Wochen 13.000€ beträgt und von den insgesamt 27 Urlaubstagen noch 7 Urlaubstage offen sind, würde sie eine Urlaubsabgeltung von 1.400€ erhalten.
- Tagesgehalt: 13.000€ / 65 Arbeitstage = 200€
- Urlaubsabgeltung: 200€ x 7 Resturlaubstage = 1.400€
Urlaub auszahlen und Steuer
Die Auszahlung von Urlaub muss entsprechend in der Steuererklärung angegeben und somit auch versteuert werden. Das geschieht im Kontext der “sonstigen Bezüge” und unterliegt einem Steuersatz von 20%.
Urlaub auszahlen bei Kündigung oder Krankheit
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses besteht laut § 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz der Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs: “Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.” Dafür ist üblicherweise ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Auch bei längerer Krankheit bleibt der Urlaubsanspruch über das Jahresende und sogar den darauf folgenden 31. März hinaus bestehen. Erst 15 Monate nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres verfällt der Anspruch auf Resturlaub.
Interessanter Vergleich an der Stelle: Das entspricht also circa 65 Wochen, in denen trotz Krankheit der Urlaubsanspruch bestehen bleibt. Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitgeber allerdings bis zu 78 Wochen.
Beispiel Resturlaub bei Krankheit: Timo ist seit dem 1. August 2021 für 6 Monate krank, kommt also am 1. Februar 2022 wieder zurück an seinen Arbeitsplatz. Damit hat er weiterhin Anspruch auf den Resturlaub aus 2021 zusätzlich zu seinem anteiligen Urlaubsanspruch von 2022. Der Resturlaub aus 2021 verfällt erst dann, wenn er auch noch 15 Monate nach 2021 nicht in Anspruch genommen wurde.
Was bedeutet die Mitnahme von Resturlaub für Arbeitgeber?
Im Falle von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen innerhalb eines Jahres sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Anzahl dieser nicht genommenen Urlaubstage zu erfassen und in die Bilanz aufzunehmen. Denn die Kosten fallen zwar im Folgejahr an, gehören aber faktisch zur Buchhaltung des vergangenen Jahres. Diese Differenz gilt es festzuhalten.
Ausgehend von dem Urlaubsentgelt der jeweiligen Arbeitnehmenden und der Anzahl an Resturlaubstagen wird hier also eine Urlaubsrückstellung berechnet. Für bzw. gegen eine solche Rückstellung sprechen verschiedene Faktoren. Beispielsweise kann der Arbeitgeber in einem Jahr, in dem viel Gewinn erzielt wurde, diesen durch Rückstellungen senken. Dies hätte eine geringere Steuerlast zur Folge.
Alternativen zur Auszahlung von Resturlaub
Je nach vertraglicher Regelung kann Resturlaub in das Folgejahr übertragen werden. Allerdings erlischt der Anspruch auf die verbliebenen Urlaubstage nach den ersten drei Monaten des neuen Jahres, also spätestens nach dem 31. März.
Ob Resturlaub mit in das nächste Jahr genommen werden kann und wie viele Tage hier zugelassen sind, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Mögliche Gründe, die eine Übertragung der Urlaubstage in das Folgejahr begünstigen:
- Vertragliche Regelung: Im Vertrag des Arbeitsverhältnisses wurde festgelegt, dass der Resturlaub in das Folgejahr übertragen werden kann.
- Verpasster Hinweis: Der Arbeitgeber ist seiner Verpflichtung, den Arbeitnehmer auf den verbleibenden Urlaubsanspruch rechtzeitig hinzuweisen, nicht nachgekommen.
- Krankheitsfälle: Aufgrund einer langwierigen Erkrankung war der Arbeitnehmer nicht dazu in der Lage, den Urlaubsanspruch vollständig wahrzunehmen.
- Vom Arbeitgeber ausgehende Verbindlichkeiten: Eine durch den Arbeitgeber verordnete Urlaubssperre.
FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Nein. Grundsätzlich gilt, dass Urlaubstage wahrgenommen werden sollen. Ausnahmefälle, in denen eine Auszahlung möglich ist sind die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Ablehnung von Urlaubsanträgen durch den Arbeitgeber.
Ein Urlaubstag entspricht dem Geldwert eines Arbeitstages unter Berücksichtigung der letzten 13 Wochen. Liegt das Einkommen der letzten 13 Wochen (65 Arbeitstage) also bei 13.000€, entspricht das einem Tagesgehalt von 13.000€ / 65 Arbeitstage = 200€. So entsprechen 10 Urlaubstage also 2.000€.
Eine Übertragung des Resturlaubs über dieses Datum hinaus ist im Normalfall nicht möglich. Eine Ausnahme ist eine gegenseitige Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in der die Resturlaubstage im gesamten Kalenderjahr genommen werden können.
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