Urlaubsplanung – Rechte, Pflichten & Apps

Urlaubsplanung ist heute mehr als bloße Terminverwaltung. Zwischen Bundesurlaubsgesetz, Betriebsrat, DSGVO und dem Wunsch nach echter Work-Life-Balance wird sie zur strategischen Aufgabe für HR-Verantwortliche. Wie das gelingt? Wir geben praxisnahe Einblicke, rechtliche Klarheit und digitale Impulse für Mitarbeitende und Unternehmen.


Urlaubsplanung: Regelungen, Pflichten und Resturlaub

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Urlaubsplanung umfasst die Organisation und Verwaltung der Urlaubstage.
  • Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die Mindestansprüche auf Erholungsurlaub.
  • Arbeitgeber sind laut § 7 Abs. 1 BurLG verpflichtet, die Urlaubswünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
  • Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter schriftlich darauf hinweisen, ihre Urlaubstage vor Ende Jahr noch zu nehmen.
  • Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung im Unternehmen.

Was versteht man unter Urlaubsplanung?

Die Urlaubsplanung umfasst die strukturierte Organisation von Urlaubstagen innerhalb eines Unternehmens. Sie stellt sicher, dass der Betrieb aufrechterhalten wird, während Mitarbeitende ihren Urlaubsanspruch wahrnehmen können.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die Mindestansprüche auf Erholungsurlaub. Danach hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Urlaubsanspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer 6-Tage Woche und 20 Werktage pro Jahr bei einer 5-Tage Woche.

Wichtige Punkte zum gesetzlichen Urlaubsanspruch:

  • Der volle Urlaubsanspruch gilt nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
  • Mindestens einmal im Jahr besteht das Recht auf zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub.
  • Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Urlaubsplanung, aber eine frühzeitige Planung ist ratsam.
  • Urlaub sollte im laufenden Jahr genommen werden. Falls der Arbeitgeber es erlaubt, kann Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März genutzt werden.

Urlaubsplanung für Mitarbeitende & Teams

Die Abstimmung im Team ist entscheidend für eine faire und reibungslose Urlaubsplanung und um potenzielle Konflikte möglichst zu vermeiden. Besonders in Abteilungen mit wenigen Mitarbeitenden oder in der Produktion ist die Kapazitätsplanung oft herausfordernd.

Folgende Punkte unterstützen eine erfolgreiche Urlaubsplanung:

  • Teamkalender
  • Vertretungsregelungen
  • Übersichten über genommene und verbleibende Urlaubstage
  • Interne Betriebsvereinbarungen

Tipp: Brückentage nutzen. Wer seine Urlaubstage effizient einsetzt und früh genug anmeldet, hat die Chance auf lange Wochenenden und größere Auszeiten!

Pflicht zur rechtzeitigen Erinnerung

Die aktuelle Rechtsprechung zur Urlaubsplanung betont zudem, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Mitarbeitende rechtzeitig auf offenen Resturlaub hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, kann der Anspruch bestehen bleiben. Für Unternehmen bedeutet das: Eine vorausschauende, dokumentierte und transparente Urlaubsplanung ist nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern auch rechtlich notwendig.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung?

Die Urlaubsplanung im Unternehmen unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Laut § 7 Abs. 1 BurLG müssen Arbeitgeber bei der Urlaubsvergabe die Wünsche der Mitarbeitenden berücksichtigen – es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte sprechen dagegen. Diese rechtlichen Grundlagen der Urlaubsplanung bilden die Basis jeder fairen und rechtskonformen Regelung. Eine strukturierte Urlaubsplanung trägt so aktiv zur Mitarbeiterzufriedenheit, zur Mitarbeiterbindung und letztlich zum Employer Branding bei.

Bei Ablehnung von einem Urlaubsantrag muss ein begründeter Hinweis erfolgen, beispielsweise mit Blick auf dringende betriebliche Erfordernisse oder andere Mitarbeiter, welche ihren Urlaub bereits eingetragen und eventuell Vorrang haben.

Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Vorgaben zur Urlaubsplanung machen, etwa durch Fristen zur Antragstellung oder die Festlegung von Betriebsferien. Zum Beispiel kann das im Zusammenhang mit einem Betriebsurlaub geschehen. In der Umsetzung machen Unternehmen davon häufig Gebrauch zwischen den Weihnachtstagen und Neujahr. Auch das Arbeitsrecht zur Urlaubsplanung durch den Arbeitgeber erlaubt in Ausnahmefällen die einseitige Festlegung von Urlaub – etwa bei saisonalen Engpässen oder geplanter Betriebsschließung. Dabei gilt: Laut § 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitspracherecht des Betriebrats bei der Urlaubsplanung.

Bei Langzeitausfällen oder Elternzeit sind Urlaubsrückstellungen einzuplanen.

HRlab erleichtert die Urlaubsplanung per App

Urlaubsplanung bequem verwalten: Urlaube, Überstundenausgleich oder Homeoffice lassen sich in HRlab intuitiv beantragen und freigeben. Außerdem zeigt die Kalenderansicht sofort auf, ob bei Freigabe eines Antrags noch ausreichend Ressourcen in der jeweiligen Abteilung verbleiben.

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Tools und Apps für Urlaubsplanung

Damit die Urlaubsplanung im Unternehmen so effizient und fehlerfrei wie möglich vonstatten geht, macht es Sinn eine gute Infrastruktur bereitzustellen. Eine App für die Urlaubsplanung mit integrierten Self-Service-Portalen (ESS), erleichtern die Urlaubsplanung erheblich. Sie bieten unter anderem:

  • Online-Anträge und Genehmigungs-Workflows
  • Kalenderintegration via API-Schnittstellen (z. B. Outlook, Google)
  • Automatische Feiertagsberechnung
  • Mobile Nutzung für Mitarbeitende im Außendienst

Grundsätzlich profitieren HR Abteilungen über kurz oder lang davon, ein Tool einzuführen, was Ihnen zum Beispiel viel mehr Übersichtlichkeit liefert, indem alle Urlaubsanträge und -genehmigungen zentral einsehbar sind.

Vor der Einführung von HRlab mussten Mitarbeitende für die Urlaubsplanung Papierkarten ausfüllen und von den Vorgesetzten unterschreiben lassen, bevor sie an die Personalabteilung zurückgeleitet wurden. An der Stelle wurden die Daten per Hand in Excel übertragen, wo anhand hinterlegter Formeln die beanspruchten und noch verfügbaren Urlaubstage berechnet wurden.
Jana Eisert, Senior Manager HR & Compliance bei der HOLM GmbH

Automatisierung nehmen administrativen Aufgaben den Wind aus den Segeln, allein schon durch Erinnerungen und Benachrichtigungen. Und in der Regel stellen Anbieter sicher, dass personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und geschützt werden. Dies betrifft insbesondere sensible Informationen wie Urlaubsanträge, Vertretungsregelungen oder Anwesenheitsübersichten.

Alternativ, und auch in 2024 immer noch oft in der Anwendung, sind die typischen Excel-Listen. Hier fallen natürlich keine zusätzlichen Kosten an und alle Mitarbeiter haben Zugriff von überall aus.

Allerdings steht das Thema der Datensicherheit dabei oft auf der Kippe und Übertragungsfehler lassen sich durch einen hohen Anteil manueller Arbeit nicht vermeiden.

Urlaubsplanung für Mitarbeiter

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie Ihre Urlaubstage planen, umso einfacher werden Ihre Tage bewilligt. Denn damit beugen Sie dem Risiko vor, dass Sie gleichzeitig mit Kollegen Urlaubstage nehmen wollen, oder Ihre Kollegen Ihnen sogar zuvorkommen.

Sollte es zu Engpässen kommen, lohnt es sich immer ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und gegebenenfalls auch den betroffenen Kollegen zu führen.

Und ein kleiner Pro-Tipp: Verschaffen Sie sich am besten schon zu Beginn des Jahres einen Überblick über anstehende Feiertage und legen Ihren Urlaub schon einmal provisorisch auf Brückentage. So holen Sie das meiste aus Ihren Urlaubstagen raus!

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Grundsätzlich nicht. Es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, sprechen dagegen.

Beides ist möglich. Der Urlaub kann am Stück genommen werden, um eine längere Erholungsphase zu ermöglichen, oder in einzelnen Tagen, um flexibel auf persönliche Bedürfnisse einzugehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass tarifvertragliche Regelungen oder individuelle Arbeitsverträge von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen können. Daher ist es ratsam, im Einzelfall die konkreten Bedingungen zu prüfen.

Ja, die Urlaubsplanung ist in Deutschland gesetzlich geregelt, vor allem durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es legt unter anderem den Mindesturlaubsanspruch, die Berücksichtigung von Urlaubswünschen sowie Fristen und Übertragungsmöglichkeiten fest. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Planung sowohl betrieblichen Belangen als auch den Interessen der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Zudem gelten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG) und Vorgaben aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die DSGVO spielen bei digitalen Urlaubsprozessen eine wichtige Rolle.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

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