Arbeitszeitkonto: Umsetzung

Ein korrekt geführtes Arbeitszeitkonto schützt Beschäftigte, sorgt für Transparenz und Flexibilität – doch in der Praxis häufen sich Fehler, Manipulationen und Unklarheiten. Wo Flexibilität gewünscht ist, entstehen häufig Unsicherheiten über Zulässigkeit, Handhabung und Kontrolle. Umso wichtiger ist ein klarer Rahmen, der beiden Seiten gerecht wird.


Arbeitszeitkonto  Umsetzung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arbeitszeitkonto muss transparent, korrekt und nachvollziehbar geführt werden.
  • Weder bei Krankheit noch an Feiertagen oder im Urlaub dürfen Minusstunden entstehen.
  • Plusstunden dürfen nicht beliebig gekürzt oder gestrichen werden. Hier braucht es klare vertragliche oder betriebliche Regelungen zur Abgeltung.
  • Beschäftigte haben jederzeit ein Recht auf Einsicht in ihr Arbeitszeitkonto.

Arbeitszeitkonto umsetzen - aber richtig

Ein Arbeitszeitkonto soll Flexibilität schaffen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Doch in der Praxis läuft es oft anders. Eigentlich dient es dazu, Arbeitszeiten zu erfassen, die von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit abweichen – sowohl im Plus als auch im Minus. Leider passiert es jedoch immer wieder, dass manipuliert wird oder Stunden falsch abgerechnet werden. Deshalb ist zunächst wichtig zu verstehen, wie ein Arbeitszeitkonto funktioniert und wie es korrekt geführt wird.

Gerade in der Zeitarbeit kommt es häufiger zu Problemen. Immer wieder berichten Beschäftigte, dass die Lohnabrechnung falsch ist, etwa weil Stunden fehlen oder falsch bewertet wurden. Auch eine rückwirkende Korrektur eines Arbeitszeitkontos ist nicht unüblich – leider oft zum Nachteil der Arbeitnehmer. Deshalb sollten Beschäftigte regelmäßig Einsicht verlangen.

Das ist ihr gutes Recht. Also, wer darf das Arbeitszeitkonto einsehen? Ganz klar: Der Arbeitnehmer selbst. Eine saubere Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto – möglichst schriftlich – ist unerlässlich. Ohne klare Regeln fehlt die Transparenz, die nötig ist, um Manipulation zu verhindern.

Wie muss ein Arbeitszeitkonto aussehen ?

Das Gesetz macht keine starren Vorgaben zur Form. Aber es sollte nachvollziehbar dokumentieren, wie viele Stunden gearbeitet wurden, welche davon Überstunden sind, welche Pausen abgezogen wurden, und welcher Saldo am Monatsende übrig bleibt.

Stundenzettel & Zeiterfassung

Ob mit Stundenzettel, digitaler App oder Terminal: Die Zeiterfassung bildet die Grundlage für ein korrekt geführtes Arbeitszeitkonto. Sie zeigt, wann gearbeitet wurde, wie lange, und ob Pausen eingehalten wurden. Wer sich fragt, wie viele Buchungen pro Stunde nötig sind – meistens reichen zwei: Kommen und Gehen. Aber Achtung: Bei Pausen, Unterbrechungen oder Rufbereitschaft kann es komplizierter werden.

Der Stundenzettel ist dabei mehr als ein Formalismus. Er schützt beide Seiten – und er ist oft das erste Dokument, das man heranziehen sollte, wenn das Arbeitszeitkonto fehlerhaft erscheint. Immer mehr Betriebe nutzen digitale Systeme, doch die Pflicht zur Nachvollziehbarkeit bleibt.

Fehlen Einträge oder werden Zeiten nachträglich geändert, sollte man das schriftlich festhalten lassen.

Plus- und Minusstunden, Überstunden & Monats-Sollzeit im Zeitkonto

Wie viele Stunden sind im Monat bei einer 40-Stunden-Woche eigentlich vorgesehen? Die Antwort ist abhängig vom Kalender – in Monaten mit Feiertagen oder Urlaubstagen liegt die Sollzeit entsprechend niedriger. Daraus ergibt sich: Wer mehr arbeitet, sammelt Überstunden oder Zeitguthaben. Wer weniger arbeitet, rutscht ins Minus.

Die Herausforderung dabei ist: Nicht jede Mehrarbeit ist automatisch bezahlt. In vielen Fällen werden Überstunden „mit dem Gehalt abgegolten“ – das sollte aber klar im Arbeitsvertrag stehen.

Wichtig ist: Der Arbeitgeber darf diese Stunden nicht beliebig verbuchen, kürzen oder streichen. Jede Buchung muss transparent und begründet sein.

Die Nulllinie im Arbeitszeitkonto

Die sogenannte Nulllinie markiert den Punkt, an dem ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen ist – also weder Plus- noch Minusstunden enthält. Sie ist ein zentraler Referenzwert, denn an ihr misst sich, ob Arbeitszeitguthaben abgebaut oder aufgebaut wird.

In vielen Betrieben ist vertraglich geregelt, bis zu welcher Obergrenze Plusstunden erlaubt sind und wann ein Abbau erfolgt. Auch Minusstunden dürfen nicht ins Bodenlose wachsen – das würde das Risiko einseitig auf die Beschäftigten abwälzen.

Zeitguthaben und Saldo im Arbeitszeitkonto

Der Begriff Saldo beschreibt den Endstand eines Arbeitszeitkontos zu einem bestimmten Stichtag. Er ergibt sich aus allen Plus- und Minusstunden, die im Laufe des Zeitraums angefallen sind. Wer dauerhaft viele Plusstunden hat, sollte über eine Abgeltung nachdenken – also Auszahlung oder Freizeitausgleich. Dabei gilt: Ohne vertragliche Regelung ist ein automatischer Verfall solcher Stunden rechtlich problematisch.

Auch Rückstellungen für Arbeitszeitguthaben spielen eine Rolle – besonders in größeren Unternehmen. In der Bilanz müssen diese Guthaben als finanzielle Verpflichtung auftauchen.

Krankmeldung & Urlaub im Arbeitszeitkonto

Ein häufiger Irrglaube: Bei Krankheit fallen Minusstunden an. Das ist falsch. Wer krankgeschrieben ist und eine gültige AU vorlegt, darf nicht mit Minusstunden belastet werden. Das gilt auch dann, wenn kurzfristig Schichten ausfallen.

Ebenso unzulässig ist es, bei Krankheit automatisch Zeitguthaben abzubauen. Krank ist krank – und das Arbeitszeitkonto bleibt in dieser Zeit im Regelfall unverändert.

Schwierig wird es, wenn jemand nicht die volle Woche krankgeschrieben ist oder mündliche Absprachen zur Arbeitszeit im Raum stehen. Dann hilft oft nur: Sorgfältige Dokumentation und Rücksprache mit dem Betriebsrat.

Wer Urlaub nimmt, erhält für diese Tage in der Regel seine Sollarbeitszeit gutgeschrieben – als hätte man gearbeitet. Urlaub darf nicht zur Deckung von Minusstunden verwendet werden, es sei denn, es gibt eine eindeutige Vereinbarung darüber. Auch darf der Arbeitgeber nicht einfach Stunden abziehen, wenn jemand Urlaub nach Krankheit oder aus besonderen Gründen nimmt.

Problematisch ist es auch, wenn Arbeitgeber versuchen, Gleitzeitguthaben mit Urlaub zu verrechnen. Solche Regelungen müssen transparent und schriftlich fixiert sein, sonst sind sie nicht zulässig.

Feiertage im Arbeitszeitkonto

Feiertage zählen grundsätzlich als bezahlte Arbeitszeit – vorausgesetzt, sie fallen auf einen regulären Arbeitstag. Wer beispielsweise Montag bis Freitag arbeitet, muss für einen Feiertag am Donnerstag keinen Zeitausgleich leisten. Kritisch wird es bei Schichtarbeit oder unregelmäßiger Arbeitszeit: Hier kommt es auf die individuelle Planung und den Arbeitsvertrag an.

Ein korrekt geführtes System berücksichtigt Feiertage automatisch in der Sollzeit des Monats.

Betriebsrat und Arbeitszeitkonto

Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Änderung von Arbeitszeitkonten ein Mitbestimmungsrecht. Er kann sich auch einschalten, wenn Beschäftigte den Verdacht haben, dass ihr Konto manipuliert wurde. Zudem kann er auf eine transparente Zeiterfassung und faire Regelungen drängen – besonders in Fragen wie Rufbereitschaft, Pausenregelung oder Höchstgrenzen der Arbeitszeit.

Beschäftigte selbst haben ein Recht auf Einsicht in ihr Arbeitszeitkonto. Das gilt unabhängig davon, ob die Zeiterfassung digital oder analog erfolgt. Und wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, sollte man den Betriebsrat oder eine externe Beratung hinzuziehen.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

Newsletter

Von HR-Expertenwissen profitieren

Der HRlab Newsletter ist der perfekte Ort um sich über relevante Themen der HR-Welt zu informieren. Unser HR-Wissen gebündelt für Sie abrufbar.

HRlab Logo

Die flexible All-in-One HR Software für den modernen Mittelstand

Stephan Frank Überwachter Datenschutz 2025
Addison OneClick Schnittstellenpartner - Wolters Kluwer
OMR Top Rated HR Software Q3 2023
OMR Top Rated HR Software Q2 2024
OMR Top Rated HR Software Q1 2025

© 2025, HRlabImpressumDatenschutz
Play Store HRlabApp Store HRlab