Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitnehmende haben gegenüber ihrem Arbeitgebendem ein Anrecht auf eine sogenannte Lohnsteuerbescheinigung. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das Auskunft über die tatsächlich abgeführte Lohnsteuer gibt. Mehr zur Definition, Inhalt, Aufbewahrungsfristen und was passiert, wenn sie verloren geht?


lohnsteuerbescheinigung

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, einmal im Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung für jeden Mitarbeitenden zu erstellen und verfügbar zu machen.
  • Eine Lohnseteuerbescheinigung enthält Informationen zu: Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, Steuerklasse, Angaben zur Kirchensteuer und Kinderfreibeträge.
  • Arbeitgebende müssen die Lohnsteuerbescheinigung mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.
  • Wenn Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung verloren haben, können Sie natürlich Ihre Personalabteilung um eine Neuausstellung bitten. Wenn dies nicht möglich ist, wenden Sie sich an das Finanzamt.

Definition: Lohnsteuerbescheinigung

Beschäftigt ein Arbeitgebender sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmende, hat er dem Finanzamt einmal jährlich eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Gleichzeitig ist er verpflichtet, seinen Mitarbeitenden einen Ausdruck der Bescheinigung zukommen zu lassen. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis darüber, dass der Arbeitgebende seinen steuerlichen Pflichten korrekt nachkommt.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommenssteuer?

Wie gerade eben erwähnt, wird die Lohnsteuer vom Arbeitgebenden an das Finanzamt abgeführt. Jedoch ist sie vom Arbeitnehmenden zu entrichten und die Höhe wird durch die jeweilige Steuerklasse bestimmt. Somit betrifft sie alle, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind. Die Einkommenssteuer hingegen, betrifft somit alle, die nicht Angestellt sind. Diese müssen auf ihre Einnahmen die Einkommenssteuer zahlen. Die jeweilige Höhe bestimmt der Steuertarif.

Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Bis zum Jahr 2013 erfolgte die Mitteilung der Lohnsteuerabzüge über spezielle Papierkarten. Dieses Verfahren ist mittlerweile komplett digitalisiert. Die Informationen sind bei den Finanzbehörden in einer zentralen Datenbank gespeichert.

Erfasst sind hauptsächlich die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Diese sind auch unter dem Begriff ELStAM bekannt. Hierzu gehören beispielsweise:

  • das Geburtsdatum
  • die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Steuerklasse
  • Angaben zur Kirchensteuer
  • Kinderfreibeträge

Besitzt ein Angestellter noch keine Steuer-ID, lassen sich die Daten mithilfe der elektronischen Transfer-Identifikationsnummer zuordnen. Mit dieser auch eTIN genannten Nummer weiß das Finanzamt, um welchen Mitarbeitenden es sich handelt.

Die Bescheinigung ist beispielsweise hilfreich für die Steuererklärung. Bei Beamten tauchen außerdem die Versorgungsbezüge in dem Dokument auf. Diese erhalten Beamte im Ruhestand statt der gesetzlichen Rente. In Höhe des Versorgungsfreibetrages sind die Bezüge steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was ist die Identifikationsnummer?

Bei der steuerlichen Identifikationsnummer (abgekürzt IdNr. oder Steuer-IdNr.) handelt es sich um eine elfstellige bundeseinheitliche Identifikationsnummer, die jede in Deutschland gemeldete Person für Steuerzwecke erhält.

Was ist die Identifikationsnummer / TIN?

Erhalten der Bescheinigung

Arbeitgebende haben die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. Die Arbeitnehmenden erhalten ihren Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung daher in der Regel zusammen mit ihrer Lohnabrechnung für den Monat Februar. Spätestens aber im April.

Endet ein Arbeitsverhältnis mitten im Jahr, erhalten Arbeitnehmende den Ausdruck kurz nach Vertragsende. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld haben gegenüber dem Arbeitsamt einen Anspruch auf eine Lohnsteuerbescheinigung.

Aufbewahrungsfristen

Arbeitgebende sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Für Arbeitnehmende gibt es keine bestimmte Frist.

Die Bescheinigung dient jedoch vielen verschiedenen Zwecken. Im Alter hilft sie etwa bei der korrekten Berechnung der Rente. Bei einem Antrag auf Elterngeld oder BAföG für ein Kind ist sie ebenfalls erforderlich. Daher bietet es sich an, die Lohnsteuerbescheinigungen bis zum Renteneintritt aufzuheben.

Grundlegende Informationen zur Steuereklärung

Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Bis wann muss dies geschehen? Was muss beachtet werden? Rund um dieses Thema fallen viele Fragen an. Wir helfen ihnen!

Steuererklärung grundlegende Informationen

Lohnsteuerbescheinigung verloren? Das können Sie tun.

Wenn Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung verloren haben, müssen Sie zunächst Ihre Personalabteilung kontaktieren und um eine Kopie der Bescheinigung bitten. Die Personalabteilung sollte in der Lage sein, Ihnen eine Kopie auszuhändigen oder diese direkt an das Finanzamt zu senden. Wenn Sie die Personalabteilung nicht kontaktieren können oder die Bescheinigung nicht mehr verfügbar ist, können Sie eine Ersatzbescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Zur Beantragung einer Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerbescheinigung benötigen Sie ein Formular mit dem Namen „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“. Dies ist als PDF aus dem Internet herunterzuladen.

In Ihrem Schreiben müssen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Steueridentifikationsnummer, sowie den Zeitraum, für den Sie die Lohnsteuerbescheinigung benötigen und weitere Informationen angeben. Es ist wichtig, schnell zu handeln, da die Lohnsteuerbescheinigung für die Einreichung Ihrer Steuererklärung benötigt wird.

Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung

Anders sieht es bei einer fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung aus. Der Arbeitgebende ist nicht berechtigt, Fehler selbst zu beheben. Wendet sich ein Arbeitnehmender wegen eines Fehlers in der Bescheinigung an ihn, nimmt der Arbeitgebende Kontakt mit dem Finanzamt auf. Dieses nimmt die erforderlichen Korrekturen vor. Da die Bescheinigung nicht rechtlich bindend ist, ist eine korrigierte Version jedoch nicht zwingend erforderlich.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Die Lohnsteuer betrifft alle, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind. Die Einkommenssteuer hingegen, betrifft auch die, die nicht Angestellt sind. Diese müssen auf ihre Einnahmen die Einkommenssteuer zahlen. Die jeweilige Höhe bestimmt der Steuertarif.

Eine Lohnseteuerbescheinigung enthält Informationen zu: Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, Steuerklasse, Angaben zur Kirchensteuer und Kinderfreibeträge.

Üblicherweise bekommt man die Lohnsteuerbescheinigung am Ende eines Jahres, oder mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar. Spätestens aber im April. Sollte mitten im Jahr ein Jobwechsel stattfinden, bekommt man die Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit der letzten Gehaltsabrechnung.

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