Dienstreisen: Definition, Pauschalen und Dauer

Dienstreisen sind Reisen, die im Rahmen von beruflichen Tätigkeiten unternommen werden, um geschäftliche Aufgaben oder Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Reisen können innerhalb des Landes oder international stattfinden und umfassen eine Vielzahl von Aktivitäten wie Meetings, Konferenzen, Kundenbesuche und Fortbildungen.


Dienstreise

Das Wichtigste in Kürze

  • Dienstreisen sind alle Fahrten, beziehungsweise Reisen, die außerhalb der Arbeitsstelle liegen.
  • Trägt der Arbeitgebende nicht die Kosten, die während einer Dienstreise anfallen, können Arbeitnehmende sich die Kosten als Werbungskosten über die Einkommenssteuer zurückholen.
  • Dienstreisen dauern üblicherweise nicht länger als drei Monate. Ab dann handelt es sich um eine Entsendung.
  • Fahrtzeiten zählen grundsätzlich zur Arbeitszeit.

Dienstreise - eine Definition

Ganz allgemein beschreibt eine Dienstreise alle Fahrten, beziehungsweise Reisen, die außerhalb der Arbeitsstelle liegen. Üblicherweise handelt es sich um eine Dienstreise, sobald es sich um mehr als einen Zeitraum von acht Stunden dreht. Eine Dienstreise erfordert sorgfältige Planung und Organisation, einschließlich der Buchung von Transport und Unterkunft sowie der Abrechnung der Reisekosten gemäß den Unternehmensrichtlinien.

Was gilt als Dienstreise? Eine Dienstreise kann viele Gründe haben. Zu den häufigsten zählen:

  • Messen
  • Kundentermine
  • Andere Firmenstandorte besuchen
  • Meetings
  • Schulungen und Fortbildungen
  • Verhandlungsgespräche
  • Netzwerktreffen
  • Marktforschung

Wichtig zu wissen: Dienstreisen und Geschäftsreisen meinen zwar grob dasselbe, aber ein Dienstgang unterscheidet sich von der Dienstreise. Ein Dienstgang ist eine kurze, meist innerörtliche oder betriebsnahe berufliche Erledigung, die während der regulären Arbeitszeit stattfindet. Entsprechend sind die Reisekosten ebenfalls viel geringer. Eine Dienstreise hingegen ist eine beruflich bedingte Reise, die über die übliche Arbeitsstätte hinausgeht und oft eine längere Dauer umfasst.

Die Vergütung bei Dienstreisen

Sämtliche Kosten, die auf Dienstreisen entstehen, trägt üblicherweise der Arbeitgeber. Verpflichtet ist er dazu allerdings nicht. In diesem Fall können Arbeitnehmende die anfallenden Kosten über die Einkommenssteuer absetzen.

Vergütung bei Dienstreise im In- und Ausland

Begibt sich ein Arbeitnehmender am selben Tag vom In- ins Ausland und wieder zurück, hat er Anspruch auf den Pauschbetrag des ausländischen Ziellandes. Der Arbeitgeber muss ihm die Summe lohnsteuerfrei erstatten.

Als finanzielle Grundlage dient dabei der Pauschbetrag des Landes, welches der Arbeitnehmende vor 24:00 Uhr erreicht hat. Hält er sich zum Beispiel zu diesem Zeitpunkt in Brüssel auf, so gelten die belgischen Bestimmungen.

Und so lassen sich Dienstreisen abrechnen:

Reisekosten

Dazu zählen Ausgaben für Transportmittel wie Flug- oder Bahntickets. Hierbei ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, um die entstandenen Kosten nachweisen zu können.

Übernachtungskosten

Kosten für Hotels oder andere Unterkünfte werden ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen oder können steuerlich geltend gemacht werden. Die Wahl der Unterkunft sollte den Unternehmensrichtlinien entsprechen, die oft bestimmte Preiskategorien vorgeben.

Fahrtkosten

Wenn der Arbeitnehmende mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, kann er die gefahrenen Kilometer abrechnen. Die Kilometerpauschale beträgt 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer. Dies gilt sowohl für Pkw als auch für andere motorisierte Fahrzeuge.

Verpflegungspauschale

Seit 2024 beträgt die Verpflegungspauschale 14 Euro pro Tag und variiert je nach Zielort und Reisedauer. Bei längeren Reisen oder Aufenthalten im Ausland können höhere Pauschalen anfallen.

Reisenebenkosten

Hierunter fallen alle Kosten, die nicht direkt den Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten zugeordnet werden können. Dazu gehören unter anderem Beförderungskosten am Zielort (z.B. Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel), Reisegepäckversicherung, Kosten für Ferngespräche und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber, Mautgebühren und Parkplatzkosten. Auch kleine Ausgaben wie Trinkgelder oder Gebühren für WLAN-Nutzung in Hotels können unter Reisenebenkosten fallen.

Dienstreisen Arbeitszeit: Aktiv vs. passiv

Bei der Dienstreise wird generell unterschieden zwischen aktiver und passiver Arbeitszeit.

Aktive Arbeitszeit Wie der Name schon verrät, vollbringt der Reisende bei der aktiven Reisezeit unterwegs eine aktive Arbeitsleistung – zum Beispiel eine Tätigkeiten am Laptop.

Passive Arbeitszeit Bei der passiven Reisezeit ist es genau umgekehrt. Der Reisende vollbringt unterwegs keine Arbeitsleistung. Dies ist vor allem bei der Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Beifahrer im PKW der Fall.

Wer hat Anspruch auf die Tagespauschale?

Die Tagespauschale wird auch Verpflegungspauschale genannt und ist eine steuerfreie Pauschale, die jedem Arbeitnehmenden zusteht, der aus beruflichen Gründen für eine bestimmte Zeit von seinem Wohnort und der regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt ist. Sie dient dazu, die Mehrkosten für Verpflegung während einer Dienstreise zu decken.

Jeder, der aus beruflichen Gründen mindestens acht Stunden von seinem Wohnort und der regulären Arbeitsstätte entfernt bleibt, hat Anspruch auf die Tagespauschale.

Die Höhe der Tagespauschale hängt von der Dauer der Abwesenheit und dem Reiseziel ab:

  • Abwesenheit zwischen 8 und 14 Stunden: Kleine Pauschale von 14€.

  • Abwesenheit von mehr als 24 Stunden: Große Pauschale von 28€.

Für Reisen ins Ausland gelten oft höhere Pauschalen, die je nach Land unterschiedlich sind und die höheren Lebenshaltungskosten berücksichtigen.

Sowohl beim An- als auch beim Abreisetag ist die kleine Pauschale angesetzt. Der Reisende erhält sie netto und hat sie zur freien Verfügung. Erstattet ihm nicht direkt der Arbeitgeber die Ausgaben während der Dienstreise, kann er sie bei der nächsten Steuererklärung ansetzen.

Wie lange kann eine Dienstreise dauern?

Eine Mindest- oder Höchstdauer ist für Dienstreisen zwar so nicht im Gesetz geregelt, aber gerade aus steuerlicher Sicht sollte Dienstreisen nicht länger als drei Monate lang dauern. Denn darüber hinaus handelt es sich nicht mehr um eine Dienstreise, sondern ein Entsendung, die eben auch verlangt zusätzliche Zulagen zu versteuern.

Während einer Dienstreise sollte sich die Arbeitszeit auf reguläre acht Stunden beschränken. In Ausnahmefällen sind auch bis zu zehn Stunden möglich – jedoch nur mit genügend Ruhe- und Erholungsphasen. Die Faustregel: Nach Feierabend muss der Reisende mindestens elf Stunden Zeit zur Regeneration zur Verfügung haben.

Zum Thema der Häufigkeit von Dienstreisen gilt: Prinzipiell gibt es keine Beschränkungen. Solange das Arbeitsgesetz, interne Betriebsregelungen und vertragliche Vereinbarungen eingehalten werden, sind beliebig viele Dienstreisen möglich.

Wie weit im Voraus müssen Dienstreisen angekündigt werden?

Eine allgemeine Regelung zur „Vorwarnzeit“ gibt es bei Geschäftsreisen nicht. Es gilt, was im Arbeitsvertrag steht. In Notfällen sind daher auch kurzfristige Einsätze denkbar. Der Regelfall sollten diese aber nicht sein. Damit sich der Mitarbeitende rechtzeitig auf die Reise vorbereiten kann, empfehlen sich mehrere Tage oder bestenfalls Wochen Vorlauf.

Gilt die Reisezeit als Arbeitszeit?

Setzt der Arbeitgeber die Anreise mit dem Auto voraus, so zählt die Fahrzeit zur Arbeitszeit dazu – zumindest für den lenkenden Fahrer. Der Grund: Da er sich die ganze Zeit über auf den Verkehr konzentrieren muss, hat er unterwegs keine Möglichkeit zur Erholung.

Findet die Zugfahrt während der regulären Betriebszeit statt, kann sie als Arbeitszeit gewertet werden – selbst dann, wenn der Arbeitnehmende keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Allerdings gibt es Ausnahmen: Hat der Arbeitnehmende beim Fortbewegungsmittel die freie Wahl und entscheidet sich für die Bahn, wird die Fahrt nicht automatisch als Arbeitszeit anerkannt.

Theoretisch fällt sie dann unter die Kategorie Ruhezeit. Schließlich hatte der Arbeitnehmende unterwegs die Möglichkeit, sich zu erholen. Dies ist übrigens genauso der Fall, wenn der Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel für die Geschäftsreise anordnet, der Arbeitnehmende aber freiwillig mit dem Auto anreist.

Geschäftsreisen abwickeln leicht gemacht

Mit der richtigen Software lassen sich Geschäftsreisen und Reisekosten direkt durch Mitarbeitende erfassen und dann einfach nach Bedarf durch Vorgesetzte, Personalabteilung oder Buchhaltung kontrolliert und letztendlich freigegeben werden.

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Was muss bezüglich des Datenschutzes bei Dienstreisen beachtet werden?

Bei Dienstreisen gibt es einige Aspekte des Datenschutzes, auf die Sie achten sollten. Grundsätzlich gelten dieselben Vorschriften, wie bei anderen Themen wie z. B. Resturlaub etc., da in diesen Prozessen stets die Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet.

Diese lauten wie folgt:

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Diese EU-Verordnung regelt den Schutz personenbezogener Daten und muss auch bei Dienstreisen beachtet werden. Dazu gehören z. B. die Einhaltung von Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten und das Recht auf Vergessenwerden.
  • Datensicherheit: Personenbezogene Daten müssen auch während der Dienstreise sicher übertragen und gespeichert werden, z. B. durch die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien.
  • Zustimmung: Es sollte sichergestellt werden, dass die betroffene Person ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten gegeben hat.
  • Information: Betroffene Person sollten über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, z. B. durch die Erstellung einer Datenschutzerklärung. Das Erfüllen aller geltenden, datenschutzrechtlichen Anforderungen vermeidet mögliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen.

Unfall auf Dienstreisen

Unfälle auf Dienstreisen werden in der Regel als Arbeitsunfälle anerkannt, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.Denn: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt sowohl für Wegeunfälle als auch für Unfälle, die während der Erfüllung der beruflichen Aufgaben passieren. Auch hier sind jedoch private Aktivitäten ausgeschlossen.

Die genaue Einstufung eines Unfalls als Arbeitsunfall kann jedoch im Einzelfall komplex sein und hängt von mehreren Umständen ab. Daher ist es ratsam, alle relevanten Informationen zu dokumentieren und die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu kontaktieren, um den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls zu klären.

Dienstreise Corona

Insbesondere bei Geschäftsreisen ins Ausland ist während einer Pandemie, wie es bei Corona der Fall war, besondere Vorsicht gefragt. Wie ist das Infektionsgeschehen im Zielland und welche Corona-Beschränkungen gelten vor Ort? Gibt es zum Beispiel eine strenge Test- und Quarantänepflicht? Oder befindet sich das Land sogar gerade im Lockdown?

Umso mehr lohnt sich vor Abreise ein Blick auf die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Raten diese von Auslandsreisen in bestimmte Länder ab, sollte auch der angeordnete Arbeitseinsatz nochmals überdacht werden.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Dienstreisen sind alle Fahrten zu Zielorten außerhalb der eigenen Arbeitsstelle, die beruflich bedingt sind und mehr als acht Stunden in Anspruch nehmen.

Eine Dienstreise beginnt, sobald Mitarbeitende vom Wohnort oder alternativ der Arbeitsstelle aufbrechen. Sie endet mit Ankunft zurück an Wohnort bzw. Arbeitstelle.

Üblicherweise kommt der Arbeitgebende für Kosten, die durch die Dienstreise entstehen, auf. Sollten etwaige Ausgaben nicht vom Arbeitgebenden übernommen werden, können Arbeitnehmende sich die Kosten als Werbungskosten über die Einkommenssteuer zurückholen.

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