Wann sind fristlose Kündigungen rechtswirksam?
Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist immer eine drastische Maßnahme. Egal ob sie vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgesprochen wird, diese Art der Kündigung kann weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen für beide Parteien haben. Wir erklären in diesem Artikel, wann fristlose Kündigungen durchsetzbar sind und welche Sonderfälle es gibt.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung bedeutet das sofortige Ende eines Arbeitsverhältnisses, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen.
- Diese kann sowohl vom Arbeitnehmenden, als auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.
- Einer fristlosen Kündigung muss immer ein schwerwiegender Grund vorausgehen.
- Dies sollte auf rechtlich soliden Grundlagen erfolgen um weitere Komplikationen zu vermeiden.
- Einer fristlosen Kündigung geht üblicherweise eine Abmahnung voraus.
Fristlose Kündigung in der Definition
Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, bei der ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endet. Die fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmenden als auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. In beiden Fällen ist jedoch ein schwerwiegender Grund vorausgesetzt - sonst ist die Kündigung nicht rechtswirksam.
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung werden bei einer fristlosen Kündigung die üblicherweise vertraglich oder gesetzlich geregelten Kündigungsfristen also nicht eingehalten.
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Grundsätzlich wird empfohlen, dass Arbeitnehmer sich zunächst an einen Rechtsbeistand wenden, damit eine fristlose Kündigung auf Basis von rechtlich soliden Grundlagen erfolgt. Denn die rechtlichen Anforderungen und Bedingungen können je nach Rechtsprechung und individuellen Umständen variieren.
Neben schwerwiegenden Gründen wie Täuschung, sexuellen Übergriffen und Belästigung können auch folgende Gründe eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer rechtfertigen:
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Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit: Wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmenden eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit darstellt und der Arbeitgeber nicht in der Lage oder nicht bereit ist, angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, stellt dies einen gerechtfertigten Grund für eine fristlose Kündigung dar.
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Ausbleiben von Lohnzahlungen: Das Ausbleiben von Lohnzahlungen über einen längeren Zeitraum hinweg verletzt eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag. Geschieht dies weiterhin trotz Beschwerde durch den Arbeitnehmer, berechtigt es in den meisten Fällen eine fristlose Kündigung.
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Fortgesetzte Diskriminierung: Wenn ein Arbeitnehmer fortwährend belästigt oder diskriminiert wird und der Arbeitgeber trotz angemessener Beschwerden keine geeigneten Maßnahmen ergreift, um die Situation zu lösen, kann dies als schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag angesehen werden.
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Anstachelung zur Begehung von Straftaten: Wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt, kriminelle Handlungen auszuführen, stellt dies einen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Fristlose Kündigung durch Jobwechsel?
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer, um einen neuen Job frühzeitig anzutreten, ist nicht möglich. Wollen Arbeitnehmer das Unternehmen für eine neue Anstellung verlassen, müssen sie sich an die gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten, um dem Arbeitgeber Planungssicherheit zu gewähren.
Muster für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer sollte bestimmte Elemente enthalten, um rechtlich wirksam zu sein und potenzielle Missverständnisse zu vermeiden. Hier sind wichtige Informationen, die in einer fristlosen Kündigung zu finden sein sollten:
- Name und Adresse des Arbeitnehmers
- Name und Adresse des Arbeitgebers
- Datum und Ort der Kündigung
- Bitte um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
- Klare und Präzise Angabe des Kündigungsgrundes
Es ist hilfreich, der Kündigung schriftliche Beweise oder Dokumentationen beizufügen, die den Grund für die fristlose Kündigung unterstützen.
Wichtig: Die Kündigung sollte dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. Es ist ratsam, dies persönlich zu tun oder sicherzustellen, dass die Kündigung per Einschreiben oder mit einem anderen nachweisbaren Zustellungsverfahren versandt wird, um einen klaren Nachweis über den Erhalt zu haben.
Tipp: Nutzen Sie unsere Vorlage für fristlose Kündigungsschreiben.
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Da eine fristlose Kündigung eine schwerwiegende Maßnahme ist, sollte der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung ausreichend dokumentieren und rechtlich begründen. Folgenden Gründe können eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen:
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Diebstahl: Wenn ein Arbeitnehmer Waren, Geld oder andere Vermögenswerte des Unternehmens stiehlt oder unterschlägt, kann dies als schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag betrachtet werden und eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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Schwere Pflichtverletzung: Dies kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. fortgesetzte Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz, grobe Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder Sabotage, die den Betrieb des Unternehmens beeinträchtigt.
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Vertrauensbruch: Wenn ein Arbeitnehmer vertrauliche Unternehmensinformationen weitergibt oder Geschäftsgeheimnisse offenlegt, die dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen könnten.
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Verletzung des Arbeitszeitgesetzes: Wenn ein Arbeitnehmer wiederholt gegen Arbeitszeitgesetze verstößt, beispielsweise durch Nichtbeachtung von Ruhepausen oder Arbeitszeitaufzeichnungen, kann dies als ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung angesehen werden.
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Sexuelle Belästigung Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz können erhebliche rechtliche und ethische Bedenken aufwerfen und könnten einen Arbeitgeber dazu veranlassen, den Arbeitnehmer fristlos zu entlassen, insbesondere wenn schwerwiegende Beweise für derartiges Verhalten vorliegen.
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Straftaten außerhalb des Arbeitsplatzes: In einigen Fällen können Straftaten, die außerhalb des Arbeitsplatzes begangen werden und das Ansehen des Unternehmens beeinträchtigen könnten, ebenfalls einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.
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Verletzung von Unternehmensrichtlinien: Wenn ein Arbeitnehmer wiederholt gegen wichtige Unternehmensrichtlinien oder Verfahren verstößt, selbst nach wiederholten Warnungen oder Disziplinarmaßnahmen.
Fristlose Kündigung und Arbeitslosengeld
Erhält der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung, gibt der Arbeitgeber als Grund für die Kündigung in der Regel vertragswidriges Verhalten an. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von 12 Wochen bekommt. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung führt immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Um die Ansprüche auf das Arbeitslosengeld zu bewahren, muss der Arbeitnehmer immer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Deshalb empfiehlt es sich, nach Erhalt der fristlosen Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung oder in der Probezeit
Die Abmahnung spielt eine wesentliche Rolle im Zusammenhang mit fristlosen Kündigungen, da sie als Voraussetzung für eine rechtmäßige fristlose Kündigung gilt.
Eine Abmahnung ist im Grunde eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmenden, in der dieser über ein Fehlverhalten informiert wird und darauf hingewiesen wird, dass eine Wiederholung oder Fortsetzung dieses Verhaltens zu ernsthaften Konsequenzen, einschließlich einer fristlosen Kündigung führen kann.
Im Optimalfall kann das Fehlverhalten hierdurch eingestellt und eine fristlose Kündigung verhindert werden.
Es gibt jedoch Sonderfälle, unter denen eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnungen erfolgen darf. Hierzu gehören Kleinbetriebe, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht greift oder wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung wie beispielsweise Diebstahl vorliegt.
Auch in der Probezeit ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich. Hierbei darf das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als sechs Monate bestehen, denn solange greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.
Die Gründe für eine fristlose Kündigung in der Probezeit müssen jedoch ebenfalls schwerwiegend sein, sonst ist die Kündigung auch in der Probezeit nicht rechtswirksam.
FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Die häufigsten Gründe sind Diskriminierung, sexuelle Belästigung und das Ausbleiben der Lohnzahlungen. Aber auch die Gefährdung der Gesundheit oder das Ermutigen zu Straftaten kann ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmenden sein.
Die häufigsten Gründe sind Diebstahl, schwere Pflichtverletzung und Vertrauensbruch. Aber auch hier kann die sexuelle Belästigung oder das Verletzen des Arbeitszeitgesetzes ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber darstellen.
Bei einer rechtswirksamen fristlosen Kündigung wird kein Gehalt mehr ausgezahlt. Zudem kann für den Arbeitnehmenden eine 12-wöchige Sperre des Arbeitslosengeldes auftreten.
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