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Fristlose Kündigung: Rechtslage, Grüne und Ablauf

Die fristlose Kündigung kommt beispielsweise zum Einsatz, um sich von Mitarbeitenden bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zu trennen. Für HR-Verantwortliche gilt dabei immer: Rechtssicher und strukturiert handeln und Fristen und Dokumentationspflichten beachten. Das minimiert Rechtsstreitigkeiten, schont Ressourcen und schützt die Arbeitgebermarke.


fristlose Kündigung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung bedeutet das sofortige Ende eines Arbeitsverhältnisses, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen.
  • Einer fristlosen Kündigung muss immer ein schwerwiegender Grund vorausgehen.
  • Dies sollte auf rechtlich soliden Grundlagen erfolgen um weitere Komplikationen zu vermeiden.

Fristlose Kündigung: Definition

Eine fristlose Kündigung – auch außerordentliche Kündigung genannt – beendet ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmenden ausgesprochen werden. Voraussetzung ist stets, dass ein schwerwiegender Vertrauensbruch oder Pflichtverstoß vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Unterschied zur ordentlichen Kündigung:

MerkmalOrdentliche KündigungFristlose Kündigung
KündigungsfristVertraglich oder gesetzlich geregeltKeine Frist, sofortige Beendigung
Rechtsgrundlage§ 622 BGB§ 626 BGB
Abmahnung erforderlichMeist jaNur bei schweren Pflichtverletzungen entbehrlich
WirkungEnde nach Ablauf der FristSofortige Beendigung

Für HR-Verantwortliche gilt:

  • Sie müssen rechtssicher und zügig handeln.
  • Alle relevanten Fristen und Formalien müssen eingehalten werden, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.
  • Die Dokumentation des Kündigungsgrundes ist essenziell, um Rechtssicherheit zu wahren.

Rechtliche Grundlage nach § 626 BGB

Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Frist, wenn dem kündigenden Teil die Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (§ 626 BGB).

Dafür ist wichtig, dass ein wichtiger Grund und eine Interessenabwägung dazu, ob eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar wäre vorliegt. Die Kündigung muss dann innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

Gründe für eine fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber und dabei typische Gründe sind:

  • Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum
  • Grobe Pflichtverletzungen, z. B. Arbeitsverweigerung oder unentschuldigtes Fernbleiben
  • Vertrauensbruch, etwa durch Weitergabe vertraulicher Informationen
  • Sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing
  • Wiederholte Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze
  • Straftaten außerhalb des Arbeitsplatzes, wenn sie das Firmenimage schädigen
  • Verstöße gegen Betriebsrichtlinien, trotz mehrfacher Abmahnungen

Auch Arbeitnehmer dürfen fristlos kündigen, zum Beispiel bei:

  • Nichtzahlung von Löhnen oder Gehältern
  • Sexueller Belästigung oder Diskriminierung
  • Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz
  • Anstiftung zu rechtswidrigem Verhalten

Hinweis: Eine fristlose Kündigung zum bloßen Jobwechsel ist unwirksam. Vor Ausspruch sollte stets eine arbeitsrechtliche Beratung erfolgen.

Fristlose Kündigung und Arbeitslosengeld

Erhält der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung, gibt der Arbeitgeber als Grund für die Kündigung in der Regel vertragswidriges Verhalten an. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von 12 Wochen bekommt. Um die Ansprüche auf das Arbeitslosengeld zu bewahren, muss der Arbeitnehmer immer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Deswegen lohnt es sich, nach Erhalt der fristlosen Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

Ablauf einer fristlosen Kündigung

In vielen Fällen ist eine Abmahnung vor der fristlosen Kündigung erforderlich, insbesondere bei verhaltensbedingten Kündigungen. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern.

Eine Abmahnung ist im Grunde eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmenden, in der dieser über ein Fehlverhalten informiert wird und darauf hingewiesen wird, dass eine Wiederholung oder Fortsetzung dieses Verhaltens zu ernsthaften Konsequenzen, einschließlich einer fristlosen Kündigung führen kann.

Im Optimalfall kann das Fehlverhalten hierdurch eingestellt und eine fristlose Kündigung verhindert werden. Ist dem nicht so, kann der Ablauf einer fristlosen Kündigung folgendermaßen aussehen:

  1. Vorfälle dokumentieren: Zeitpunkt, Beteiligte, Zeugen, Beschreibung des Vorfalls.
  2. Anhörung des Mitarbeiters: Vor Ausspruch der Kündigung sollte der Mitarbeiter Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten (Betriebsratsanhörung, falls vorhanden).
  3. Zwei-Wochen-Frist beachten: Ab Bekanntwerden des Grundes muss innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden.
  4. Kündigungsschreiben erstellen: Klar als „fristlose Kündigung“ kennzeichnen und die Begründung nennen.
  5. Zustellung der Kündigung: Persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Boten/Einwurf-Einschreiben.
  6. Dokumentation und Archivierung: Für potenzielle Verfahren muss die vollständige Dokumentation vorliegen.

In der Folge gilt für Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis als sofort beendigt gilt und dass das Arbeitslosengeld bei eigenverschuldetem Verhalten bis zu 12 Wochen gesperrt ist.

Für Arbeitgeber entfallen Lohnkosten ab sofort und es besteht keinerlei Anspruch auf Freistellung oder Resturlaub, sofern keine Abgeltungspflicht besteht. Aber: Es kann natürlich zu Kündigungsschutzklagen kommen, falls die Kündigung nicht rechtssicher ist.

Fristlose Kündigung in der Probezeit

Es gibt Sonderfälle, bei denen eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnungen erfolgen darf. Hierzu gehören Kleinbetriebe, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht greift oder eben auch die Tatsache, dass ein Mitarbeitender noch in der Probezeit ist.

Denn: In der Probezeit ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich. Hierbei darf das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als sechs Monate bestehen, denn solange greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Die Gründe für eine fristlose Kündigung in der Probezeit müssen jedoch ebenfalls schwerwiegend sein, sonst ist die Kündigung auch in der Probezeit nicht rechtswirksam.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können eine fristlose Kündigung durchsetzen. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer sich aber unbedingt an einen Rechtsbeistand wenden, damit eine fristlose Kündigung auf Basis von rechtlich soliden Grundlagen erfolgt. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen:

  • schwerwiegenden Gründe wie Täuschung, sexuellen Übergriffen und Belästigung
  • Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit
  • Ausbleiben von Lohnzahlungen
  • Fortgesetzte Diskriminierung
  • Anstachelung zur Begehung von Straftaten

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer, um einen neuen Job frühzeitig anzutreten, ist allerdings nicht möglich.

Muster für eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer sollte bestimmte Elemente enthalten, um rechtlich wirksam zu sein und potenzielle Missverständnisse zu vermeiden. Hier sind wichtige Informationen, die in einer fristlosen Kündigung zu finden sein sollten:

  • Name und Adresse des Arbeitnehmers
  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Datum und Ort der Kündigung
  • Bitte um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
  • Klare und Präzise Angabe des Kündigungsgrundes

Es ist hilfreich, der Kündigung schriftliche Beweise oder Dokumentationen beizufügen, die den Grund für die fristlose Kündigung unterstützen.

Wichtig: Die Kündigung sollte dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. Es ist ratsam, dies persönlich zu tun oder sicherzustellen, dass die Kündigung per Einschreiben oder mit einem anderen nachweisbaren Zustellungsverfahren versandt wird, um einen klaren Nachweis über den Erhalt zu haben.

Tipp: Nutzen Sie unsere Vorlage für fristlose Kündigungsschreiben.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Die häufigsten Gründe sind Diskriminierung, sexuelle Belästigung und das Ausbleiben der Lohnzahlungen. Aber auch die Gefährdung der Gesundheit oder das Ermutigen zu Straftaten kann ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmenden sein.

Die häufigsten Gründe sind Diebstahl, schwere Pflichtverletzung und Vertrauensbruch. Aber auch hier kann die sexuelle Belästigung oder das Verletzen des Arbeitszeitgesetzes ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber darstellen.

Bei einer rechtswirksamen fristlosen Kündigung wird kein Gehalt mehr ausgezahlt. Zudem kann für den Arbeitnehmenden eine 12-wöchige Sperre des Arbeitslosengeldes auftreten.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

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