Wissenswertes zum Thema Nebenbeschäftigung

Das eigene Einkommen durch eine zusätzliche Nebenbeschäftigung aufbessern - Was gilt es bezüglich Steuern und Arbeitgebenden zu beachten?


nebenbeschaeftigung

Viele Arbeitnehmende in einem Anstellungsverhältnis sind daran interessiert, ihr Einkommen durch eine zusätzliche Nebenbeschäftigung aufzubessern. Grundsätzlich steht dem auch nichts im Wege, solange einige rechtliche Punkte beachtet werden, die sich vor allem auf die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen beziehen.

Definition Nebenbeschäftigung

Eine Nebenbeschäftigung ist eine Arbeitstätigkeit, die zusätzlich zur hauptberuflichen Arbeit von angestellten Arbeitnehmenden oder Beamten ausgeübt wird. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die im Sinne einer bezahlten Betätigung verrichtet werden.

Ein klassischer Minijob zählt ebenso dazu wie eine selbstständige Beschäftigung, beispielsweise ein eigener Online-Shop. Entscheidend ist die zusätzliche bezahlte Arbeit, die ergänzend zu einem bereits bestehenden primären Arbeitsverhältnis geleistet wird.

Nebenbeschäftigung und Arbeitgeber

Eine der häufigsten Unklarheiten besteht zur Frage, ob für die Nebentätigkeit eine Genehmigung seitens des Vorgesetzten erforderlich ist. Das Ausüben einer Nebentätigkeit ist durch den Arbeitgebenden grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Es findet in der Freizeit des Mitarbeiteitenden statt und ist somit dessen Privatsache.

Auch wenn der Arbeitgebende den Zusatzjob nicht verbieten darf, sollte er dennoch darüber informiert werden.

  • Der Minijob darf nicht den Hauptberuf beeinträchtigen.
  • Nicht die damit verbundenen Interessen des Arbeitgebenden verletzen.
  • Auch darf der Mitarbeiteitende durch die zusätzliche Arbeit nicht so überlastet sein, dass er seinem Hauptberuf nicht mehr angemessen nachkommen kann.

Nebenbeschäftigung und die Steuer

Es gibt prinzipiell keine Einschränkungen zur Höhe des Nebeneinkommens. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass der Betrag des zusätzlichen Einkommens in Bezug auf die Steuer eine Rolle spielt.

Übersteigt der Zweitjob die Grenze von 450 Euro monatlich (beziehungsweise 5400 Euro jährlich) nicht, ist er sowohl sozialversicherungsfrei als auch steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Der Arbeitgebende führt hier üblicherweise eine einheitliche Pauschalsteuer ab.

Interessant: auch für die Nebenbeschäftigung gilt der Mindestlohn.

Liegt das zusätzliche Einkommen hingegen regelmäßig über diesem Betrag, so gilt für die Nebenbeschäftigung Steuerklasse VI. Der Nebenverdienst muss in der jährlichen Steuererklärung aufgeführt werden.

Nebenbeschäftigung bei Kurzarbeit

Eine Nebenbeschäftigung während der Kurzarbeit ist zulässig. Bei den Auswirkungen des Zuverdienstes auf die Höhe des Kurzarbeitbetrags kommt es auf den Zeitpunkt des Nebenjobbeginns an.

Wurde die zusätzliche Beschäftigung erst begonnen, als die Kurzarbeit schon bestand, so wird der Betrag angerechnet, da eine Entgelterhöhung vorliegt. Bestand die Nebentätigkeit hingegen bereits vor der Kurzarbeit, so sind keine Einbußen zu erwarten. Der Zuverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitentgelt angerechnet.

Nebenjob im Studium

Studenten dürfen steuerfrei monatlich bis zu 450 Euro beziehungsweise im Jahr maximal 5400 Euro hinzuverdienen. Darüber hinaus wird jährlich neu ein Freibetrag festgelegt (im Jahr 2021 sind es 9477 Euro). Verdienen Studenten mehr als 5400 Euro jährlich, müssen sie zunächst Steuern zahlen, erhalten diese aber bis zum Freibetrag über die Steuererklärung wieder zurück.

Entscheidend ist auch die sogenannte 20-Stunden-Regel. Ein Job darf nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen als 20 Stunden wöchentlich, da ansonsten nicht das Studium, sondern die Arbeitsstelle an erster Stelle steht und der studentische Status in der Sozialversicherung verloren geht.

Ausnahmeregelungen bei Nebenbeschäftigungen

Beamte

Beamte haben gesonderte Regelungen bei der Aufnahme eines Zusatzjobs. Eine Nebenbeschäftigung im öffentlichen Dienst setzt konkrete Angaben über Art und Dauer sowie Einkommen gegenüber dem Arbeitgeber voraus. Je nach Dienstherr können eine Genehmigungspflicht und auch die Möglichkeit einer Ablehnung bestehen. Details hierzu legen die einzelnen Bundesländer in eigenen Regelungen fest.

Senioren

Senioren dürfen ihre Rente zu jeder Zeit mit einem zusätzlichen Nebenjob in beliebiger Höhe aufstocken. Voraussetzung ist, dass sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Bei einem vorzeitigen Renteneintritt beträgt die Zuverdienstgrenze 6300 Euro jährlich.

Arbeitslose

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, sind verpflichtet, einen Nebenjob bei der Agentur für Arbeit anzumelden. Sie dürfen nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeiten und dabei maximal 165 Euro monatlich hinzuverdienen (Freibetrag). Liegen die Einnahmen aus der Nebenbeschäftigung über diesem Betrag, werden die Leistungen gekürzt.

Ein Job reicht nicht? Das sind die bestbezahlten Nebentätigkeiten

In Zeiten der ansteigenden Inflation kommt für immer mehr Arbeitnehmende in Frage, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Hierbei gilt es einige Regelungen zu beachten, um Probleme zu vermeiden. Wir haben in diesem Artikel für euch zusammengefasst, worauf geachtet werden muss und welche Nebenbeschäftigungen am lukrativsten sind.

Nebenbeschäftigung

Nebenbeschäftigung von zu Hause

In Deutschland gibt es bei der Ausübung einer Nebenbeschäftigung von zu Hause aus einige gesetzliche Vorschriften, auf die man achten sollte. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Meldepflicht: Wenn man eine Nebenbeschäftigung ausübt, muss man diese in der Regel beim Finanzamt anmelden.
  • Gewerbe: Wenn die Nebenbeschäftigung ein Gewerbe darstellt, muss man sich eventuell gewerblich anmelden.
  • Versicherung: Man sollte sich erkundigen, ob man für die Nebenbeschäftigung eine Versicherung abschließen muss.
  • Steuern: Man muss die Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung in der Steuererklärung angeben und gegebenenfalls Steuern darauf zahlen.
  • Es ist zudem zu beachten, dass manche Tätigkeiten eine Erlaubnis oder eine Genehmigung erfordern können, z. B. wenn man ein bestimmtes Gewerbe ausübt oder gewisse Produkte verkauft. Es empfiehlt sich daher, sich vor Beginn der Tätigkeit bei den zuständigen Behörden zu informieren. Wissenswertes zu den bestbezahlten Nebenbeschäftigungen finden Sie hier.

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