Arbeitszeugnis: Anspruch, Inhalt und Fristen

Arbeitszeugnisse dienen als Bewertung der Leistung und des Verhaltens eines Mitarbeitenden während seiner Beschäftigung. In Deutschland haben Arbeitszeugnisse eine lange Tradition und unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben, um eine faire und aussagekräftige Beurteilung zu gewährleisten.


Arbeitszeugnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmende haben das Recht ein Arbeitszeugnis anzufordern.
  • Unterschieden wird zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis.
  • Entscheidender Faktor für die Art des Zeugnisses ist die Beschäftigungsdauer.
  • Qualifizierte Arbeitszeugnisse unterliegen rechtlichen Vorgaben und müssen eine wohlwollende Beurteilung enthalten.

Einfaches Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird, wenn das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis des Arbeitnehmenden ausläuft. Je nach Typ beschreibt es die Dauer, Leistung und das Verhalten eines Mitarbeitenden während seiner Beschäftigung.

Ein einfaches Arbeitszeugnis erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, indem es die Grundinformationen zur Beschäftigung des Arbeitnehmers enthält, verzichtet jedoch auf jegliche Bewertung der geleisteten Arbeit, des Verhaltens oder der Führung.

Aufbau und Inhalt: Einfaches Arbeitszeugnis

So kann ein einfaches Arbeitszeugnis aufgebaut sein:

  1. Einleitung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmer Information.
  2. Dauer der Beschäftigung: Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt war, so wie das Datum des Ein- und Austritts.
  3. Bezeichnung der Position: Berufsbezeichnung des Arbeitnehmers.
  4. Beschreibung der Aufgaben (optional & ohne Bewertung): Kurze Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
  5. Schlussformel: Danksagung für die geleistete Arbeit und Wünsche für die berufliche Zukunft.
  6. Ort, Datum und Unterschrift: Ort und Datum der Ausstellung sowie Unterschrift des Ausstellenden.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis soll einen objektiven Überblick über die Arbeitsleistung des Mitarbeitenden geben und kann bei Bewerbungen für neue Stellen oder zur eigenen Referenz verwendet werden.

Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis enthält das qualifizierte Zeugnis auch eine Beurteilung. Diese Wertung liegt natürlich zum Teil im Auge des Betrachters und kann somit für Meinungsverschiedenheiten sorgen.

Ein einfaches Arbeitszeugnis wird also zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis, wenn es um eine Bewertung der Arbeitsleistung und sozialen Kompetenzen ergänzt wird.

Wie gut ein Arbeitszeugnis wirklich ist, kann maßgeblich durch die Schlussformel beeinflusst werden. Eine fehlende Schlussformel ist problematisch, denn dies deutet oft auf eine unfreiwillige Kündigung oder gar Trennung im Streit hin.

Aufbau und Inhalt: Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte stets wohlwollend formuliert sein und die berufliche Weiterentwicklung des Arbeitnehmenden unterstützen. Dennoch müssen die Angaben der Wahrheit entsprechen und dürfen keine negativen Andeutungen oder versteckte Hinweise enthalten.

So kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aufgebaut sein: Einleitung:

  • Unternehmensname und -adresse sowie der vollständige Name des Arbeitnehmenden.
  • Zeugnisüberschrift.

Dauer der Beschäftigung: Zeitraum, in dem der Arbeitnehmende im Unternehmen beschäftigt war, so wie das Datum des Ein- und Austritts.

Bezeichnung der Position: Berufsbezeichnung des Arbeitnehmenden und gegebenenfalls die Hierarchiestufe innerhalb des Unternehmens.

Beschreibung der Aufgaben: Detaillierte Beschreibung der Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmenden. Hier sollten auch spezielle Projekte oder besondere Zuständigkeiten erwähnt werden.

Beurteilung der Leistung: Bewertung der Arbeitsleistung, einschließlich:

  • Arbeitsqualität: Beurteilung der Genauigkeit, Sorgfalt und Effizienz der Arbeit.
  • Arbeitsquantität: Bewertung der Produktivität und des Arbeitstempos.
  • Fachwissen: Einschätzung der fachlichen Kenntnisse und deren Anwendung.
  • Erfolg: Beurteilung der erzielten Ergebnisse und Zielerreichung.

Beurteilung des Sozialverhaltens

  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten: Bewertung des Verhaltens und der Zusammenarbeit mit Vorgesetzten.
  • Verhalten gegenüber Kollegen und Mitarbeitern: Einschätzung des Verhaltens zu Kollegen.
  • Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern: Beurteilung des Umgangs mit externen Parteien.

Führungskompetenz: Falls der Arbeitnehmende eine leitende Position hatte, kann das Führungsverhalten beschrieben werden.

Zusammenfassende Beurteilung: Eine zusammenfassende Bewertung der gesamten Arbeitsleistung und des Verhaltens. Dieser Abschnitt fasst die wichtigsten Aspekte zusammen und gibt einen allgemeinen Eindruck.

Beendigungsgrund (optional): Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Optionaler Abschnitt, falls der Arbeitnehmende möchte, dass der Grund für die Beendigung erwähnt wird.

Schlussformel: Danksagung für die geleistete Arbeit und Wünsche für die berufliche Zukunft. Optional kann noch ein Bedauern über das Ausscheiden ausgesprochen werden.

Ort,Datum und Unterschrift: Ort und Datum der Ausstellung sowie Unterschrift des Ausstellenden.

Die Bedeutung von Soft-Skills im Arbeitsleben

Heutzutage sind Soft Skills wichtiger als je zuvor. Sie sind die unsichtbaren Fäden, die das soziale Gefüge am Arbeitsplatz zusammenhalten und den Unterschied zwischen einem durchschnittlichen und einem herausragenden Mitarbeitenden ausmachen.

Bedeutung von Soft Skills im Arbeitsleben

Arbeitszeugnis anfordern

Arbeitnehmende haben immer das Recht, ein Arbeitszeugnis anzufordern, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Juristischer Hintergrund ist hier die sogenannte Holschuld. Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Jedoch muss das Arbeitszeugnis hierfür ausdrücklich vom Arbeitnehmenden verlangt werden. Es empfiehlt sich, die Anforderung schriftlich zu stellen und eine angemessene Frist für die Erstellung des Zeugnisses zu setzen.

Die Dauer der Beschäftigung ist der entscheidende Faktor für die Art des Zeugnisses.

Ein einfaches Arbeitszeugnis kann grundsätzlich immer, auch bei kurzer Beschäftigungsdauer, angefordert werden. Für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss eine Mindestdauer, in der Regel 6 Wochen, vorliegen. Denn, um eine ausführliche Bewertung des Arbeitnehmenden zu ermöglichen, muss er ausreichend Zeit im Unternehmen verbracht haben.

Somit kann der Arbeitgeber die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verweigern, wenn er aufgrund von kurzer Beschäftigungsdauer der Meinung ist, dass eine Bewertung der Leistung nicht möglich ist.

Ein Arbeitzszeugnis kann auch ohne eine Kündigung, somit während der Beschäftigung angefordert werden. Hierbei handelt es sich um ein "Zwischenzeugnis".

Gesetzlicher Anspruch besteht nicht, jedoch wird das Zwischenzeugnis in aller Regel bei einem triftigen Grund, etwa für eine Bewerbung, ausgestellt. Denn: Ein sogenanntes "berechtigtes Interesse" liegt vor.

Frist für das Anfordern von Arbeitszeugnissen

Im Rahmen der Verfallsklausel muss der Zeugnisanspruch innerhalb eines Monats nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich geltend gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, verfällt der Anspruch. Weigert sich der Arbeitgeber im Anschluss, kann der Anspruch vor Gericht je nach Urteil des Richters um bis zu drei Jahre verlängert werden. Somit kann ein Arbeitszeugnis auch nachträglich angefordert werden.

Unser Tipp: Lassen Sie sich Ihr Arbeitszeugnis noch während ihrer Beschäftigung ausstellen. Dies sorgt nicht nur für eine präzisere Bewertung, sondern schützt Sie vor möglichem Versäumen der Frist und aufwendigen, rechtlichen Maßnahmen.

Beispiele für Formulierungen im Arbeitszeugnis

In Arbeitszeugnissen werden oft standardisierte Formulierungen verwendet, um bestimmte Eigenschaften oder Leistungen eines Mitarbeitendens zu beschreiben. Hier ist von der "Geheimsprache" die Rede. Diese, auch "Geheimcodes" genannt, sind nach der Gewerbeordnung eigentlich verboten. Demnach sollten Zeugnisse immer klar und verständlich formuliert sein.

Die standardisierten Formulierungen, welche in Arbeitszeugnissen genutzt werden, fallen jedoch nicht unter dieses Verbot.

Diese können je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben. Es ist wichtig, diese Formulierungen richtig zu interpretieren, um die tatsächliche Bewertung des Mitarbeitenden zu verstehen.

Arbeitszeugnis entschlüsseln:

  • Note 1 / sehr gut : "stets zur vollsten Zufriedenheit"
  • Note 2 / gut : "stets zur vollen Zufriedenheit"
  • Note 3 / befriedigend: "zur vollen Zufriedenheit"
  • Note 4 / ausreichend: "zur Zufriedenheit"
  • Note 5 / Mangelhaft: "im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit"
  • Note 6 / ungenügend: "... versucht, seine/ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen"

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Das einfache Arbeitszeugnis wird nur in seltenen Fällen ausgestellt. Meist ist dies der Fall, wenn die Beschäftigungsdauer zu kurz war um eine Leistungsbeurteilung zu ermöglichen. Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis hat dennoch jeder.

Bereits nach 6 Wochen Betriebszugehörigkeit darf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt werden. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch grundsätzlich nicht. Hier ist nur von einem berechtigten Interesse seitens des Arbeitnehmendens die Rede. Der Arbeitgebende darf dies verweigern und auf ein einfaches Arbeitszeugnis verweisen.

Im Arbeitszeugnis ist von Geheimcodes die Rede, wenn Formulierungen eine andere Bedeutung haben, als man zunächst annimmt. Dies ist eigentlich verboten, jedoch kann der Regelverstoß umgangen werden.

Disclaimer

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