Telearbeit 2025

Auch mit dem Jahr 2025 bleibt die Telearbeit ein wichtiges Thema. In Deutschland gibt es zwar noch kein spezifisches "Telearbeitsgesetz" wie in Österreich, jedoch regeln bestehende Gesetze, darunter das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Rahmenbedingungen der Telearbeit. Doch was genau bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?


Das Wichtigste in Kürze

  • Telearbeit beschreibt das Erbringen von beruflichen Leistungen außerhalb des Arbeitsplatzes
  • Telearbeit wird in 3 Arten unterteilt
  • In Deutschland gibt es aktuell keinen Rechtsanspruch auf Telearbeit

Was ist Telearbeit?

Telearbeit bezeichnet die regelmäßige Erbringung von Arbeitsleistungen außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten. Klingt zwar erst einmal ganz klassisch nach Home Office, ist aber nur teilweise korrekt. Denn wie beim Home Office, wird auch bei der Telearbeit die Arbeit außerhalb der eigentlichen Arbeitsstelle getätigt. Beim Home Office beschränkt sich das jedoch auf die eigenen vier Wände. Bei der Telearbeit ist das nicht der Fall.

Sprich: Bei der Telearbeit kann zwar in der eigenen Wohnung, aber auch in Wohnungen von Angehörigen, Co-Working-Spaces oder sogar Cafés und Parks gearbeitet werden.

In beiden Fällen bedarf es natürlich der Nutzung von Internet und Mobilfunk.

Ziel der Telearbeit ist es, Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes zu ermöglichen. So lassen sich Beruf und Privatleben besser vereinen.

Die drei Arten der Telearbeit

Telearbeit kann in drei verschiedene Formen unterteilt werden:

Alternierende Telearbeit:

Arbeitnehmer wechseln zwischen Telearbeit und Präsenzarbeit im Büro. Dies geschieht häufig nach einem festen Rhythmus, z. B. drei Tage im Büro und zwei Tage Telearbeit pro Woche.

Home-Telearbeit:

Der gesamte Arbeitsumfang wird aus der eigenen Wohnung heraus erbracht. Diese Form erfordert meist eine detaillierte Vereinbarung über die technische Ausstattung und den Datenschutz.

Mobile Telearbeit:

Arbeitnehmer arbeiten von unterschiedlichen Orten aus, wobei der Arbeitsort nicht festgelegt ist. Dies ermöglicht eine besonders hohe Flexibilität.

Hat man Anspruch auf Telearbeit?

In Deutschland gibt es aktuell keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Telearbeit. Ob ein Arbeitnehmer Telearbeit nutzen kann, hängt von einer individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Unternehmen haben das Recht, Telearbeit entweder zu ermöglichen oder abzulehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Vor- und Nachteile der Telearbeit

Durch die Möglichkeit von Telearbeit, können Arbeitnehmer ihren Arbeitsort flexibel wählen, was die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtert. Besonders für Eltern oder Pendler bietet diese Regelung erhebliche Vorteile. Dazu kommt, dass der Wegfall des täglichen Arbeitswegs Zeit und Fahrtkosten spart. Arbeitnehmer profitieren zudem von weniger Stress durch den Verzicht auf den Arbeitsweg.

Viele Arbeitnehmer erleben zudem eine höhere Produktivität dank einer selbst gewählten Arbeitsumgebung. So können beispielsweise Ablenkungen durch Kollegen oder Bürolärm reduziert werden.

Gleichzeitig müssen von beiden Seiten, dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch gewisse Herausforderungen in der Umsetzung mit bedacht werden. Zum Beispiel kann die Trennung von Arbeits- und Freizeit verschwimmen, was zu längeren Arbeitszeiten führen kann. Arbeitnehmer müssen lernen, klare Grenzen zu setzen.

Der fehlende direkte Kontakt zu Kollegen kann außerdem zu Isolation und Kommunikationsdefiziten führen. Unternehmen sollten deswegen unbedingt Maßnahmen ergreifen, um den Teamzusammenhalt auch virtuell zu stärken.

Außerdem birgt das Arbeiten an öffentlichen Orten wie Cafés Sicherheitsrisiken für sensible Unternehmensdaten. Das macht transparente IT-Sicherheitsrichtlinien und regelmäßige Schulungen dringend notwendig.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Home Office bezeichnet die Arbeit von zu Hause, während Telearbeit eine breitere Form der Fernarbeit ist, bei der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten arbeiten können, z. B. von zu Hause oder an anderen Telearbeitsplätzen.

Wer Home-Telearbeit leistet hat Anspruch auf die Home Office Pauschale welche 2020 eingeführt und seither angepasst wurde (6€ pro Home Office Tag).

Es besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Telearbeit, es sei denn, es ist vertraglich oder durch betriebliche Regelungen vorgesehen.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

Newsletter

Von HR-Expertenwissen profitieren

Der HRlab Newsletter ist der perfekte Ort um sich über relevante Themen der HR-Welt zu informieren. Unser HR-Wissen gebündelt für Sie abrufbar.

HRlab Logo

Die flexible All-in-One HR Software für den modernen Mittelstand

Stephan Frank Überwachter Datenschutz 2025
OMR Top Rated HR Software Q3 2023
OMR Top Rated HR Software Q2 2024
OMR Top Rated HR Software Q1 2025

© 2025, HRlabImpressumDatenschutz
Play Store HRlabApp Store HRlab