Personalentwicklung – Was gilt es zu beachten?

Die Personalentwicklung ist ein Kernbereich der HR-Abteilung und fördert Mitarbeiter:innen darin, ihr volles Potenzial zu entwickeln. Gerade in einem hochdynamischen Umfeld gilt es als Unternehmen wettbewerbsfähig zu bleiben. Sprich, auf neue Herausforderungen und Anforderungen muss flexibel reagiert werden können. Das funktioniert nur, wenn die Weiterentwicklung der eigenen Reihen kontinuierlich auf der Agenda steht.


Personalentwicklung als Kernbereich der HR

Definition

Personalentwicklung beschreibt den Prozess, bei dem Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen unterstützen, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen im beruflichen Kontext weiterzuentwickeln. Dies kann durch gezielte Maßnahmen wie Schulungen, Weiterbildungen, oder Mentoring-Programme erreicht werden.

Was ist das Ziel der Personalentwicklung?

Das Ziel der Personalentwicklung ist es zum einen, Mitarbeitende bei der Erreichung der persönlichen Karriereziele zu unterstützen. Diese gesteigerte Leistungsfähigkeit der Kolleg:innen hat aber über die persönlichen Ziele hinaus auch einen signifikanten Einfluss auf den allgemeinen Unternehmenserfolg. Denn gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter:innen können wertvolles Wissen untereinander austauschen und entsprechend effizient gesetzte Unternehmensziele erreichen. Deswegen ist das - indirekte - weitere Ziel der Personalentwicklung, das Unternehmen als Ganzes zu stärken.

Wir halten fest: In die Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter:innen zu investieren ist für den Erfolg eines Unternehmens unverzichtbar. Personalentwicklung sollte daher ein wichtiger Bestandteil des Personalmanagements sein, um eine positive und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen und Mitarbeitenden eine Perspektive zu bieten.

Gezielte Maßnahmen zur Personalentwicklung

Wie ein Unternehmen sicherstellt, dass eine kontinuierliche Personalentwicklung aktiver Teil der Unternehmensphilosophie ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich aussehen. Mögliche Maßnahmen können sein:

  • Schulungen und Weiterbildungen

Mitarbeiter:innen schulen in diesem Fall ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen mit Blick auf die aktuelle oder zukünftige Rolle. Ein konkretes Beispiel bietet der Ansatz des Upskillings. Basierend auf Kompetenzbewertung und -bedarf werden fehlende Qualifikationen aufgezeigt, welche dann wiederum im direkten Gespräch mit Mitarbeitenden - beispielsweise in Form von Weiterbildungen - umgesetzt werden können.

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die einfache Zuweisung von Schulungen über ein Personalmanagementsystem zu benutzen.

  • Mentoring-Programme

In diesen Programmen arbeiten erfahrene Mitarbeiter:innen mit weniger erfahrenen Mitarbeitenden zusammen, um wertvolle Einblicke und Fähigkeiten im Tagesgeschäft zu vermitteln. Vielmehr geht es aber um den Austausch über mögliche berufliche Perspektiven und Karrierewege. Ein Mentor kommt hier einer Vertrauensperson gleich, welche bei Bedarf die Rolle des Wegweisers einnimmt.

  • Coaching

Ein Coach unterstützt den Mitarbeitenden gezielt dabei, seine Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln und seine Ziele zu erreichen.

  • Job Rotation

Das Job Rotation Konzept sieht vor, dass Mitarbeitende verschiedene Abteilungen oder Rollen innerhalb des Unternehmens durchlaufen, um sich eine neue Perspektive für den weiteren Verlauf der Karriere zu verschaffen. Dies sollte nicht mit dem Konzept des Job Sharings verwechselt werden, denn beim Job Sharing geht es um ein flexibles Arbeitszeitmodell.

  • Job Enrichment

Mitarbeitende bekommen über Zeit mehr Verantwortung und Herausforderungen in ihren aktuellen Rollen, um so eine kontinuierliche Weiterentwicklung anzustreben, durch die Sie Ihre Fertigkeiten verbessern können.

  • Feedback

Mitarbeitende erhalten konstruktives Feedback über die Leistung und Entwicklungsmöglichkeiten. Ein kontinuierlicher Austausch dieser Art ist wichtig, um Arbeitsabläufe zu identifizieren und zu optimieren, während Potenzial zur Verbesserung rechtzeitig erkannt werden kann.

Egal welches Modell Sie in Ihrem Unternehmen wiederfinden - Das A und O ist es, die Personalentwicklungsmaßnahmen regelmäßig durchzuführen und zu kontrollieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass die derzeitigen Maßnahmen effektiv sind und den Mitarbeiter:innen tatsächlich dabei helfen, ihr Potenzial vollständig auszuschöpfen.

Wer ist für die Personalentwicklung zuständig?

Die Verantwortung für die Personalentwicklung liegt in der Regel bei einer Kombination aus Führungskräften, Personalabteilung und dem Einzelnen selbst.

Führungskräfte sind verantwortlich dafür, den Mitarbeitenden eine positive Arbeitsumgebung zu bieten und sicherzustellen, dass sie die notwendigen Ressourcen und Unterstützung erhalten, um ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern und ihr Potenzial auszuschöpfen. Die Etablierung einer Unternehmenskultur ist besonders in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.

Die Personalabteilung ist für die Planung und Durchführung der Personalentwicklungsmaßnahmen sowie für die Überwachung ihrer Effektivität verantwortlich.

Schließlich ist es von großer Bedeutung, dass jeder Einzelne sich aktiv in seine persönliche Weiterentwicklung einbringt und entsprechend Verantwortung für die eigene Karriere und berufliche Entwicklung übernimmt. Im Laufe dieses Prozesses sollten alle Beteiligten eng zusammenarbeiten und für eine transparente Kommunikation sorgen.

Welche Maßnahmen sind für welche Arbeitnehmenden geeignet?

Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalentwicklung haben wir bereits erläutert. Stellt sich jetzt noch die Frage, wann die Anwendung welcher Maßnahme besonders viel Sinn macht.

Für Berufseinsteiger:innen und unerfahrene Arbeitnehmende bieten sich vor allem Mentoring-Programme an. Denn so profitiert man von der Führung und Unterstützung der Kollegen, die in diesem Bereich bereits vielseitige Erfahrungen sammeln konnten. Neben der Theorie steht auch die tatsächliche Ausführung der Arbeit im Fokus, was den Lernprozess begünstigt. Aus denselben Gründen bieten sich hier Coachings an.

Schauen wir uns nun Arbeitnehmer:innen an, die in ihrem jeweiligen Bereich bereits erfahren sind und nach neuen Herausforderungen suchen. Für diesen Fall kann Job Rotation Anwendung finden. Das ermöglicht den Arbeitnehmenden innerhalb des Unternehmens in eine andere Abteilung und entsprechende Anforderungsprofile zu wechseln. Üblicherweise ist dieser Wechsel vorübergehend und soll dazu dienen, Mitarbeiter:innen eine neue Perspektive zu geben. Wichtig für einen erfolgreichen Ablauf: Im Vorhinein gemeinsam eine klare Marschrichtung festlegen, an der sich dann orientiert werden kann.

Schulungen & Weiterbildungen bieten sich übergreifend für Mitarbeiter:innen aller Erfahrungsstufen an. Beispielsweise ist eine sehr fachspezifische Schulung für Berufseinsteiger besser geeignet, während weiterführende Schulungen mit strategischem Fokus sich für erfahrene Arbeitnehmende anbieten. Konkretes Beispiel: Eine Weiterbildung über die Optimierung einzelner Werbekanäle macht vor allem für unerfahrenere Mitarbeiter:innen Sinn, während eine übergreifende Weiterbildung zum Thema SEO-Optimierung und strategischem Unternehmenswachstum für erfahrenere Mitarbeitende gedacht ist.

HR-Referenten und Personalentwicklung

Ein HR-Referent (Human Resources Referent) ist ein Spezialist für Personalangelegenheiten in einem Unternehmen oder einer Organisation. Diese Person kann bezüglich der Personalentwicklung unterstützen, indem sie bei der Umsetzung von Personalentwicklungsstrategien und -programmen mitwirkt und dabei die Bedürfnisse und Ziele der Mitarbeiter:innen berücksichtigt.

Der HR-Referent arbeitet eng mit Führungskräften und dem Einzelnen zusammen, um individuelle Entwicklungspläne zu erstellen und sicherzustellen, dass jeder Mitarbeitende die Ressourcen und Unterstützung erhält, die er benötigt, um seine Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern. Entsprechend ist ein HR-Referent ein wertvoller Partner bei der Personalentwicklung, indem er dabei hilft, die Ziele des Unternehmens und die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen in Einklang zu bringen.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

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