Manteltarifvertrag: Aufbau, Kündigung, Beispiele & Vorteile

Manteltarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften verhandelt und legen die grundlegenden Bedingungen für Arbeitsverhältnisse fest. Es gibt also klar festgelegte Regelungen zu Themen wie Arbeitszeiten und Arbeitsort hin zu Kündigungen und Zusatzleistungen.


Manteltarifvertrag - Das versteht man darunter

Das Wichtigste in Kürze

  • Manteltarifverträge finden Anwendung bei: Tarifbindung, Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder wenn der Manteltarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wird.
  • Es gilt der Tarifvorrang: Ein Manteltarifvertrag hat immer Vorrang vor Konditionen, die in einem Arbeitsvertrag geregelt sind.
  • Aber auch das Günstigkeitsprinzip: Nur, wenn die Konditionen im aus dem Arbeitsvertrag besser für den Arbeitnehmer sind, als die im Manteltarifvertrag, gelten die Konditionen aus dem Arbeitsvertrag.

Was ist ein Manteltarifvertrag?

Ein Manteltarifvertrag (MTV), auch Rahmentarifvertrag genannt, legt die grundlegenden Bedingungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses verschiedener Branchen fest. Er wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und bildet den „Mantel“ für alle weiteren Tarifvereinbarungen.

Manteltarifverträge regeln die zentralen Arbeitsbedingungen und schaffen einen rechtlich abgesicherten Rahmen für Unternehmen und Mitarbeitende. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass die Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens angemessen beteiligt sind, ohne Arbeitsplätze zu gefährden.

Unterschied Manteltarifvertrag und Tarifvertrag auf einem Blick

MerkmalTarifvertragManteltarifvertrag
ZweckRegelt alle oder spezifische ArbeitsbedingungenLegt den Rahmen für Arbeitsbedingungen fest
InhaltKann Lohn, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Zusatzleistungen umfassenGrundlegende Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsort, Abwesenheit, Zusatzleistungen (kein Gehalt)
BeispieleGehaltstarifvertrag, Branchentarifvertrag, SondertarifvertragTVöD (öffentlicher Dienst), MTV Metall- und Elektroindustrie
FunktionKonkretisiert Rechte und PflichtenSchafft Rahmen, unter dem weitere Verträge gelten

Die wichtigsten Bestandteile eines Manteltarifvertrags

  • Abwesenheiten & Urlaubsregelungen: Vorgaben zu Krankmeldungen, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und Sonderurlaub. Abweichungen sind nur zugunsten der Mitarbeitenden möglich.
  • Arbeitsort & Homeoffice: Regelungen zum Firmenarbeitsplatz, mobilen Arbeiten und digitalen Arbeitsplätzen.
  • Arbeitssicherheit & Compliance: Maßnahmen zum Gefahrenschutz, Betriebsarztbesuche und Sicherheitsunterweisungen.
  • Arbeitszeit & Zeitmodelle: Festgelegte wöchentliche Arbeitszeit, Schichtarbeit, Gleitzeit oder Teilzeitmodelle.
  • Einstellung & Onboarding: Regeln zu Arbeitsverträgen, Probezeit, Vertragsarten (befristet/unbefristet) und digitalen Onboarding-Prozessen.
  • Kündigung & Entlassungen: Gesetzliche und tarifliche Kündigungsfristen, Abfindungen und Aufhebungsverträge.
  • Qualifikation & Weiterbildung: Anspruch auf Schulungen, Fortbildungen und finanzielle Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Zusatzleistungen & Benefits: Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, Bonus- oder Prämienzahlungen.

Laufzeit und Abgrenzung zu Gehaltstarifverträgen

Die Laufzeit von Manteltarifverträgen erstreckt sich häufig über mehrere Jahre oder ist zeitlich unbegrenzt. Die Bedingungen gelten bis zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Das Gehalt ist nie Bestandteil eines Manteltarifvertrages. Stattdessen setzen an der Stelle Gehaltstarifverträge an, in denen auch die entsprechenden Entgeltgruppen und Tarifstufen zu finden sind. Hier liegt der Unterschied zwischen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag.

Manteltarifvertrag und Tarifautonomie

Bei Verhandlungen herrscht die Tarifautonomie. Das heißt, der Staat mischt sich in die Verhandlungen nicht ein. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. ihre jeweiligen Vertretungen die Konditionen der Arbeitsverhältnisse ohne staatliche Beteiligung vereinbaren.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen in einem Manteltarifvertrag (MTV) sind nicht einheitlich, sondern hängen vom jeweiligen Tarifvertrag ab. Grundsätzlich kann ein Manteltarifvertrag die Fristen verlängern oder verkürzen, muss dabei jedoch die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sicherstellen.

Nach den gesetzlichen Mindestfristen (§ 622 BGB) beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen und nach der Probezeit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich diese Fristen gestaffelt. Ein Manteltarifvertrag kann hier längere Fristen festlegen, beispielsweise 1–6 Monate, abhängig von Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Vertragsart (befristet, Teilzeit).

Beispiel für Manteltarifverträge

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Tarifbedingungen für Bund und Kommunen und ist eines der bekanntesten Beispiele für einen Manteltarifvertrag. Darüber hinaus gibt es auch Manteltarifverträge für:

  • Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg – branchenspezifische Rahmenregelungen.
  • Einzelhandel Brandenburg – Vorgaben zu Arbeitszeiten, Urlaub und Zusatzleistungen.
  • Versicherungsgewerbe Deutschland – standardisierte Arbeitsbedingungen für Versicherungsunternehmen.
  • Systemgastronomie Deutschland – Regelungen zu Arbeitszeitmodellen und Zusatzleistungen.

Ein ganzheitlicher Überblick über alle bestehenden Manteltarifverträge findet sich im Register aller Tarifverträge.

Haben Arbeitgeber eine Informationspflicht?

Die kurze Antwort: Nein. Selbst wenn ein Manteltarifvertrag für Ihre Branche existiert, müssen Unternehmen Ihre Mitarbeitenden nicht darüber informieren. Sie müssen sich allerdings an die Bedingungen des geltenden Manteltarifvertrages halten.

Wann gilt der Manteltarifvertrag?

Es gibt folgende Szenarien, bei denen ein Manteltarifvertrag gilt:

  • Tarifbindung: Gilt, solange der Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist und die Mitarbeitenden einer Gewerkschaft angehören. In vielen Fällen reicht bereits die Mitgliedschaft des Arbeitgebers, da die verhandelten Regelungen dann für alle Beschäftigten im Unternehmen Anwendung finden.
  • Vereinbarung im Arbeitsvertrag: Auch ohne tarifliche Bindung kann ein Manteltarifvertrag gelten, wenn der Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel auf den MTV enthält. Dies ist besonders relevant für digitale Vertragsmanagementsysteme, die Tarifreferenzen automatisiert prüfen.
  • Allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag: Wird ein Rahmentarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er automatisch für alle Unternehmen einer Branche, unabhängig von Tarifmitgliedschaften.

Vorteile von einem Manteltarifvertrag

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten Manteltarifverträge klare Vorteile:

  • Tarifvorrang: Ein Manteltarifvertrag hat grundsätzlich Vorrang vor den Konditionen einzelner Arbeitsverträge. Wenn die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen schlechter sind als die tariflichen Regelungen, gilt der MTV.
  • Günstigkeitsprinzip: Sind die Regelungen im Arbeitsvertrag günstiger für die Mitarbeitenden als im Manteltarifvertrag, treten diese Arbeitsvertragsbedingungen in Kraft.
  • Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden: Unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit profitieren alle Beschäftigten gleichermaßen von den Tarifregelungen.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Ein Manteltarifvertrag (MTV) - auch bekannt als Rahmentarifvertrag - legt die grundlegenden Bedingungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses fest. Dabei werden die Bedingungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften ausgehandelt. Deswegen heißt es auch Manteltarifvertrag: Er bildet den Rahmen - oder eben Mantel - für Tarifverträge.

Die Laufzeit von Manteltarifverträgen erstreckt sich oft über mehrere Jahre oder ist alternativ gar nicht erst zeitlich begrenzt. Bis zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind die jeweiligen Bedingungen also ohne zeitliche Begrenzung gültig.

Manteltarifverträge finden Anwendung bei: Tarifbindung, Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder wenn der Manteltarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wird. Wichtig: Mitarbeitende müssen nicht unbedingt Teil einer Gewerkschaft sein, weil alle Mitarbeitenden gleichermaßen von der Anwendung eines Manteltarifvertrages profitieren.

Selbst wenn ein Manteltarifvertrag für Ihre Branche existiert, müssen Unternehmen Ihre Mitarbeitenden nicht darüber informieren. Sie müssen sich allerdings an die Bedingungen des geltenden Manteltarifvertrages halten.

Es gilt immer der Tarifvorrang. Das heißt so viel wie: Ein Manteltarifvertrag hat immer Vorrang vor Konditionen, die in einem Arbeitsvertrag geregelt sind. Sollten im Arbeitsvertrag also Bedingungen vereinbart worden sein, die aber weniger gut für den Arbeitnehmer ausfallen als im Manteltarifvertrag, gilt immer letzteres. Gleichzeitig gilt aber auch das Gültigkeitsprinzip. Sind die im Arbeitsvertrag vereinbarten Konditionen besser als die im Manteltarifvertrag, gelten erstere.

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