Manteltarifvertrag - Das versteht man darunter

Manteltarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften verhandelt und legen die grundlegenden Bedingungen für Arbeitsverhältnisse fest. Es gibt also klar festgelegte Regelungen zu Themen wie Arbeitszeiten und Arbeitsort hin zu Kündigungen und Zusatzleistungen. Was nicht Bestandteil von Manteltarifverträgen ist und welche Vorteile mit der Anwendung einhergehen? Erklären wir im Folgenden.


Manteltarifvertrag - Das versteht man darunter

Das Wichtigste in Kürze

  • Manteltarifverträge bilden die Grundlage für Tarifverträge und werden zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften ausgehandelt.
  • Regelungen betreffen Abwesenheiten, Arbeitsort und -zeit, Zusatzleistungen und mehr.
  • Das Gehalt ist nie Bestandteil eines Manteltarifvertrages.
  • Manteltarifverträge finden Anwendung bei: Tarifbindung, Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder wenn der Manteltarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wird.
  • Es gilt das Gültigkeitsprinzip: Sind die im Arbeitsvertrag vereinbarten Konditionen besser als die im Manteltarifvertrag, gelten erstere.
  • Aber auch der Tarifvorrang: Ein Manteltarifvertrag hat immer Vorrang vor Konditionen, die in einem Arbeitsvertrag geregelt sind.

Was ist ein Manteltarifvertrag?

Ein Manteltarifvertrag (MTV) - auch bekannt als Rahmentarifvertrag - legt die grundlegenden Bedingungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses verschiedener Branchen fest. Dabei werden die Bedingungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften ausgehandelt. Deswegen heißt es auch Manteltarifvertrag: Er bildet den Rahmen - oder eben Mantel - für Tarifverträge.

Die wichtigsten Bestandteile von einem Manteltarifvertrag sind Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche. Die Laufzeit von Manteltarifverträgen erstreckt sich oft über mehrere Jahre oder ist alternativ gar nicht erst zeitlich begrenzt. Bis zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind die jeweiligen Bedingungen also ohne zeitliche Begrenzung gültig.

Manteltarifvertrag und Tarifautonomie

Auch gut zu wissen: Bei diesen Verhandlungen herrscht die Tarifautonomie, was heißt, dass der Staat sich in die Verhandlungen nicht einmischt. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. ihre jeweiligen Vertretungen die Konditionen der Arbeitsverhältnisse ohne staatliche Beteiligung vereinbaren. Dabei verfolgen Tarifverträge das allgemeine Ziel, dass auch Beschäftigte angemessen am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beteiligt sind, ohne Arbeitsplätze zu gefährden.

Welche Regelungen gelten im Manteltarifvertrag?

Da Manteltarifverträge die grundsätzlichen Bedingungen für ein Arbeitsverhältnis umfassen, sind folgende Themen üblicherweise fester Bestandteil der Vereinbarungen:

  • Abwesenheiten: Regelungen mit Blick auf den Prozess der Krankmeldung und Lohnfortzahlung, aber auch der festgelegte Urlaubsanspruch und Sonderurlaub. Wichtig: Abweichungen sind nur zugunsten der Mitarbeitenden möglich.
  • Arbeitsort: Vom Unternehmen bereitgestellter Arbeitsplatz bis zum Homeoffice.
  • Arbeitssicherheit: Maßnahmen zum Thema Gefahrenschutz oder auch regelmäßige Schulungen.
  • Arbeitszeit: Festgelegte wöchentliche Arbeitszeit, zum Beispiel die klassische 40-Stunden-Woche.
  • Einstellung: Vom Arbeitsvertrag über die Dauer der Probezeit bis zu möglichen Befristungen.
  • Kündigung: Voraussetzungen für Entlassungen, Kündigungsfristen und mehr.
  • Qualifikation: Anspruch auf und Finanzierung von Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Zusatzleistungen: Wie beispielsweise Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nicht durch einen Manteltarifvertrag abgedeckt ist beispielsweise das Gehalt, denn hier greifen wiederum Lohn- oder Gehaltstarifverträge.

Besonderheiten im Manteltarifvertrag: Gehalt und Kündigung

Wie schon erwähnt, ist das Gehalt nie Bestandteil eines Manteltarifvertrages. Stattdessen setzen an der Stelle Gehaltstarifverträge an, in denen auch die entsprechenden Entgeltgruppen und Tarifstufen zu finden sind. Hier liegt also der Unterschied zwischen Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag.

Normalerweise gelten zwar die gesetzlichen Kündigungsfristen, sprich ein Arbeitsvertrag darf diese Vorgaben nie unterschreiten. Ein Manteltarifvertrag hingegen darf die gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfristen sowohl verlängern als auch verkürzen. Wichtig ist dabei aber, dass eine Frist gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt.

Beispiel für Manteltarifverträge

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Tarifbedingungen für Bund und Kommunen und ist eines der bekanntesten Beispiele für einen Manteltarifvertrag. Darüber hinaus gibt es auch Manteltarifverträge für:

  • die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg
  • den Einzelhandel in Brandenburg
  • das Versicherungsgewerbe in Deutschland
  • die Systemgastronomie in Deutschland.

Ein ganzheitlicher Überblick über alle bestehenden Manteltarifverträge findet sich im Register aller Tarifverträge.

Kündigung des Arbeitsvertrages – Was ist zu beachten?

Die Kündigung des Arbeitsvertrages ist immer eine einseitige Willenserklärung. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag oder einem Änderungsvertrag ist sie rechtswirksam auch ohne Einverständnis des Vertragspartners.

Kündigung des Arbeitsvertrages

Wann gilt der Manteltarifvertrag?

Es gibt folgende Szenarien, bei denen ein Manteltarifvertrag gilt: Tarifbindung: Besteht, solange Arbeitgeber Teil eines Arbeitgeberverbandes und Arbeitnehmer Teil der Gewerkschaft sind. Eigentlich auch schon dann, wenn nur der Arbeitgeber Teil eines Arbeitgeberverbandes ist. Denn die verhandelten Regelungen finden für alle Mitarbeitenden Anwendung. Vereinbarung im Arbeitsvertrag: Auch ohne Tarifbindung möglich, solange eine Bezugnahmeklausel auf den Manteltarifvertrag im Arbeitsvertrag enthalten ist. Manteltarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt: Das Bundesministerium erklärt den Rahmentarifvertrag für allgemeinverbindlich.

Vorteile von einem Manteltarifvertrag

Wichtig für Arbeitnehmer: Es gilt immer der Tarifvorrang. Das heißt so viel wie: Ein Manteltarifvertrag hat immer Vorrang vor Konditionen, die in einem Arbeitsvertrag geregelt sind. Sollten im Arbeitsvertrag also Bedingungen vereinbart worden sein, die aber weniger gut für den Arbeitnehmer ausfallen als im Manteltarifvertrag, gilt immer letzteres.

Gleichzeitig gilt aber auch das Gültigkeitsprinzip. Sind die im Arbeitsvertrag vereinbarten Konditionen besser als die im Manteltarifvertrag, gelten erstere. Und wie auch schon erwähnt, kommt es nicht darauf an, ob Mitarbeitende Teil einer Gewerkschaft sind, weil alle Mitarbeitenden gleichermaßen davon profitieren.

Haben Arbeitgeber eine Informationspflicht?

Nein. Selbst wenn ein Manteltarifvertrag für Ihre Branche existiert, müssen Unternehmen Ihre Mitarbeitenden nicht darüber informieren. Sie müssen sich allerdings an die Bedingungen des geltenden Manteltarifvertrages halten.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Ein Manteltarifvertrag (MTV) - auch bekannt als Rahmentarifvertrag - legt die grundlegenden Bedingungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses fest. Dabei werden die Bedingungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften ausgehandelt. Deswegen heißt es auch Manteltarifvertrag: Er bildet den Rahmen - oder eben Mantel - für Tarifverträge.

Die Laufzeit von Manteltarifverträgen erstreckt sich oft über mehrere Jahre oder ist alternativ gar nicht erst zeitlich begrenzt. Bis zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind die jeweiligen Bedingungen also ohne zeitliche Begrenzung gültig.

Manteltarifverträge finden Anwendung bei: Tarifbindung, Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder wenn der Manteltarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wird. Wichtig: Mitarbeitende müssen nicht unbedingt Teil einer Gewerkschaft sein, weil alle Mitarbeitenden gleichermaßen von der Anwendung eines Manteltarifvertrages profitieren.

Selbst wenn ein Manteltarifvertrag für Ihre Branche existiert, müssen Unternehmen Ihre Mitarbeitenden nicht darüber informieren. Sie müssen sich allerdings an die Bedingungen des geltenden Manteltarifvertrages halten.

Es gilt immer der Tarifvorrang. Das heißt so viel wie: Ein Manteltarifvertrag hat immer Vorrang vor Konditionen, die in einem Arbeitsvertrag geregelt sind. Sollten im Arbeitsvertrag also Bedingungen vereinbart worden sein, die aber weniger gut für den Arbeitnehmer ausfallen als im Manteltarifvertrag, gilt immer letzteres. Gleichzeitig gilt aber auch das Gültigkeitsprinzip. Sind die im Arbeitsvertrag vereinbarten Konditionen besser als die im Manteltarifvertrag, gelten erstere.

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