Tarifvertrag: Definition, Vorteile & Handlungsempfehlungen für HR

Ein Tarifvertrag bildet die Grundlage für viele Arbeitsverhältnisse – insbesondere im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Unternehmen. Denn Tarifverträge sind Verträge zwischen den sogenannten Tarifvertragsparteien und ersetzen unter Umständen die Regelungen des Arbeitsvertrages.


Tarifverträge - darauf sollte man achten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tarifsvertragsparteien sind zum einen Arbeitgeber und zum anderen Gewerkschaften.
  • Arbeitnehmende müssen nicht Mitglied der Gewerkschaft sein, um von den verhandelten Bedinungen zu profitieren.
  • Der Inhalt von Tarifverträgen reicht von Kündigungsbestimmungen über Arbeitszeiten hin zu Urlaubsansprüchen.

Tarifvertrag Grundlagen

Tarifverträge sind Verträge zwischen den sogenannten Tarifvertragsparteien. Auf der einen Seite steht hierbei ein Arbeitgeber oder ein Verbund verschiedener Arbeitgeber. Die andere Vertragspartei ist eine Gewerkschaft oder ein kollektiver Verbund von Arbeitnehmenden. Beide Parteien verhandeln regelmäßig über bestimmte Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden.

Die Verträge regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien. Sie dienen dazu, die Position des Arbeitnehmendens gegenüber dem Arbeitgebenden zu stärken. Sind in einem Vertrag beispielsweise bestimmte Löhne festgehalten, ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, zuungunsten des Arbeitnehmendens hiervon abzuweichen.

Enthalten sind Themen wie:

  • Entgeltgruppen & Gehaltstabellen
  • Arbeitszeiten & Pausenregelungen
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)

Um von den Regelungen zu profitieren, ist es grundsätzlich nicht mehr notwendig, dass der Arbeitnehmende Mitglied der Gewerkschaft oder des Arbeitnehmerverbundes ist.

Abschluss von Tarifverträgen

Für den Abschluss eines Tarifvertrages ist es erforderlich, dass die Parteien eine sogenannte soziale Mächtigkeit besitzen. Dies ist der Fall, wenn sie imstande sind, ihre Forderungen durchzusetzen, beispielsweise wenn eine Gewerkschaft genügend Mitglieder besitzt, um einen effektiven Streik durchzuführen. Die einzelnen Regelungen für Tarifverträge befinden sich im Tarifvertragsgesetz (TVG).

Inhalt & Arten von Tarifverträgen

Der Inhalt von Tarifverträgen richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 TVG kommen hierfür beispielsweise Kündigungsbestimmungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder die Lohnhöhe in Betracht. Auch einzelne Arbeitsbedingungen sind oft Teil des Vertrages. Ein notwendiger Bestandteil ist zudem die Laufzeit des Vertrages.

Es gibt zahlreiche Arten von Tarifverträgen, die sich in Reichweite und Inhalt jeweils unterscheiden und je nach Anwendungsfall auch kombiniert auftreten. HR muss daher genau prüfen, welcher Vertrag für welchen Mitarbeiterkreis Anwendung findet.

Manteltarifvertrag Der sogenannte Manteltarifvertrag regelt grundsätzliche Arbeitsbedingungen. Gegenstand des Vertrages ist beispielsweise die Arbeitszeit, die Länge der Kündigungsfrist oder die Anzahl an Urlaubstagen.

Flächentarifvertrag Flächentarifverträge sind auf bestimmte Regionen begrenzt. Sie gelten beispielsweise für ganz Deutschland oder nur für ein bestimmtes Bundesland.

Entgelttarifvertrag Entgelttarifverträge legt Löhne, Gehälter oder auch Zuschläge fest. Sie sorgen dafür, dass der Arbeitgeber bestimmte Lohngrenzen nicht unterschreitet.

Branchentarifvertrag Ein sogenannter Branchentarifvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er für einen bestimmten Wirtschaftszweig gilt. Ein gutes Beispiel für eine Gewerkschaft, die derartige Tarifverträge aushandelt, ist die IG Metall.

Firmentarifverträge Firmentarifverträge sind nur in einem Unternehmen anwendbar. Die Gewerkschaft schließt einen Tarifvertrag mit genau einem Unternehmen.

Branchenvergleich: Öffentlicher Dienst & IG Metall

Der Bereich öffentlicher Dienst ist einer der am stärksten tarifgebundenen in Deutschland. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt für Bund, Kommunen und je nach Variante (TV-L) auch für die Länder. Ein Beispiel hierfür sind die Mitarbeiter einer Verwaltung. Er gilt jedoch nicht für Beamte, da diese nicht in einem normalen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind.

Relevante Bestandteile:

  • TVöD Entgelttabelle: ordnet Stellen den Entgeltgruppen (z. B. EG 5) und Erfahrungsstufen zu
  • TVöD-Rechner: wird von HR genutzt zur schnellen Berechnung von Monatsgehältern

In der Industrie und im Einzelhandel sind Gewerkschaften wie die IG Metall oder ver.di tonangebend.

Beispiele:

  • IG Metall Tarifverträge gelten in der Metall- und Elektroindustrie mit regionalen Varianten (NRW, Bayern, Hessen).
  • Im Einzelhandel regelt ver.di Tarifverträge für Verkäufer:innen, Lagermitarbeiter:innen oder Kassierer:innen – häufig auch regional differenziert.

Entgelt & Gehalt im Tarifkontext

Um den Lohn für die Arbeitnehmer zu regeln, ist es üblich, in einem Tarifvertrag eine Entgelttabelle aufzunehmen. Diese legt fest, dass eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern ein anderes Entgelt erhält, als sonstige Gruppen. Die Unterteilung in Entgeltgruppen erfolgt beispielsweise nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern.

Für die einzelnen Gruppen gibt es meist mehrere Stufen, die Arbeitnehmer durchlaufen. Hierbei steigt das Gehalt beispielsweise nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer. Gleichzeitig kann eine Unterscheidung im Entgelt auch durch eine Vollzeit beziehungsweise eine Teilzeit Beschäftigung auftreten.

Beispiel: Im TVöD kann ein Erzieher mit 5 Jahren Berufserfahrung in EG 8, Stufe 3 ca. 3.400 € brutto verdienen (Stand 2025).

Rechtliches zur Geltung & Kündigung

Grundsätzlich ist es so, dass nicht jeder Tarifvertrag automatisch für alle Beschäftigten gilt. Ein Tarifvertrag wird dann angewendet, wenn das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbands ist, der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist, oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde (Allgemeinverbindlichkeit nach §5 TVG).

Bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen müssen alle Unternehmen einer Branche – unabhängig von der Mitgliedschaft – die Regelungen anwenden. Tarifverträge sind allerdings befristet und haben eine vereinbarte Laufzeit. Endet diese, tritt eine Nachwirkung ein, bis eine neue Vereinbarung besteht.

Kündigungsfristen in Tarifverträgen können von den gesetzlichen Fristen abweichen – häufig zugunsten der Arbeitnehmenden. Kündigung und Neuverhandlung von Tarifverträgen erfolgen auf Verbandsebene, können aber durch betriebliche Regelungen ergänzt werden.

Wichtig für HR: Die Tarifautonomie ist in Artikel 9 des Grundgesetzes verankert. Sie erlaubt es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeitsbedingungen eigenständig zu regeln – ohne staatlichen Einfluss. In der Folge können Tarifverträge vom Arbeitsrecht abweichen, z. B. bei Urlaub, Probezeit oder Kündigung. Solange, wie sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Vorteile von Tarifverträgen

Vorteile für Arbeitnehmende:

  • Planbare Lohnerhöhungen
  • Transparente Regelungen
  • Kündigungsschutz über tarifliche Fristen

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Rechtssicherheit & Standardisierung
  • Keine Einzelverhandlungen notwendig
  • Weniger Fluktuation durch verlässliche Rahmenbedingungen

Mögliche Nachteile:

  • Eingeschränkte Flexibilität (z. B. bei Arbeitszeitmodellen)
  • Automatisierte & weniger steuerbare Lohnerhöhungen
  • Geltung auch für Außertarifliche Beschäftigte in Mischbetrieben

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

  • Manteltarifvertrag
  • Flächentarifverträge
  • Firmentarifverträge
  • Branchentarifvertrag
  • Entgelttarifverträge

Tarifverträge sind Verträge zwischen den sogenannten Tarifvertragsparteien, die regelmäßig über bestimmte Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden verhandeln.

Der Inhalt von Tarifverträgen reicht von Kündigungsbestimmungen über Arbeitszeiten hin zu Urlaubsansprüchen.

Disclaimer

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