Tarifvertrag
Tarifverträge sind Verträge zwischen den sogenannten Tarifvertragsparteien. Fakten rund um den Tarifvertrag.

Ein Tarifvertrag stellt eine gute Methode für Mitarbeitende dar, um von besonders günstigen Bedingungen zu profitieren. Diese ersetzen unter Umständen die Regelungen des Arbeitsvertrages.
Definition
Tarifverträge sind Verträge zwischen den sogenannten Tarifvertragsparteien. Auf der einen Seite steht hierbei ein Arbeitgebender oder ein Verbund verschiedener Arbeitgebender. Die andere Vertragspartei ist eine Gewerkschaft oder ein kollektiver Verbund von Arbeitnehmenden. Beide Parteien verhandeln regelmäßig über bestimmte Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden.
Die Verträge regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien. Sie dienen dazu, die vermeidlich schwache Position des Arbeitnehmendens gegenüber dem Arbeitgebenden zu stärken. Sind in einem Vertrag beispielsweise bestimmte Löhne festgehalten, ist es dem Arbeitgebenden nicht erlaubt, zuungunsten des Arbeitnehmendens hiervon abzuweichen.
Mitglied in einer Gewerkschaft notwendig?
Um von den Regelungen zu profitieren, ist es grundsätzlich nicht mehr notwendig, dass der Arbeitnehmende Mitglied der Gewerkschaft oder des Arbeitnehmerverbundes ist. Würden Arbeitgebende nur Mitglieder einer Gewerkschaft die Tarifbedingungen gewähren, trieben sie alle Nicht-Mitglieder in die Arme der Gewerkschaft. Was wiederum deren Position bei Verhandlungen stärken würde.
Abschluss eines Tarifvertrages
Für den Abschluss eines Tarifvertrages ist es erforderlich, dass die Parteien eine sogenannte soziale Mächtigkeit besitzen. Dies ist der Fall, wenn sie imstande sind, ihre Forderungen durchzusetzen. Die Voraussetzung ist etwa erfüllt, wenn eine Gewerkschaft genügend Mitglieder besitzt, um einen effektiven Streik durchzuführen.
Die einzelnen Regelungen für Tarifverträge befinden sich im Tarifvertragsgesetz (TVG).
Inhalt von Tarifverträgen
Der Inhalt von Tarifverträgen ist sehr vielfältig. Gemäß § 1 Abs. 1 TVG kommen hierfür beispielsweise Kündigungsbestimmungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder die Lohnhöhe in Betracht. Auch einzelne Arbeitsbedingungen sind oft Teil des Vertrages. Ein notwendiger Bestandteil ist zudem die Laufzeit des Vertrages.
Arten von Tarifverträgen
Es gibt zahlreiche Arten von Tarifverträgen, die sich in Reichweite und Inhalt unterscheiden.
Manteltarifvertrag
Der sogenannte Manteltarifvertrag enthält grundsätzliche Regelungen bezüglich des Arbeitsverhältnisses. Gegenstand des Vertrages ist beispielsweise die Arbeitszeit, die Länge der Kündigungsfrist oder die Anzahl an Urlaubstagen.
Flächentarifverträge
Flächentarifverträge sind auf bestimmte Regionen begrenzt. Sie gelten beispielsweise für ganz Deutschland oder nur für ein bestimmtes Bundesland.
Firmentarifverträge
Firmentarifverträge sind nur in einem Unternehmen anwendbar. Die Gewerkschaft schließt einen Tarifvertrag mit genau einem Unternehmen.
Branchentarifvertrag
Ein sogenannter Branchentarifvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er für einen bestimmten Wirtschaftszweig gilt. Ein gutes Beispiel für eine Gewerkschaft, die derartige Tarifverträge aushandelt, ist die IG Metall.
Entgelttarifverträge
Entgelttarifverträge konzentrieren sich auf die Lohnhöhe der Arbeitnehmer. Sie sorgen dafür, dass der Arbeitgeber bestimmte Lohngrenzen nicht unterschreitet.
Was sind Entgeltgruppen?
Um den Lohn für die Arbeitnehmer zu regeln, ist es üblich, in einem Tarifvertrag eine Entgelttabelle aufzunehmen. Diese legt fest, dass eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern ein anderes Entgelt erhält, als sonstige Gruppen. Die Unterteilung in Entgeltgruppen erfolgt beispielsweise nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Für die einzelnen Gruppen gibt es darüber hinaus meist mehrere Stufen, die Arbeitnehmer durchlaufen. Hierbei steigt das Gehalt beispielsweise nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes (TvöD)
Beim TvöD handelt es sich um eine besondere Gruppe von Tarifverträgen. Diese gelten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes. Ein Beispiel hierfür sind die Mitarbeiter einer Verwaltung. Er gilt jedoch nicht für Beamte, da diese nicht in einem normalen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind.
Vorteile von Tarifverträgen
Mit einem Tarifvertrag sind Arbeitnehmende in der Lage, selbst Einfluss auf Ihre Arbeitsbedingungen zu nehmen. Während Arbeitsverträge oft einseitig vom Arbeitgebenden vorgegeben sind, lassen sich in Tarifverträgen auch Ideen der Arbeitnehmervertretung integrieren.
Für Arbeitgebende bringen Tarifverträge ebenfalls einige Vorteile mit sich. Da viele der Verträge für mehrere Unternehmen gelten, entsteht eine einheitliche Wettbewerbssituation. Aufgrund der vorgeschriebenen Friedenspflicht verhindern sie außerdem, dass es zu Streiks kommt. Darüber hinaus sparen sich die einzelnen Arbeitgeber Zeit, da die Verbände die oftmals schwierigen Diskussionen über Löhne oder Arbeitszeiten führen.
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