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Job-Sharing: Die 6 Wichtigsten Modelle & Tipps für die Umsetzung

Job-Sharing ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem mehr als eine Person eine Vollzeitstelle bekleidet und erfreut sich wachsender Beliebtheit in der Arbeitswelt. Aber was genau ist Job Sharing, in welchen Formen kann es auftreten, welche Vor- und Nachteile hat es und an welche Voraussetzungen ist es gebunden?


Job-Sharing: Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Job Sharing beschreibt ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem mehr als eine Person eine Vollzeitstelle besetzt.
  • Job Sharing stellt eine besondere Art des Teilzeitmodelles dar und ist in § 13 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
  • Bekannte Modelle sind: Job Splitting, Job Pairing, Top Pairing.

Definition: Was ist Job-Sharing?

Job-Sharing bedeutet, dass sich zwei oder mehr Personen eine Vollzeitstelle teilen. Das Modell fördert Flexibilität, Work-Life-Balance und Wissenstransfer und ist in § 13 TzBfG gesetzlich geregelt. Typische Formen sind Job-Splitting, Job-Pairing und Top-Sharing – jedes mit eigenen Vorteilen und Herausforderungen.

Der englische Begriff Job-Sharing lässt sich ins Deutsche als Arbeitsplatzteilung übersetzen. Dieser sollte nicht mit Desk Sharing verwechselt werden. Desk Sharing ist der gemeinsame Gebrauch von Arbeitsplätzen durch mehrere Mitarbeitende.

Der Unterschied zur klassischen Teilzeitarbeit besteht darin, dass es nicht dem Arbeitgeber, sondern den Mitarbeitenden obliegt, einzelne Aufgaben und Verantwortung untereinander festzulegen. Das Gleiche betrifft auch die Arbeitszeit, die je nach individuellen Bedürfnissen selbst eingeteilt werden kann. Der Aufteilung unterliegt gleichfalls das Vollzeitgehalt.

Job-Sharing aus rechtlicher Sicht

Die rechtliche Grundlage für das Modell bildet § 13 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Nach diesem stellt Job Sharing eine besondere Form der Teilzeit dar.

  • Es existieren keine Rechtsbeziehungen zwischen Partner:innen.
  • Der Anspruch auf die Zahlung des Arbeitsgehaltes besteht allein gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Ein gemeinsamer Arbeitsplan hat eine rechtsverbindliche Wirkung.
  • Eine Vertretungspflicht besteht nur dann, wenn sie im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.
  • Erwähnenswert ist außerdem, dass die Kündigung verbleibender Partner:innen nicht automatisch erfolgt.

Die wichtigsten Job-Sharing-Modelle im Überblick

ModellBeschreibungGrad der ZusammenarbeitEinsatzbereicheBesondere Vorteile
Job‑SplittingEine Vollzeitstelle wird in zwei oder mehr Teilzeitstellen aufgeteilt. Jede Person arbeitet unabhängig und erledigt ähnliche Aufgaben zu unterschiedlichen Zeiten.NiedrigStandardisierte Tätigkeiten, Verwaltung, ProduktionHohe Flexibilität, klare Zuständigkeiten, geringe Abstimmungsnotwendigkeit
Job‑PairingZwei Mitarbeitende teilen sich eine gemeinsame Rolle, arbeiten eng zusammen und koordinieren Aufgaben, Projekte und Ziele.HochProjektarbeit, kreative Tätigkeiten, TeamrollenWissensaustausch, geteilte Verantwortung, hohe Qualität durch Vier‑Augen‑Prinzip
Top‑SharingZwei oder mehr Führungskräfte teilen sich eine Managementrolle einschließlich Personal‑ und Ergebnisverantwortung.Sehr hochFührungsebene, strategische BereicheVereinbarkeit von Familie und Führung, Diversität, kontinuierliche Verfügbarkeit
Peer‑TandemZwei Kolleg:innen mit ähnlicher Qualifikation teilen sich Aufgaben auf derselben Hierarchieebene.MittelFachbereiche, Customer Service, HRGleichberechtigtes Arbeiten, Förderung voneinander Lernen
Zeitlich begrenztes TandemArbeitsplatzteilung auf Zeit, z. B. zur Einarbeitung, Elternzeitvertretung oder Weiterbildung.Mittel bis hochÜbergangsphasen, Mentoring, VertretungenWissenstransfer, kontinuierlicher Workflow, reduziertes Einarbeitungsrisiko
Crossfunktionales TandemZwei Personen aus verschiedenen Fachbereichen teilen sich eine Rolle oder ein Projekt zur Förderung von interdisziplinärer Zusammenarbeit.HochInnovationsprojekte, ProduktentwicklungNeue Perspektiven, Innovationsförderung, Silos werden aufgebrochen

Job-Sharing Vorteile

Im Idealfall profitieren sowohl Mitarbeitende, als auch der Arbeitgeber vom Job Sharing. Für Mitarbeitende bietet es ein hohes Maß an Flexibilität, die in manchen Lebenssituationen von fundamentaler Bedeutung ist. Als häufigste Gründe für Job-Sharing werden genannt: Vereinbarkeit von Karriere und Familie, Möglichkeit der Weiterbildung ohne Verzicht auf Karriere sowie Wunsch nach mehr Freizeit, um Burnout und einem langfristigen Arbeitsausfall vorzubeugen.

Viele Arbeitgeber betonen hingegen, dass Job-Sharing die Arbeitsproduktivität und Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen kann. Des Weiteren hilft es dabei, eine Innovationskultur im Unternehmen zu entwickeln und die Arbeitgebermarke zu stärken. Eine Vollzeitstelle teilende Mitarbeitende können nicht nur voneinander lernen, sondern auch Fehler durch das Vier-Augen-Prinzip vermeiden. Zudem erlaubt Job-Sharing eine schnellere Einarbeitung von Nachfolgenden.

Job Sharing Nachteile

Job-Sharing Nachteile und Herausforderungen Job-Sharing bringt Flexibilität, erfordert aber auch mehr Aufwand für Arbeitgeber und Tandems. Die häufigsten Job-Sharing Nachteile sind:

  • Hoher Administrationsaufwand für HR: Mehr Planung, Koordination von Arbeitszeiten und Kommunikation zwischen Partnern, das kann zeitintensiv und kostenfaktorensteigernd sein.
  • Erhöhte Gesamtkosten: Anteiliges Vollzeitgehalt plus Sozialleistungen für zwei Personen führen oft zu 10–20% höheren Lohnkosten pro Stelle.
  • Konfliktpotenzial zwischen Partnern: Unterschiedliche Arbeitsstile, Missverständnisse oder Konkurrenz können zu Frustration und Produktivitätsverlusten führen.
  • Schwierige Partnerfindung: Passende Tandems mit Chemie, Kompetenz und kompatiblen Zeiten sind schwer zu identifizieren – oft scheitern Modelle hieran.

Voraussetzungen und Umsetzung

Job-Sharing erfordert reife Persönlichkeiten und strukturierte Prozesse – nicht jede Person oder Firma ist dafür geeignet. Erfolgreiche Modelle basieren auf hohen sozialen Kompetenzen der Mitarbeitenden und aktiver HR-Unterstützung.

Voraussetzungen für Mitarbeitende Die wichtigsten Job-Sharing Qualifikationen sind:

  • Kommunikationsstärke: Klare Abstimmung von Aufgaben, Zielen und Arbeitszeiten.
  • Gegenseitiges Vertrauen: Partner müssen sich aufeinander verlassen können, auch bei Abwesenheit.
  • Hohe Flexibilität: Bereitschaft für spontane Anpassungen (z. B. Vertretung bei Krankheit).
  • Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft: Gemeinsame Entscheidungen ohne Ego.
  • Organisationstalent: Präzise Planung, damit nichts doppelt oder übersehen wird.

Aufgaben für HR und Management Der Arbeitgeber entscheidet über den Erfolg:

  • Klare Aufgabenverteilung: Definieren Sie Zuständigkeiten und visualisieren Sie in einem Organigramm.
  • Kommunikationsregeln: Wöchentliche Handovers, gemeinsame Tools.
  • Matching-Prozess: Testphasen oder Workshops zur Partnerfindung.
  • Kontinuierliche Unterstützung: Regelmäßige Mitarbeitergespräche und Konfliktmediation.

Wie HR Software Job-Sharing Modelle vereinfacht

Moderne HR-Software wie HRlab erleichtert die Job-Sharing-Umsetzung durch Automatisierung von Planung, Kommunikation und Dokumentation. Konkret bedeutet das, dass sie administrativen Aufwand reduziert und Tandems bei klarer Abstimmung unterstützt:

  • Flexible Zeiterfassung: Automatische Planung individueller Arbeitszeiten für Tandem-Partner mit Überlappungszeiten für Handovers und Vertretungsregeln.
  • Abwesenheitsmanagement: Digitale Anträge für Urlaub/Krankheit mit automatischer Prüfung von Vertretungspflichten – verhindert Lücken im Workflow.
  • Qualifikationsmatrix: Übersicht über Kompetenzen aller Mitarbeitenden zur gezielten Partnerfindung (z. B. „passende Skills + Verfügbarkeit“).
  • Workflow-Automatisierung: Vorlagen für wöchentliche Abstimmungen, Aufgabenmatrizen und Feedback-Runden – inklusive Erinnerungen.
  • Reporting-Tools: Dashboards zur Erfolgsmessung (Produktivität, Zufriedenheit) und rechtssichere Archivierung gemäß TzBfG.

Disclaimer

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inhalte unser Internetseite einem unverbindlichen Informationszweck dient und entsprechend keiner offiziellen Rechtsberatung gleichkommt. Das beinhaltet auch Beiträge zu rechtlichen HR-Themen, deren Inhalt eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzt. Aus diesem Grund sind alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite werden allerdings mit größter Sorgfalt recherchiert.

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