Verdachtskündigung - Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Verdachtskündigung ist eine heikle Angelegenheit im Arbeitsrecht, die sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende vor Herausforderungen stellen kann. In diesem Artikel werden wir die Grundlagen, Anforderungen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verdachtskündigung beleuchten.


Verdachtskündigung

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitgebende sollten sicherstellen, dass sie die erforderlichen Beweise für den Verdacht einer schweren Pflichtverletzung haben, bevor sie eine Verdachtskündigung aussprechen. Arbeitnehmende sollten ihre Rechte kennen und sich im Falle einer Verdachtskündigung rechtzeitig rechtlich beraten lassen. Eine gründliche Prüfung und das Einholen rechtlicher Beratung sind in diesem Zusammenhang unerlässlich. Eine Verdachtskündigung sollte niemals vorschnell und ohne ausreichende Prüfung ausgesprochen werden.

Was ist eine Verdachtskündigung?

Eine Verdachtskündigung tritt in Kraft, wenn der Arbeitgebende aufgrund konkreter Tatsachen begründeten Verdacht hat, dass der Arbeitnehmende eine schwere Pflichtverletzung begangen hat. Die Gewichtung des Verstoßes kann dabei unterschiedlich ausgelegt werden. Dieser Verdacht muss auf objektiven Beweisen beruhen und sorgfältig geprüft werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.

Kündigung des Arbeitsvertrages – Was ist zu beachten?

Die Kündigung des Arbeitsvertrages ist immer eine einseitige Willenserklärung. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag oder einem Änderungsvertrag ist sie rechtswirksam auch ohne Einverständnis des Vertragspartners. Es gilt allerdings, einige Vorgaben, Regeln und Grenzen aus dem Arbeitsrecht einzuhalten.

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Unter welchen Umständen kann eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden?

Bevor eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden darf, muss mindestens eine der folgenden Vorraussetzungen erfüllt werden.

Begründeter Verdacht Es muss ein begründeter Verdacht bestehen, der auf konkreten Anhaltspunkten basiert und sich auf eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bezieht. Dies kann beispielsweise Diebstahl, Betrug, Arbeitszeitbetrug oder ähnliche schwerwiegende Verfehlungen umfassen.

Interessenabwägung Der Arbeitgebende muss abwägen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Abschluss eines möglichen Gerichtsverfahrens unzumutbar ist. Hierbei sind die Interessen des Arbeitnehmendens und des Arbeitgebendens zu berücksichtigen.

Kündigung auch ohne Abmahnung!

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass der Arbeitgebende den Arbeitnehmenden abmahnen muss, bevor eine Kündigung ausgeprochen werden darf. Hierfür gibt es keine rechtlichen Verpflichtungen. Mehr dazu hier.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Im Falle einer Verdachtskündigung ist der Arbeitgebende zu folgenden Maßnahmen verpflichtet.

Beweislast Der Arbeitgebende trägt die Beweislast für den Verdacht und die Gewichtung der Pflichtverletzung. Er muss eine gründliche und umfassende Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass der Verdacht begründet ist.

Anhörung Bevor eine Verdachtskündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitnehmende angehört werden. Dies gibt ihm die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und Beweise vorzulegen. Eine ohne vorherige Anhörung des Verdächtigten ausgesprochene Verdachtskündigung ist unwirksam.

Eilentscheidungen vermeiden Eine Verdachtskündigung sollte nicht überstürzt ausgesprochen werden. Der Arbeitgebende sollte die erforderliche Sorgfalt walten lassen und in Erwägung ziehen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ermittlungen Bevor eine Verdachtskündigung ausgesprochen wird, sollte der Arbeitgebende gründliche interne Ermittlungen durchführen, um den Verdacht zu überprüfen. Dabei müssen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmendens gewahrt werden.

Verhältnismäßigkeit Die Verdachtskündigung muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass der Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgebenden unzumutbar ist.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Auch der Arbeitnehmer hat ein Recht auf folgende Maßnahmen.

Klage Wenn der Arbeitnehmende die Verdachtskündigung für unberechtigt hält, kann er dagegen Klage erheben. Das Arbeitsgericht wird dann über die Wirksamkeit der Kündigung entscheiden.

Lohnfortzahlung Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigung hat der Arbeitnehmende Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Risiken für Arbeitgeber

Eine Verdachtskündigung bringt für den Arbeitgebenden einige Risiken und mögliche Auswirkungen mit sich.

Schadensersatz Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt und die Kündigung unberechtigt war, muss der Arbeitgebende mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Reputationsverlust Eine ungerechtfertigte Verdachtskündigung kann den Ruf des Unternehmens schädigen und potentielle, zukünftige Arbeitnehmende abschrecken.

Kosten für Gerichtsverfahren Der Arbeitgebende muss für die Kosten eines Gerichtsverfahrens aufkommen, wenn der Arbeitnehmende gegen die Kündigung vorgeht.

Es ist wichtig zu betonen, dass Verdachtskündigungen rechtlich heikel sind und sorgfältig abgewogen werden müssen. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Kündigung rechtlich wirksam ist.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

In den meisten Fällen liegt bei einer Verdachtskündigung ein schweres Vergehen vor. Somit handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung und bedeutet: sofortige Entlassung ohne Kündigungsfrist.

Bei einer Tatkündigung steht das strafbare Verhalten nach Überzeugung des Arbeitgebers bereits fest. Eine Anhörung des Arbeitnehmers ist hier im Gegensatz zur Verdachtskündigung nicht notwendig.

Als schwere Vertragsverletzung gelten alle an sich zur fristlosen Kündigung ausreichenden Gründe.

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