Aufhebungsvertrag - Inhalt, Arbeitslosengeld, Abfindung & Co.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Abmachung zwischen Arbeitgeber und -nehmer, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Dabei entfällt die gesetzliche Kündigungsfrist und das Kündigungsschutzverfahren. Für HR-Verantwortliche bietet er strategische Flexibilität, für Arbeitnehmer die Möglichkeit, schneller neue berufliche Angebote anzunehmen.


Zwei Menschen geben sich die Hand zu einem Handschlag, ein Symbolbild für einen Aufhebungsvertrag. Er beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Wann macht er Sinn und was muss beachtet werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, freiwillig und muss schriftlich erfolgen.
  • Er bietet Flexibilität, unterliegt aber weniger gesetzlichen Vorgaben als eine Kündigung.
  • Durch die Zustimmung kann eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld entstehen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
  • Eine Abfindung ist möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Punkte gehören in einen Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag erfordert gemäß § 623 BGB eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Absicht, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beendigen. Im Gegensatz zur Kündigung braucht es keine Fristen oder besonderen Kündigungsgründe. Beide Seiten erklären sich freiwillig mit dem Ende des Vertragsverhältnisses einverstanden.

Wichtig ist, das mindestens enthalten ist:

  • wann das Arbeitsverhältnis ausläuft
  • welche Parteien involviert sind (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • welche Regelungen zur Abfindung gelten (falls vereinbart)
  • welche Vereinbarung zu Themen wie Resturlaub und Überstunden gelten
  • wann die Rückgabe von Firmeneigentum erfolgt und ob ein Zeugnisanspruch besteht
  • ein Hinweis auf Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit
  • die Unterschriften der Parteien.

An der Stelle wichtig zu beachten: Arbeitgeber nutzen bei Aufhebungsverträgen gerne eine Ausgleichsklausel. In der Folge müssen dann nur noch genau die Leistungen erfolgen, die explizit im Aufhebungsvertrag stehen.

Arbeitnehmer:innen profitieren vor allem dann davon, wenn der bestehende Arbeitsvertrag schnell aufgehoben werden soll. Das ist meist dann der Fall, wenn bereits ein neuer Arbeitsvertrag vorliegt und so Verzögerungen mit Blick auf den Start der neuen Position vermieden werden wollen.

Arbeitnehmer:innen können auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht – es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart. Zu beachten ist allerdings, dass dadurch Nachteile für den Bezug von Arbeitslosengeld entstehen. Gleiches gilt übrigens auch für die Kündigung, wenn sie vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird.

Unterschied Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

Ein Aufhebungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag und unterliegt im Gegensatz zur Kündigung weniger gesetzliche Vorschriften. Eine Kündigung (egal ob vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgesprochen) ist dagegen einseitig. Dabei gilt, dass die andere Partei der Kündigung nicht zustimmen muss, damit sie wirksam ist.

MerkmalKündigungAufhebungsvertrag
FormEinseitige ErklärungEinvernehmliche Vereinbarung
FristEinhalten der KündigungsfristFrei verhandelbares Beendigungsdatum
KündigungsschutzGilt (v.a. bei Arbeitgeberkündigung)Kann umgangen werden
AbfindungspflichtNur in SonderfällenFrei verhandelbar
ArbeitsagenturEventuelle Sperrzeit für ALGSehr wahrscheinliche Sperrzeit für ALG
BetriebsratMitspracherechtKein Mitspracherecht

Rolle von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer:

  • Kann aus eigenen Gründen einen Aufhebungsvertrag wünschen, z. B. für Jobwechsel oder vorzeitigen Renteneintritt.
  • Achtung: Ohne wichtigen Grund (z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe) droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Arbeitgeber:

  • Nutzt Aufhebungsverträge oft zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage.
  • Verhandlungssache: Eine freiwillige Abfindung erleichtert die Zustimmung des Arbeitnehmers.

HR-Tipp: Sichern Sie sich rechtlich ab, etwa durch Dokumentation der Verhandlungen und klarer Formulierungen im Vertrag.

Kann ich bei einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld beziehen?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I), doch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags verhängt die Bundesagentur für Arbeit häufig eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der internen Richtlinien der Arbeitsagentur.

Wichtige Gründe sind in den Augen der Bundesagentur für Arbeit:

  • Der Arbeitgeber muss bereits im Vorfeld eine Kündigung aus betrieblichen Gründen angedroht haben.
  • Der Aufhebungsvertrag darf das Arbeitsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt beenden, an dem die Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam geworden wäre. Es muss also die Kündigungsfrist eingehalten werden.
  • Die Abfindungshöhe muss sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren (sprich nicht deutlich höher als 0,5 Monatsgehälter pro Jahr des Arbeitsverhältnisses, gleichzeitig aber auch nicht niedriger als 0,25 Monatsgehälter).
  • Es darf kein besonderer Kündigungsschutz (z.B. aufgrund von Elternzeit) bestehen.

Der Vertrag muss ausdrücklich die jeweilige Begründung beinhalten. Durch die Komplexität der Thematik empfiehlt sich hier im Zweifel anwaltlicher Rat oder vor einer Unterschrift die Situation mit dem Arbeitsamt zu besprechen.

Wie hoch kann die Abfindung sein?

Als Kompensation dafür, dass Arbeitgeber sich durch einen Aufhebungsvertrag von heute auf morgen von Mitarbeitenden trennen, zahlen sie oft eine Abfindung. Die Höhe dieser Summe hängt allerdings sehr oft von dem Verhandlungsgeschick beider Parteien ab, vor allem aber der des Arbeitnehmers. Grundsätzlich aber wichtig zu wissen: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht per se erstmal nicht.

Sollte eine Abfindung aber Teil der Abmachung sein, orientieren sich Arbeitgeber oft für ein erstes Angebot an der Regelung für betriebsbedingte Kündigungen. Hier sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr anbietet, dass der Arbeitnehmer in der Firma gearbeitet hat. Zur Vermeidung eines Rechtsstreites lässt sich üblicherweise eine Mitte finden, mit der beide Parteien leben können.

Sind Steuern auf eine Abfindung zu zahlen?

Um steuerliche Nachteile bei einmaligen Sonderzahlungen wie einer Abfindung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in § 34 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) die sogenannte Fünftelregelung verankert. Sie ermöglicht eine ermäßigte Besteuerung, indem die Abfindung auf fünf Jahre rechnerisch verteilt wird. Damit bleibt das Jahreseinkommen in einem niedrigeren Steuertarif.

Diese Regelung muss explizit in der Steuererklärung beantragt werden. Sozialabgaben fallen auf Abfindungen grundsätzlich nicht an, da sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag ist flexibler als eine Kündigung, da er ohne Fristen und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt.

Arbeitslosengeld gibt es trotz Aufhebungsvertrag, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. drohende betriebsbedingte Kündigung, Kündigungsfrist eingehalten, angemessene Abfindung).

Nachteile sind mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, kein Kündigungsschutz, und kein Anspruch auf Rücknahme des Vertrags nach Unterschrift.

Disclaimer

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