Ampel Regierung möchte digitale Arbeitsverträge ermöglichen
Zum Thema Bürokratieabbau in Deutschland sind sich SPD, Grüne und FDP nun einig geworden, dass Arbeitsverträge in Zukunft keine Papierform mehr benötigen sollen. Dieser Zusatz soll dem bereits beschlossenen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau hinzukommen.
Was besagt der Zusatz zu digitalen Arbeitsverträgen?
Das heißt in anderen Worten: Am 21. März 2024 hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Schriftform im Nachweisgesetz gemäß §126 BGB durch die Textform zu ersetzen. In Zukunft soll es also möglich sein, Arbeitsverträge komplett digital, also beispielsweise durch eine Mail, abzuschließen. Das ersetzt die Unterschrift auf dem Papier.
Möchten Arbeitnehmer trotzdem ihren Arbeitsvertrag noch in Papierform erhalten, müssen sie ausdrücklich danach verlangen. Wer also will, kann den Arbeitsvertrag weiterhin auf Papier erhalten. Das gilt außerdem für Arbeitsüberlassungsverträge wie zum Beispiel bezüglich Zeit- und Leiharbeit.
Das sagen FDP und Grüne zum Zusatz des Bürokratieabbaus
Laut Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, heißt es: "Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält."
Irene Mihalic, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion sagt dazu: "Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren". Sprich, dieser Ansatz soll den Bürokratie Aufwand reduzieren, aber trotzdem noch beweisfeste Dokumente für den Streitfall wahren.
Nächste Schritte im Bürokratieabbau?
Im nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag das Gesetz noch abschließend beraten und beschließen, damit in Zukunft in weiteren Fällen die Schriftform von der Textform ersetzt werden kann. Allerdings: Die Schriftform wird an vielen anderen Stellen weiterhin notwendig bleiben, so zum Beispiel bei Befristungen oder Kündigungen.
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV soll auch die Aufbewahrungsfrist von zehn auf acht Jahre verkürzt werden, zum Beispiel für Kontoauszüge oder Lohn- und Gehaltslisten. Die Berechnungen sagen außerdem, dass dieses Gesetz die Wirtschaft um knapp eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten soll.
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