Arbeitszeitgesetz - Regelungen & Verstöße

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stellt einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts dar. Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor übermäßigen Arbeitszeiten und damit verbundenen gesundheitlichen Risiken schützen, indem es unter anderem ausreichend Ruhezeiten gewährleistet.


Arbeitszeitgesetz

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitszeitgesetz legt die Arbeitszeit pro Tag und Woche fest, definiert Pausen- und Ruhezeiten und regelt die Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
  • Erfassung der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern ist in Deutschland Pflicht.
  • Alle Arbeiten, die länger als zwei Stunden anhalten und zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verrichtet werden, zählen als Nachtarbeit.
  • Arbeitnehmer müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten machen.
  • Überstunden sind nur durch tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder dringende betriebliche Notwendigkeiten gerechtfertigt.
  • Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes können Arbeitgeber mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro belegt werden.

Arbeitszeitgesetz - eine Definition

Das Arbeitszeitgesetz fordert Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz und soll die Arbeitszeiten von Mitarbeitenden regeln. Das Ziel: Der Überforderung von Arbeitnehmern durch zu lange Arbeitszeiten vorbeugen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern.

Das Arbeitszeitgesetz legt gemäß § 2 Abs. 2 ArbZG die Arbeitszeit pro Tag und Woche fest, definiert Pausen- und Ruhezeiten und regelt die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Das Gesetz greift entsprechend nur innerhalb eines aktiven Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

Grundsätzlich gilt: Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 10 Stunden erweitert werden. Unter der Voraussetzung, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten wird.

Da der Samstag laut Gesetz ebenfalls als Arbeitstag gilt, ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Sind ausnahmsweise zehn Stunden pro Tag erlaubt, kann es sogar zu einer Wochenarbeitszeit von 60 Stunden kommen.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst werden muss.

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

In anderen Worten: Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen, um die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden zunehmend digitale Lösungen zur Zeiterfassung eingeführt, um Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten.

Das Gesetz schreibt keine minutengenaue Erfassung vor, verlangt jedoch eine dokumentierte und nachprüfbare Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit, die Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit umfasst. Anfahrten - sprich der Weg zur Arbeit und zurück - zählen allerdings nicht zur Arbeitszeit.

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Besondere Arbeitszeitregelungen: Nachtarbeit und 6-Tage-Woche

Alle Arbeiten, die länger als zwei Stunden anhalten und zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verrichtet werden, zählen als Nachtarbeit und müssen besonders vergütet oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden. Außerdem haben Nachtarbeitnehmer Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen.

An Werktagen soll die Nachtarbeit maximal 8 Stunden pro Schicht umfassen. Ähnlich zur Arbeitszeit am Tag ist auch hier eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich. Allerdings muss in diesem Fall ein entsprechender Ausgleich bereits innerhalb von vier Wochen erfolgen.

In Arbeitsmodellen wie der 6-Tage-Woche gelten dieselben täglichen Höchstarbeitszeiten, wie oben bereits aufgeführt: Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 10 Stunden erweitert werden. Die Verteilung der Arbeitszeit kann jedoch variieren, solange die Gesamtarbeitszeit die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.

Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Pausen

Arbeitnehmer müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Bei mehr als 9 Stunden erhöht sich diese auf 45 Minuten. Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Während der Arbeitszeit sind gemäß § 4 ArbZG außerdem bestimmte Ruhezeiten vorgeschrieben. Ruhezeiten sind die Zeiträume, die zwischen den Arbeitszeiten liegen und mindestens 11 Stunden betragen müssen.

Jedoch gibt es Ausnahmen für gewisse Branchen. Einige Beispiele sind :

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Landwirtschaft und Tierhaltung
  • Medienberufe wie Rundfunk oder Presse
  • Verkehrsbetriebe

Außerdem wichtig: Während Samstage laut Gesetz ebenfalls als Arbeitstage gelten, dienen Sonntage der Erholung. Zwar greifen auch hier die genannten Ausnahmen in gewissen Branchen. Aber jeder Mitarbeitende muss an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben.

Wichtiges Detail zu Pausenzeiten

Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht bezüglich Pausen, Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Verteilung der Arbeitszeit.

Arbeitszeitgesetz: Überstundenregelung

Überstunden sind nur dann zulässig, wenn sie durch tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder im Einzelfall durch dringende betriebliche Notwendigkeiten gerechtfertigt sind.

Überstunden mit der Begründung von Personalmangel sind grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Auch freiwillige Überstunden müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen also nicht zu einer Überschreitung der maximal zulässigen Arbeitszeit führen.

In jedem Fall muss die überschrittene Zeit im Nachhinein wieder ausgeglichen werden. Wie genau dieser Ausgleich der Überstunden aussieht, ist gesetzlich nicht klar festgelegt und der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen. Möglichkeiten sind ein Freizeitausgleich oder gesonderte Zahlungen.

Neben den Überstunden gibt es auch die sogenannte Mehrarbeit. Im arbeitsrechtlichen Sinn ist die Rede von Mehrarbeit, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Sprich, wenn ein Arbeitnehmer mehr als die gesetzlich festgelegten 48 Stunden pro Woche arbeitet.

Im Gegensatz dazu sind Überstunden die Überschreitung der geltenden regelmäßigen Arbeitszeit. Diese sind für den Arbeitnehmenden in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag definiert.

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Zeiterfassungssysteme dienen nicht nur dazu, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden präzise zu dokumentieren, sondern sind auch ein Instrument, um Transparenz, Effizienz und Fairness am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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Fallbeispiele zur Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

Einzelhandel Die Kundennachfrage im Einzelhandel erhöht sich saisonal, wie beispielsweise in der Weihnachtszeit, drastisch. Ein Weg damit umzugehen: Um die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht zu überschreiten, stellt die Geschäftsführung zusätzliche Teilzeitkräfte ein, um die Arbeitslast zu verteilen. So erhält jeder Mitarbeiter nach spätestens 6 Stunden Arbeit eine Pause und bleibt in der täglichen Arbeitszeiten von maximal 10 Stunden.

Gastronomie Die Anzahl von Gästen an einem Abend lässt sich für Restaurants nicht immer planen. Wenn es dazu kommt, dass die Schicht der Mitarbeiter, die eigentlich um 22 Uhr enden sollte, verlängert werden muss, heißt das: Der Manager muss spontane Überstunden anordnen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes werden diese Überstunden dokumentiert und den Mitarbeitern wird angeboten, die Überstunden ausgezahlt zu bekommen.

Gesundheitswesen In einem Krankenhaus arbeitet das Pflegepersonal auch in Nachtschichten. Entsprechend organisiert das Krankenhausmanagement regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für das Nachtarbeitspersonal, um den gesundheitlichen Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes zu entsprechen.

Zusätzlich werden die Arbeitszeiten genau protokolliert, um sicherzustellen, dass die zulässigen Arbeitsstunden nicht überschritten werden und die Mitarbeiter ausreichend Ruhezeiten erhalten.

Folge bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Mitarbeitende können Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz beispielsweise dem Betriebsrat melden. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes können Arbeitgeber mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro belegt werden. Zudem können schwerwiegende Verstöße strafrechtliche Folgen haben.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Tatsächlich sind ausgewählte Gruppen an Arbeitnehmern vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel leitende Angestellte, aber auch Chefärztinnen und -ärzte oder Kirchen und Religionsgemeinschaften. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt außerdem statt des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Grundsätzlich gilt: Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 10 Stunden erweitert werden. Unter der Voraussetzung, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten wird.

Da der Samstag laut Gesetz ebenfalls als Arbeitstag gilt, ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Sind ausnahmsweise zehn Stunden pro Tag erlaubt, kann es sogar zu einer Wochenarbeitszeit von 60 Stunden kommen.

Ruhezeiten sind die Zeiträume, die zwischen den Arbeitszeiten liegen und mindestens 11 Stunden betragen müssen. Dabei wichtig zu beachten: Rufbereitschaft sowie Arbeitsweg zählen nicht in die Ruhezeit.

Disclaimer

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